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Thema: Kleinunternehmer: Richtige Buchführung

  1. #1
    den
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    Kleinunternehmer: Richtige Buchführung

    Hallo,

    ich habe seit rund einem Jahr ein Gewerbeschein und mache eine einfache EÜR. Ich schreibe Rechnungen und verbuche sie erst wenn ich das Geld auch erhalte (per Überweisung, PayPal usw.), ist das denn auch richtig?

    Aktuell habe ich z.B. das Problem, dass ich von einem Unternehmen rund 30 Rechnungen liegen habe und diese zusammen bezahlen möchte, kann ich das denn als eine Position verbuchen und als Belegnummer z.B. 50-80 hinschreiben?

    Vielen Dank im Voraus,
    den

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    ist das denn auch richtig?
    jupp, Stichwort: "Zu- und Abflussprinzip"

    ... kann ich das denn als eine Position verbuchen und als Belegnummer z.B. 50-80 hinschreiben?
    das sollte kein Problem darstellen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    den
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    TP-Junior den macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  4. #4
    den
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    TP-Junior den macht alles soweit korrekt
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    27
    Ach ja, gibt es eigentlich eine Norm oder Empfehlung wie die Buchungszeilen auszusehen haben? Es gibt doch so viele verschiede Möglichkeiten, die eine genauer als die andere, oder ist es lediglich wichtig den Beleg zu haben und der Rest ist egal?

    Beispiele:

    Code:
    01.01.2007 - Rechnung Nr.: 01/07, Domaindienstleistungen
    01.01.2007 - Rechnung Nr.: 01/07, Max Mustermann
    01.01.2007 - Rechnung Nr.: 01/07, Max Mustermann: Domaindienstleistungen
    01.01.2007 - Rechnung Nr.: 01/07, Max Mustermann: meinedomain.de
    01.01.2007 - Rechnung Nr.: 01/07, meinedomain.de
    ...
    Wie genau muss das ganze beschrieben werden? Interessiert es überhaupt jemanden was da steht?

  5. #5
    TP-Newbie Buchhalter macht alles soweit korrekt
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    Wenn Du die Rechnungen ohne VSt. ausstellst, (Kleinunternehmerregelung), dann kannst Du sie auch nach der Bezahlung buchen.
    Außerdem, es gibt 2 Möglichkeiten der Versteuerung:
    Soll -Versteuerung = Steuer wird sofort nach der Rechnungsstellung angemeldet.
    Ist -Versteuerung = Steuer wird erst nach Bezahlung angemeldet.

    Wegen Frage 2
    Bezahlen kannst Du die Rg.en zusammen, aber verbuchen soll jeder Beleg einzeln und zwar chronologisch.
    Bel.Nr. - Datum - Fa. - Rg.Nr. - Betr.brutto - VSt. - Betr. Netto - Bezeichnung

    Viel Spas!

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