Klar, warum nicht. Sind imho zu behandeln wie Werbungskosten u.ä.
hallo,
und ich wollte nochmal wissen, ob jemand weiss, ob man für gewinnspiele gekaufte gewinne absetzen kann?
wenn ja, was ist zu beachten?
zb. ich mache eine gewinnspiel. 1.preis ein mp3 player 2.preis ein WE auf beautyfarm 3. preis teeservice
vielleicht kann mir jemand was dazu sagen!
danke sehr!
usy
meine signatur ist raus -brachte nur ärger
Klar, warum nicht. Sind imho zu behandeln wie Werbungskosten u.ä.
hallo,
muss ich dazu irgendwas dokumentieren...?
ich meine bei einer prüfung werden die dann ja irgendwann kommen und sagen..wie mp3 player gekauft??! und es eventuell anzweiflen oder?
da wird es ja nicht langen, dass ich sage...für ein gewinnspiel, oder?
danke für jeden hinweis!
usy
meine signatur ist raus -brachte nur ärger
Ich greife diese bereits verschollene Frage wieder auf und werfe Sie in die Runde:
Also hat jemand eine Ahnung ob man für Gewinnspiele gekaufte Preise gesondert behandeln muss oder Sie als ganz normale Ausgaben geltend machen kann?
Das würde mich auch interessieren.
Ich denke mal, man müsste später durch Einlieferungsbelege o.ä. auf jeden Fall nachweisen können, dass die Preise auch wirklich verlost wurden und nicht für den eigenen Urlaub angeschafft wurden.![]()
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