Gib die Umsatzsteuervoranmeldung nochmal ab und trage in das entsprechende Feld bei "Berichtigte Anmeldung" eine 1 ein.
Dies kannst du tun solange die Jahres-Umsatzsteuererklärung noch nicht eingereicht wurde.
Hallo,habe eine kurze Frage: Ich muss immer eine vierteljährliche
Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.Habe ich so auch für das 4.KV.06 getan.
Habe jetzt beim Überprüfen meiner Jahresrechnung/Ausgaben festgestellt,dass ich zuwenig Einnahmen und damit auch Umsatzsteuer abgeführt habe.Kann ich dies noch nachträglich korrigieren,ohne das mir etwas unterstellt werden kann?Es ist wirklich nicht in Absicht geschehen.
Welche Möglichkeit habe ich noch?
Ich weiß das Forum ist keine Rechtsberatung,aber vielleicht kann mir jemand trotzdem einen Ratschlag geben,was ich tun kann.
Danke
Gib die Umsatzsteuervoranmeldung nochmal ab und trage in das entsprechende Feld bei "Berichtigte Anmeldung" eine 1 ein.
Dies kannst du tun solange die Jahres-Umsatzsteuererklärung noch nicht eingereicht wurde.
Danke,werde ich umgehend tun.Ist mir peinlich so etwas und ist mir auch in
den Jahren (4) noch nie passiert. Hoffe nicht,das etwas falsches angenommen wird.
gelöscht.....
Geändert von DanielSchwab (24.10.2011 um 21:09 Uhr)
Ja, das ist Steuerhinterziehung!!!Zitat von DanielSchwab
Umsatzsteuer wird im dem Monat/Quartal fällig, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde, egal wann abgerechnet wird. Also Lieferung/Leistung im Oktober = USt-VA 10/2006 oder 4. Quartal 2006 sonst Steuerhinterziehung........ wenn es überhaupt jemanden auffällt...
Bei größeren Beträgen macht das FA durchaus ein Faß auf, aber bnei Peanuts interessiert das Keinen....Zitat von DanielSchwab
gelöscht.....
Geändert von DanielSchwab (24.10.2011 um 21:09 Uhr)
gelöscht.....
Geändert von DanielSchwab (24.10.2011 um 21:09 Uhr)
Hallo,muss noch mal nerven!!Werde also eine berichtigte Vorsteueranmeldung abgeben.Frage dazu: Ich übermittle per Elster Verfahren.Muss ich dann für die berichtigte Anmeldung das Formular 2006 (4.KV) aufrufen oder wie kann ich es sonst melden.Nicht böse sein,wegen meinen fragen.
Danke für die Hilfe
Ich mach's mit Winston - monatlich, da wäre es das gleiche Formular, das du schonmal verwendet hast - also wohl das für's 4.Quartal.
Es muss halt in das schon erwähnte Feld (bei mir steht 'ne 10 dran) eine 1 eingetragen werden und natürlich korrigierte Zahlen.
Ist das nicht anhängig ob man Ist - oder Sollversteuerer ist?Zitat von fridge
Nach meinem Verständnis, müsste ein Ist-Versteuerer (was die Mehrzahl sein dürften) ab Abbuchung, bzw. Gutschschrift - diese USt "erklären".
Beispiel extra überspitzt: Lieferung oder sonstige Leistung Oktober 2006, Abbuchung Januar 2007 = USt-VA 1/2007 oder 1. Quartal 2007 - Richtig?
Jo, sonst müsste man ja die Voranmeldung für 4/06 korrigieren.
Trotzdem fallen aber für die Leistung von 2006 nur 16% Steuern an und müssen auch so angemeldet werden.
Mir ging es um diese Aussage:
Denn diese ist doch für Ist-Versteuerer falsch, Richtig?Umsatzsteuer wird im dem Monat/Quartal fällig, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde, egal wann abgerechnet wird.
M.E. ist die USt bei Ist-Versteuerern im Zeitpunkt der Zahlung fällig.Zitat von WuschiLo
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Also so wie ich es sage?Zitat von MaWeSol
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