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Thema: Kleinunternehmer ---> Unternehmer

  1. #1
    jul
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    TP-Newbie jul macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer ---> Unternehmer

    Hallo,

    Also im Augenblick bin ich Kleinunternehmer, ich habe ein Problem mit diesem Umsatz § 19.Ich darf, also nicht mehr als 17500 Euro Umsatz machen, aber was ist eigentlich der Umsatz, ich habe den Begriff Umsatz immer als Erlös gesehen, was falsch ist.Nun Umsatz steht nur für die Einahmen Seite d.h. wenn ich einen Auftrag bspw. Größenordnung 20000 Euro bekommen, 2000 Erlös kann ich Kleinunternehmerregelung nicht nutzen?D.h. ich müsste mich von der Kleinunternehmerregelung lösen, aber wie?

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Grundsätzlich bist du 5 Jahre lang an die Kleinunternehmerregelung gebunden, wenn du jedoch über die Grenzen kommst (also wenn du schon drüber bist) dann würde ich ein Telefonat mit dem FA empfehlen.

    Die Pflicht zur UStVa tritt m.E. erst für das Folgejahr ein.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    Neee Neee Neee...

    Man ist natürlich nicht 5 Jahre an die Kleinunternehmerregelung gebunden... wenn man als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung optiert, dann ist man an diese Option für die kommenden 5 Jahre gebunden!!!

    Wenn er Umsatzsteuer ausweisen möchte, aus welchem Grunde auch immer, dann kann er das jederzeit tun, muss dies jedoch rückwirkend zum 01.01. des Jahres tun, weil man immer nur mit Wirkung zum Anfang des Jahres wechseln kann.

    Hierzu reicht dann eine einfache Umsatzsteuervoranmeldung und damit hat er erklärt, dass er zur Regelbesteuerung optiert.

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von jul
    Nun Umsatz steht nur für die Einahmen Seite d.h. wenn ich einen Auftrag bspw. Größenordnung 20000 Euro bekommen, 2000 Erlös kann ich Kleinunternehmerregelung nicht nutzen?
    Grundsätzlich kannst du das erstmal so sehen.

    Allerdings würde ich bei einem Gewerbe, das bei 20000 € Einnahmen nur 2000 € Gewinn abwirft mal über die Zweckmäßigleit nachdenken.

  5. #5
    TP-Newbie Amazonee macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    2.000 € von 20.000 % sind doch immerhin 10 %.

    Im Lebensmitteleinzelhandel z. B. liegt der Gewinn oft deutlich unter 2 %, da macht es nur die Quantität.

    Grüße A.

  6. #6
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Der Vergleich hinkt stark, da dort deutlichst höhere Umsätze stattfinden als sie ein Kleinunternehmer haben wird.

  7. #7
    TP-Newbie Amazonee macht alles soweit korrekt
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    Ja... der Vergleich hinkt wohl. Ich wollte mit dieser Anmerkung nur anmerken, dass es auch deutlich geringere Gewinne als 10 % gibt.

    Ein 10-prozentiger Gewinn ist gar nicht so schlecht, wenn man davon ausgeht, das man Kleinunternehmer bleibt, solange der Umsatz nicht 350.000 € oder der Gewinn nicht 30.000 € übersteigt. Diese beide Zahlen stehen in ungefährer Korrelation zueinander. Und hier geht man bei von einer 8,5-prozentigen Gewinnspanne aus.

    Grüße A.

  8. #8
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    wenn man davon ausgeht, das man Kleinunternehmer bleibt, solange der Umsatz nicht 350.000 € oder der Gewinn nicht 30.000 € übersteigt.
    Aber davon kann man ja gar nicht ausgehen, weils so nicht ist...
    ............................

  9. #9
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    Zitat Zitat von Amazonee
    Ein 10-prozentiger Gewinn ist gar nicht so schlecht, wenn man davon ausgeht, das man Kleinunternehmer bleibt, solange der Umsatz nicht 350.000 € oder der Gewinn nicht 30.000 € übersteigt. Diese beide Zahlen stehen in ungefährer Korrelation zueinander. Und hier geht man bei von einer 8,5-prozentigen Gewinnspanne aus.
    Bitte nicht Kleinunternehmer (Umsatzsteuerrecht) mir Kleingewerbe (Bilanzierung etc) verwechseln.

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