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Thema: Halbes Jahr Student, halbes Jahr normal Angestellt

  1. #1
    TP-Newbie Bajana macht alles soweit korrekt
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    Halbes Jahr Student, halbes Jahr normal Angestellt

    Folgende Situation:

    Einkommen Januar bis Juni 2250 Euro Gehalt + 1200 Euro Bonus + 250 Euro Gehalt macht zusammen 3700 Euro in 6 Monaten. In der Zeit habe ich noch studiert. Fürs SS06 war ich auch noch immatrikuliert, Datum vom Diplom ist Mitte Juni.

    Ab Juli habe ich dann regulär gearbeitet.

    Bisher hat mein Papa mich immer als Student mit in seiner Steuererklärung angegeben und dadurch Rückzahlungen erhalten.

    Jetzt würde er das gerne für das erste halbe Jahr 2006 auch machen.
    Aber ich muß ja auch ne Steuererklärung machen.

    Jetzt hat der Steuerberater von meinem Papa gesagt er soll das erste halbe Jahr gemeinsame Steuererklärung für uns beide machen und ich allein dann nur für die zweite Jahreshälfte.

    Geht das so? Oder wie sonst?

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Bajana
    Bisher hat mein Papa mich immer als Student mit in seiner Steuererklärung angegeben und dadurch Rückzahlungen erhalten.
    Also als kind in der Anlage Kind. Das er nur dadurch eine Erstattung bekommen hat bezweifel ich aber.

    Zitat Zitat von Bajana
    Jetzt würde er das gerne für das erste halbe Jahr 2006 auch machen.
    Kann er ja auch, warum sollte es nicht gehen. In der Zeit wo du noch Kind im Sinne des Gesetzes warst...

    Zitat Zitat von Bajana
    Aber ich muß ja auch ne Steuererklärung machen.
    Du musst lediglich eine Steuererklärung abgeben, wenn du noch andere Einkünfte neben deinem Angestelltenverhältnis hast.

    Wenn Dir natürlich Lohnsteuer einbehalten wurde, dann würde ich eine Steuererklärung machen, da du diese ggf. vom FA wieder bekommst.


    Zitat Zitat von Bajana
    Jetzt hat der Steuerberater von meinem Papa gesagt er soll das erste halbe Jahr gemeinsame Steuererklärung für uns beide machen und ich allein dann nur für die zweite Jahreshälfte.
    Da aht der dann aber ein bischen Mist erzählt, oder du hast evtl. was falsch verstanden.

    Dein Vater kann mit seiner Frau zusammen eine Einkommensteuererklärung abgeben (Zusammenveranlagung), mit Dir zusammen geht das nicht.

    Wüsste aber auch nicht, was deine Steuererklärung mit der deines Vaters zu tun hat. Habe auch meine eigene Steuererklärung abgegeben, während ich steuerrechtlich noch Kind war.

    Bei meinen Eltern wurde ich trotzdem als Kind berücksichtigt (Anlage Kind).

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Newbie Bajana macht alles soweit korrekt
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    Danke schonmal für die Antwort.

    Also mein Papa hat immer meine Lohnsteuerkarte bei seiner Steuererklärung mit abgegeben bisher. Und hatte durch mich dann immer Rückzahlungen, wegen der "Unterstützung eines Studenten".

    Ich würde ja warscheinlich einiges an Lohnsteuer wieder bekommen, weil ich übers Jahr gesehen ja weniger Verdient habe, wie in den Monaten, wo ich fest Angestellt war angenommen wurden (also die Lohnsteuerberechnung geht ja immer davon aus, dass man jeden Monat so viel verdient, wie im aktuellen). Und ich hatte 4 Monate einen Arbeitsweg von 40km, da gibt es ja dann auch noch was zurück.

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Bisher hat mein Papa mich immer als Student mit in seiner Steuererklärung angegeben und dadurch Rückzahlungen erhalten.
    ich liebe diese präzisen Aussagen.
    Auf welcher Grundlage soll er denn die Rückzahlung erhalten haben???? Evtl. auf Grundlage von § 33a Abs. 2 EStG???

    Freibetrag 924 EUR
    zeitanteilig 6 Monate 462 EUR

    a) Ermittlung anrechenbare Einkünfte
    Arbeitslohn des Kindes 3700
    Werbungskosten des Kindes (4 Monate 40 km, sofern die Fahrten mit der Tätigkeit während des Studiums im Zusammenhang standen) = 84 Tage * 40 km * 0,30 = 1008
    = Einkünfte des Kindes 2692
    abzgl. anrechnungsfreier Betrag 6/12 von 1848 = 924
    = anzurechnende Einkünfte 1768

    b) Ermittlung anrechenbare Bezüge
    keine Angaben zu gemacht, daher Ansatz mit 0 EUR

    Ermittlung abzugsfähiger Betrag
    Freibetrag 462
    abzgl. Einkünfte und Bezüge 1768
    = abzugsfähig 0

    Eine steuerliche Begünstigung bei deinem Vater kommt somit nicht in Betracht und ich bezweifel auch, dass diese jemals stattgefunden hat wenn in dieser Höhe Einkünfte bezogen wurden.


    Ich würde ja warscheinlich einiges an Lohnsteuer wieder bekommen, weil ich übers Jahr gesehen ja weniger Verdient habe, wie in den Monaten, wo ich fest Angestellt war angenommen wurden (also die Lohnsteuerberechnung geht ja immer davon aus, dass man jeden Monat so viel verdient, wie im aktuellen). Und ich hatte 4 Monate einen Arbeitsweg von 40km, da gibt es ja dann auch noch was zurück.
    das wäre in deiner Steuererklärung einzutragen, sofern du die Kosten für den Arbeitsweg getragen hast. Dein Vater bekäme dann natürlich nicht die 40km in der Berechnung abgezogen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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