M.E. nein, du kannst hier lediglich die 0,30€ pro gefahrenen Kilometer geltend machen.
Tatsächliche Kosten können nur für Gegenstände geltend gemacht werden, welche sich im Betriebsvermögen befinden.
Gruß,
Matthias
Hallo,
angenommen ein Selbständiger hat seinen Firmen-PKW verkauft und hat auch privat keinen PKW sondern benutzt je nach Bedarf den (privaten) PKW seiner Frau für gewerbliche Fahrten. Für diese Fahrten tankt der Selbständige. Kann man diese Tankrechnungen als Betriebsausgabe in der EÜR geltend machen?
M.E. nein, du kannst hier lediglich die 0,30€ pro gefahrenen Kilometer geltend machen.
Tatsächliche Kosten können nur für Gegenstände geltend gemacht werden, welche sich im Betriebsvermögen befinden.
Gruß,
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Tja, dann mach halt 'nen Fahrtenbuch. Ich benutz auch das Auto meines Mannes, bzw. ist es ja auch mein Auto, da wir in einer Zugewinngemeinschaft leben.
da sagt R 38 Abs. 1 LStR aber etwas anderes:Zitat von MaWeSol
http://195.243.173.120/persoline/ser...ent.ioid=13246
Die tatsächlichen Aufwendungen können geltend gemacht werden. Allerdings gibt es dann die Lohnsteuerhinweise, für die ich leider keinen Online-Link habe, die aber besagen, dass man aus Vereinfachungsgründen die 0,30 EUR je Kilometer ansetzen kann.
GrußZitat von H 38 LStH
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Öhm, das bringt mich durcheinander![]()
grundsätzlich ist es doch erstmal so, das ich entweder den PKW - je nach Bedingungen - in das Betriebsvermögen einlege und dann alle entstehenden Kosten geltend machen kann oder eben die 0,30 €/km bekomme, oder?
Zuerst ist festzustellen um welche Einkünfte es sich hier handelt. Hier handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb und somit um Gewinneinkünfte im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG. Dies hat zur Folge, dass eine Unterscheidung in Betriebs- und Privatvermögen erfolgt.grundsätzlich ist es doch erstmal so, das ich entweder den PKW - je nach Bedingungen - in das Betriebsvermögen einlege und dann alle entstehenden Kosten geltend machen kann oder eben die 0,30 €/km bekomme, oder?
Danach ist festzustellen wem das Wirtschaftsgut zuzurechnen ist, vgl. (§ 39 AO). Eigentümer des PKW ist die Frau, so dass der PKW kein Betriebsvermögen darstellen kann. Ebenso wenig kann er seine Frau von einer Nutzung ausschließen (tippe ich jetzt einfach mal), so dass er keine wirtschaftliche Verfügungsmacht über das WG hat. § 39 Abs. 2 AO ist somit nicht erfüllt. Eine Zurechnung beim Ehemann kommt nicht in Betracht.
Wäre dies der Fall, so hätte man feststellen müssen, ob das einzelne Wirtschaftsgut dem Betriebs- oder Privatvermögen zuzuordnen ist. Ab 50 % betrieblicher Nutzung stellt das WG zwingend Betriebsvermögen dar, bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 10 % hat man ein Wahlrecht den PKW in das Betriebsvermögen einzulegen. Darunter stellt das WG zwingend Privatvermögen dar.
Da das WG jedoch der Frau zuzurechnen ist stellt der PKW kein Betriebsvermögen dar. Aus diesem Grund können die PKW-Aufwendungen vorerst keine Betriebsausgaben darstellen.
Sofern jedoch betriebliche Fahrten durchgeführt werden gelten über R 4.12 Abs. 2 EStR die lohnsteuerrechtlichen Vorschriften über Reisekosten entsprechend auch für die betriebliche gefahrenen Kilometer. Diese Reisekosten sind in den Lohnsteuerrichtlinien ab R 37 ff LStR zu finden. In R 37 Abs. 1 S. 1 LStR steht, dass als Reisekosten "Fahrtkosten" zu verstehen sind. Diese werden in R 38 LStR definiert, so dass grundsätzlich die tatsächlichen Kosten für diese Fahrt anzusetzen sind. Natürlich ist auf entsprechend nachzuweisen, dass der Ehemann die Kosten getragen hat und nicht die Ehefrau. Was als tatsächliche Kosten angesetzt werden können wird genauer in den Lohnsteuerhinweisen genannt (siehe mein vorheriges Posting).
Ebenso steht in R 38 Abs. 1 LStR, dass anstatt der tatsächlichen Kosten pauschale Kilometersätze angesetzt werden können als Betriebsausgaben. Diese sind in den vorgenannten Lohnsteuerhinweisen genannt und betragen 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer.
Gruß
Sven
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Ich hätte da mal ne Frage zu den Fahrtkosten.
Bevor man einen preiswerten Gebrauchten auf die Firma kauft, könnte es sich doch mehr lohnen, den Wagen auf seinen Partner zu kaufen und zu versichern und dann nur mit der Pauschale von 0,30 cent zu rechnen, oder?
Falls man es machen will, was genau muss man bei der Abschreibung beachten? Muss der Eigentümer des PKW Rechnungen auf die Firma ausstellen? Wie muss nachgewiesen werden, was tatsächlich mit dem privaten Fahrzeug gefahren wurde?
Wäre für jede Anregung dankbar.
Gruß
Ponsetia
Um es etwas verständlicher zu machen, was ich genau meine und wie ich auf diese Rechnung komme:
Folgende Kosten nehme ich mal an:
Kfz-Steuer jährlich: 200 €
Versicherung viertelj.: 84 €
macht zusammen: 536 €
beim Verbrauch von 7 l/100 km und einer Fahrleistung von 10.000 km wären das dann noch zusätzlich 910 € Spritkosten.
Gehört der PKW zum Betriebsvermögen, könnten jährlich 1.446 € als Verlust verbucht werden.
Gehört der Wagen einer Privatperson und wird von der Firma benutzt, könnte die Privatperson dieser dann 10.000 x 0,30 = 3.000 € in Rechnung stellen, die für die Firma ebenfalls einen Verlust darstellen und damit den Gewinn mindern.
In diesem Fall würde es sich also mehr rentieren, einen privaten PKW zu nutzen, vorausgesetzt, dass der Erwerb des Wagens nicht kostspielig war.
Stimmt die Überlegung, oder bin ich auf dem Holzweg?
Privatpersonen können keine Rechnungen ausstellen.
Und wenn der PKW zum Firmenvermögen gehört, können auch Reparaturen geltend gemacht werden, einfach alle Rechnungen rund um den PKW, auch die Waschanlage.
In der Pauschale ist das alles enthalten.
Übrigens hat man ja nicht mehr so sehr die Wahl... man muss nämlich gucken zu wieviel Prozent der PKW gewerblich genutzt wird.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich meine den Fall, wenn der Wagen nicht zum Betriebsvermögen gehört, also z.B. dem Lebenspartner des Inhabers. In diesem Fall kann er doch, solange der Wagen auch von dem anderen genutzt wird, nicht zum Betriebsvermögen dazugezählt werden. In diesem Falle käme also die Kostenpauschale von 0,30 cent in Frage.
Frage also, wie diese an den Lebenspartner abgeführt werden können, dem der Wagen defacto gehört.
Du kannst von einer Privatperson keine bezahlte Leistung erhalten, dafür müsste die Privatperson dann ein Gewerbe anmelden![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
die AfA ist bei den Kosten noch zu beachten, sowie Reparaturrechnungen. Die private Nutzungsversteuerung ist ebenfalls noch zu beachten.Gehört der PKW zum Betriebsvermögen, könnten jährlich 1.446 € als Verlust verbucht werden.
wenn die private Nutzung unter 50 % liegt können für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer 0,30 EUR geltend gemacht werden.Gehört der Wagen einer Privatperson und wird von der Firma benutzt, könnte die Privatperson dieser dann 10.000 x 0,30 = 3.000 € in Rechnung stellen, die für die Firma ebenfalls einen Verlust darstellen und damit den Gewinn mindern.
die Überlegung stimmt, es kommt halt auf die Anschaffungskosten des PKW an. Im Regelfall sollte der PKW im Betriebsvermögen günstiger sein.Stimmt die Überlegung, oder bin ich auf dem Holzweg?
Gruß
Sven
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Ich glaube, dass meine Ausführungen immernoch recht schwammig sind...
Ich unterstelle mal, dass meine Ausführungen zu den Unterhaltskosten und der betrieblichen Fahrleistung von 10.000 € stimmen....
Also: ich kaufe einen gebrauchten PKW für 2000 €, der auf mich angemeldet ist und mit dem ca. 14.000 km jährlich gefahren werden.
Mein Freund nutzt diesen PKW für seinen Betrieb und fährt damit jährlich die besagten 10.000 km.
Wie ist in diesem Falle die Fahrleistung zu vergüten? Muss ich ihm eine monatliche Rechnung für den Gebrauch des Wagens ausstellen? Es muss doch ne Möglichkeit geben, dass mir diese Fahrleistung vergütet wird, oder?
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