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Thema: Umsatzsteuervoranmeldung

  1. #1
    TP-Newbie mareise61 macht alles soweit korrekt
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    Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo,habe eine kurze Frage: Ich muss immer eine vierteljährliche
    Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.Habe ich so auch für das 4.KV.06 getan.
    Habe jetzt beim Überprüfen meiner Jahresrechnung/Ausgaben festgestellt,dass ich zuwenig Einnahmen und damit auch Umsatzsteuer abgeführt habe.Kann ich dies noch nachträglich korrigieren,ohne das mir etwas unterstellt werden kann?Es ist wirklich nicht in Absicht geschehen.
    Welche Möglichkeit habe ich noch?
    Ich weiß das Forum ist keine Rechtsberatung,aber vielleicht kann mir jemand trotzdem einen Ratschlag geben,was ich tun kann.
    Danke

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Gib die Umsatzsteuervoranmeldung nochmal ab und trage in das entsprechende Feld bei "Berichtigte Anmeldung" eine 1 ein.
    Dies kannst du tun solange die Jahres-Umsatzsteuererklärung noch nicht eingereicht wurde.

  3. #3
    TP-Newbie mareise61 macht alles soweit korrekt
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    Danke

    Danke,werde ich umgehend tun.Ist mir peinlich so etwas und ist mir auch in
    den Jahren (4) noch nie passiert. Hoffe nicht,das etwas falsches angenommen wird.

  4. #4
    TP-Member DanielSchwab macht alles soweit korrekt
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    Geändert von DanielSchwab (24.10.2011 um 21:09 Uhr)

  5. #5
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von DanielSchwab
    Wäre es denn schlimm, keine Korrektur zu machen?
    Ja, das ist Steuerhinterziehung!!!

    Umsatzsteuer wird im dem Monat/Quartal fällig, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde, egal wann abgerechnet wird. Also Lieferung/Leistung im Oktober = USt-VA 10/2006 oder 4. Quartal 2006 sonst Steuerhinterziehung........ wenn es überhaupt jemanden auffällt...

    Zitat Zitat von DanielSchwab
    Nach der Jahresabrechnung müssten die fehlenden Steuern einfach nachgezahlt werden.

    Oder sehe ich das falsch?
    Bei größeren Beträgen macht das FA durchaus ein Faß auf, aber bnei Peanuts interessiert das Keinen....

  6. #6
    TP-Member DanielSchwab macht alles soweit korrekt
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    Geändert von DanielSchwab (24.10.2011 um 21:09 Uhr)

  7. #7
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    da bekommst Du ja Geld vom FA, da reden wir ja nicht von Hinterziehung. In diesem Fall musst Du entscheiden, wann Du das Geld vom Fa haben willst.

  8. #8
    TP-Member DanielSchwab macht alles soweit korrekt
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    Geändert von DanielSchwab (24.10.2011 um 21:09 Uhr)

  9. #9
    TP-Newbie mareise61 macht alles soweit korrekt
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    Hallo,muss noch mal nerven!!Werde also eine berichtigte Vorsteueranmeldung abgeben.Frage dazu: Ich übermittle per Elster Verfahren.Muss ich dann für die berichtigte Anmeldung das Formular 2006 (4.KV) aufrufen oder wie kann ich es sonst melden.Nicht böse sein,wegen meinen fragen.
    Danke für die Hilfe

  10. #10
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ich mach's mit Winston - monatlich, da wäre es das gleiche Formular, das du schonmal verwendet hast - also wohl das für's 4.Quartal.
    Es muss halt in das schon erwähnte Feld (bei mir steht 'ne 10 dran) eine 1 eingetragen werden und natürlich korrigierte Zahlen.

  11. #11
    TP-Member WuschiLo macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von fridge
    Ja, das ist Steuerhinterziehung!!!

    Umsatzsteuer wird im dem Monat/Quartal fällig, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde, egal wann abgerechnet wird. Also Lieferung/Leistung im Oktober = USt-VA 10/2006 oder 4. Quartal 2006 sonst Steuerhinterziehung........ wenn es überhaupt jemanden auffällt...
    Ist das nicht anhängig ob man Ist - oder Sollversteuerer ist?

    Nach meinem Verständnis, müsste ein Ist-Versteuerer (was die Mehrzahl sein dürften) ab Abbuchung, bzw. Gutschschrift - diese USt "erklären".

    Beispiel extra überspitzt: Lieferung oder sonstige Leistung Oktober 2006, Abbuchung Januar 2007 = USt-VA 1/2007 oder 1. Quartal 2007 - Richtig?

  12. #12
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    Jo, sonst müsste man ja die Voranmeldung für 4/06 korrigieren.
    Trotzdem fallen aber für die Leistung von 2006 nur 16% Steuern an und müssen auch so angemeldet werden .

  13. #13
    TP-Member WuschiLo macht alles soweit korrekt
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    Mir ging es um diese Aussage:

    Umsatzsteuer wird im dem Monat/Quartal fällig, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde, egal wann abgerechnet wird.
    Denn diese ist doch für Ist-Versteuerer falsch, Richtig?

  14. #14
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von WuschiLo
    Denn diese ist doch für Ist-Versteuerer falsch, Richtig?
    M.E. ist die USt bei Ist-Versteuerern im Zeitpunkt der Zahlung fällig.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  15. #15
    TP-Member WuschiLo macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von MaWeSol
    M.E. ist die USt bei Ist-Versteuerern im Zeitpunkt der Zahlung fällig.
    Also so wie ich es sage?

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