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Thema: Kleinunternehmer und Ausweis der Ust bei allen Preisen im Onlineshop nötig?!

  1. #16
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Das dies keiner hinschreibt.... stimmt nicht.

    Aber ich hab mir z.B. angewöhnt bei gewerbl. Einkäufen entsprechend nachzufragen, da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin.
    Geändert von dorintia (06.05.2007 um 19:05 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler dürfen nicht behalten werden :-)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  2. #17
    TP-Junior CIVA macht alles soweit korrekt
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    Hallo dorintia !
    wo bringt man den Satz denn am besten unter bei Ebay Angeboten?
    und Impressum mit Steuernummer oder ohne?
    kann mir da jeman weiterhelfen?

  3. #18
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    In irgendeinem, für gewerbliche Händler, relvanten Feld das auf der Artikelseite auftaucht z.B. Rechtliche Informationen des Verkäufers
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #19
    TP-Junior Franksen macht alles soweit korrekt
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    Also ich hab da was anderes gelesen:

    Kleinunternehmer, die im Internethandel tätig sind, sollten auf den Zusatz "inkl. MwSt." bei der Preisangabe verzichten. Jedoch sollten sie mit entsprechender Kennzeichnung bei Angabe des Endpreises darauf verweisen, dass sie gem. § 19 UStG per Gesetz aufgrund ihres Kleinunternehmerstatus keine Umsatzsteuer erheben und daher auch nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind.

  5. #20
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
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    Moin!

    Ich hab grade beim Händlerbund einen Beitrag vom August 2010 gefunden, dem zufolge sich die Bestimmungen geändert haben sollen.

    Der Zusatz "inkl Mwst" ist auch von Kleinunternehmern so anzugeben, der Satz "sie gem. § 19 UStG per Gesetz aufgrund ihres Kleinunternehmerstatus keine Umsatzsteuer erheben und daher auch nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind" ist zu ersetzen durch "Gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen".

    Kann mir jemand sagen, wie der aktuelle Stand ist?

    LG Annie

  6. #21
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    Mit letzterem Satz bist du immer auf der sichereren Seite, weil es ja eben nicht korrekt ist als KU zu sagen ich erhebe keine USt..
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #22
    TP-Member anniekosmetik ist auf einem guten Weg
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    Hm. Aber wie - oder besser wo- bringt man den Satz sinnvoll unter? Neben den Preisen? Ich weiss gar nicht, ob das überhaupt alles in das vorgesehene Textfeld passt bei meinem Shopsystem.

    Reicht es, neben die Preise und den Hinweis zzgl Versand einfach "Endpreise" zu schreiben und den KU-Hinweis in die Fusszeile zu legen?

    Weisst du auch, ob der KU-Hinweis in Flyern und Preislisten stehen muss?

    Vielen Dank
    Annie

  8. #23
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von anniekosmetik Beitrag anzeigen
    ... und den KU-Hinweis in die Fusszeile zu legen?
    yep, m.E. reicht das, und natürlich noch im Warenkorb anzeigen und auf deinen Rechnungen

  9. #24
    TP-Newbie pit70 macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    @TE

    also, ich bin zwar kein Steuerberater oder sonstiges, aber...

    Wenn du Rechnungen schreibst und angibst, dass in diesem Betrag MwSt enthalten sind, dann bist du mMn. auch zur Abfuhr der MwSt verpflichtet!?

    @ Dorintia
    Frage: Was hat deine Kalkulation mit der -bezahlten- MwSt (wenn du Waren einkaufst) zu tun?

    Wie du deine Waren/Produkte kalkulierst bleibt dir überlassen. Ob du mit 50%, 100%, 119% oder 1000% kalkulierst... wo steht (oder wenn interessiert) wie du kalkulierst?

    Wie gesagt, bin kein Fachmann. Interssieren würds mich schon.

    MfG
    Pit70
    Geändert von pit70 (04.11.2011 um 11:31 Uhr)

  10. #25
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von pit70 Beitrag anzeigen
    @ Dorintia
    Frage: Was hat deine Kalkulation mit der -bezahlten- MwSt (wenn du Waren einkaufst) zu tun?
    Oh, ich wusste gar nicht das es in diesem Thread um meine Kalkulation geht...

    Zitat Zitat von pit70 Beitrag anzeigen
    Wie du deine Waren/Produkte kalkulierst bleibt dir überlassen. Ob du mit 50%, 100%, 119% oder 1000% kalkulierst... wo steht (oder wenn interessiert) wie du kalkulierst?0
    Ich frag mich warum du mich so von der Seite anrotzt... hab ich dir was getan?

    Im übrigen sind dein Prozente da oben maximal pauschale Aufschläge oder eben eine Gewinnmarge (wer möchte kann das natürlich gerne so machen!), mit echter Kalkulation - die auch tatsächliche Ausgaben berücksichtigt - hat das nichts zu tun. Und eben für jene Ausgaben ist es in einer Kalkulation schon wichtig ob ich als Gewerbtreibender die MwSt. zu tragen habe oder ob ich mit Nettobeträgen kalkulieren kann. Vielleicht wird es jetzt für dich klarer was ich meine, gegen absichtlich falsches Verstehen bin ich eh machtlos...

    Und eigentlich geht es in meiner Formulierung auf die du dich beziehst nur um folgendes: KU neigen gern dazu zu behaupten in ihren Preisen wäre keine MwSt. drin. Ganz im Gegenteil - da sie alleine die MwSt. ihrer Ausgaben zu tragen haben werden ja wohl diese Kosten auch an den Kunden weitergegeben - alles andere wäre schön blöd.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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