Also als kind in der Anlage Kind. Das er nur dadurch eine Erstattung bekommen hat bezweifel ich aber.Zitat von Bajana
Kann er ja auch, warum sollte es nicht gehen. In der Zeit wo du noch Kind im Sinne des Gesetzes warst...Zitat von Bajana
Du musst lediglich eine Steuererklärung abgeben, wenn du noch andere Einkünfte neben deinem Angestelltenverhältnis hast.Zitat von Bajana
Wenn Dir natürlich Lohnsteuer einbehalten wurde, dann würde ich eine Steuererklärung machen, da du diese ggf. vom FA wieder bekommst.
Da aht der dann aber ein bischen Mist erzählt, oder du hast evtl. was falsch verstanden.Zitat von Bajana
Dein Vater kann mit seiner Frau zusammen eine Einkommensteuererklärung abgeben (Zusammenveranlagung), mit Dir zusammen geht das nicht.
Wüsste aber auch nicht, was deine Steuererklärung mit der deines Vaters zu tun hat. Habe auch meine eigene Steuererklärung abgegeben, während ich steuerrechtlich noch Kind war.
Bei meinen Eltern wurde ich trotzdem als Kind berücksichtigt (Anlage Kind).
Gruß,
Matthias


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