Moin
jupp, steht direkt in § 27a Abs. 1 S. 2 UStGKann man eine Ust.-ID bekommen und weiterhin Kleinunternehmer wie bisher bleiben?
nein, Regelbesteuerung und die Schwellenwerte haben nichts miteinander zu tun. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Warenlieferungen, die in Deutschland beginnen. Wird etwas importiert aus dem EU-Ausland, so liegt seitens des Lieferers eine steuerfreie Lieferung vor und der Erwerber muss einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern sofern er über der Erwerbsschwelle liegt oder auf diese verzichtet hat.Wie habe ich "Erwerbsbetsuerung" zu verstehen? Sehe ich das richtig, dass ich -solange ich dem Schwellenwert bleibe- Waren importieren darf ohne zur Regelbesteuerung zu optieren oder gilt das nur für Waren, die ich nicht weiterverkaufe???
Mit der Beantragung einer UStID-Nr. wird jedoch bestätigt, dass man über die Schwelle kommt bzw. auf diese verzichtet, so dass man im Falle einer Hingabe der UStID-Nr. dem Vertragspartner anzeigt, dass man die Leistung in seinem Land versteuern wird.
Während meines Studiums habe ich zu diesem Thema eine sehr ausführliche Zusammenfassung geschrieben, die das ganze noch genauer erläutert und auch die Zusammenhänge anhand des Gesetzes darstellt.
http://www.traum-projekt.com/forum/a...innenmarkt.pdf
Gruß
Sven


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Dann würde er ja die USt. seines Landes draufknallen. Sinn und Zweck der USt-ID ist doch eine Rechnung ohne USt. zu bekommen und die 16 % hier zu bezahlen.