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Thema: Wechsel von der Kleinunternehmerregelung

  1. #1
    TP-Newbie Petrus macht alles soweit korrekt
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    Wechsel von der Kleinunternehmerregelung

    Hallo,

    ich bin neu dabei, meine Frage wurde zwar ähnlich schon gestellt, ich hoffe, dass mir aber trotzdem jemand weiterhelfen kann, da ich mit dem Buchhaltungskram bzw. Steuerkram noch nicht besonders (eher gar nicht) fit bin.

    Bis Ende 2006 habe ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genomen, habe also keine Umsatzsteuer abgeführt. Seit dem 1.1. 2007 bin ich jetzt umsatzsteuerpflichtig. Ich habe am 28.12.2006 eine Software bestellt, auf der Rechnung steht als Lieferdatum der 29.12.2006, es sind 16 % Umsatzsteuer in der Rechnung enthalten. Bekommen habe ich die Software erst am 4. Januar 2007, die Rechnung habe ich noch nicht beglichen. Da ich ja erst im Januar 2007 bezahle, muss ich dies doch als Betriebsausgabe im Jahr 2007 verbuchen (netto oder brutto?). Bis Ende 2006 hatte ich mir ja keinen Kopf wegen der Umsatzsteuer machen müssen. Wie ist dies denn jetzt mit dieser Ausgabe. Kann ich diese 16% Umsatzsteuer der Rechnung als Vorsteuer im Januar 2007 abziehen (wäre ja für mich vorteilhaft), oder ist der Umsatz noch von 2006, wo ich noch nicht umsatzsteurerpflichtig war. Wenn ich diese Ausgabe als Vorsteuer gelten machen könnte, müsste dann nicht eher der Steuersatz von 19% gelten?

    Grüße,
    der verzweifelte Petrus

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Du kannst ja jetzt nicht 19% Vorsteuer abziehen, wenn Dein Lieferant nur 16% ans FA abgeführt hat

  3. #3
    TP-Member Stefan X macht alles soweit korrekt
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    Du musst den Steuersatz nehmen, der auf der Rechnung ausgewiesen ist, ist doch klar. Wenn du die Rechnung dieses Jahr begleichst, sind das Betriebsausgaben für dieses Jahr und du kannst sich schon gleich mal verrechnen.

  4. #4
    TP-Newbie Petrus macht alles soweit korrekt
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    2

    Danke

    Hallo,
    danke für eure Antworten. EIne letzte Frage habe ich. In meiner Steuersoftware werde ich nach dem kaufdatum für die Software gefragt. Ist das Kaufdatum genau der Tag, an dem ich das Geld überweise?

    Grüße,
    Petrus

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