Hi Christine,
einfache Strecke ist richtig
und 20km-Regelung gilt leider, also kannst du nur die km > 20 km abrechnen
(es sind Verfassungsklagen dagegen anhängig, die eventuell erfolgreich sind)
Hallo,
das Thema wurde siche schon zig-mal durchgekaut, aber irgendwie finde ich da gerade nichts Passendes, von daher vorab schon mal sorry: Wie genau setzt ein Selbständiger die Fahrtkosten von seiner Wohnung in sein Büro ab? Gefahrene Kilometer * 30 Ct, oder nur einfache Strecke * 30 Ct? Gilt die neue 20km-Regelung für Arbeitnehmer hier auch (hoffe doch nicht)? Muss er die Fahrten ins Fahrtenbuch eintragen oder kann er einfach 5 Fahrten die Woche absetzen?
Gruss, AnnaStesia
Ich weiss es doch auch nicht.
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Hi Christine,
einfache Strecke ist richtig
und 20km-Regelung gilt leider, also kannst du nur die km > 20 km abrechnen
(es sind Verfassungsklagen dagegen anhängig, die eventuell erfolgreich sind)
Wie Thomas schon schrieb, wird das genauso behandelt - also über die EkSt.-Erklärung - wie bei jedem AN der seinen Arbeitsplatz aufsucht.
Ehrlich gesagt, fänd ich es auch sehr ungerecht, wenn's anders wäre.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Super, Danke für die schnellen Antworten!
Ich weiss es doch auch nicht.
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