Grundsätzlich bist du 5 Jahre lang an die Kleinunternehmerregelung gebunden, wenn du jedoch über die Grenzen kommst (also wenn du schon drüber bist) dann würde ich ein Telefonat mit dem FA empfehlen.
Die Pflicht zur UStVa tritt m.E. erst für das Folgejahr ein.
Gruß,
Matthias


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