Der Satz bzgl. der Kleinunternehmerregelung braucht auch nicht angegeben werden. Die Steuernummer oder die UStID-Nr. ist jedoch anzugeben, sofern der Rechnungsbetrag 100 EUR übersteigt. Ansonsten gilt § 33 UStDV.ein grafiker hat mir eine rechnung geschrieben "ohne" mwst. auf der rechnung steht definitiv nicht der zusatz: ""Steuerbefreit gemäß Kleinunternehmerregelung § 19 UStG." und auch keine steuernummer.
Frohes Fest
Sven


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