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Thema: umsatzsteuer für 2006 nachgefordert

  1. #1
    TP-Junior
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    Question umsatzsteuer für 2006 nachgefordert

    Hi,
    ich habe ein Gewerbe als Kleinunternemer angemeldet und dummer weise im letzten Jahr den Umsatz überschritten.
    Nun verlangt das FA von mir, alle Umsätze aus 2006 nachträglich zu versteuern. (UST)
    Nun habe ich kurz überschlagen und festgestellt, dass ich dann richtig Minus gemacht habe, da mein Aufschlag nicht sehr hoch war.

    Kurz: Niedriger als 16%.

    Nun endlich die Frage:
    Kann das Fa. tatsächlich verlangen, die Umsatzsteuer aus dem letzten JAhr
    nachträglich zu deklarieren?

    Bin für jede Antwort dankbar.
    Gruß
    Tom

  2. #2
    TP-Greis
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    Kann das Fa. tatsächlich verlangen, die Umsatzsteuer aus dem letzten JAhr nachträglich zu deklarieren?
    nein, kann es nicht. Es sei denn du hast an Anfang letzten Jahres deine Prognose vorsätzlich falsch eingeschätzt indem du wusstest, dass der Gesamtumsatz überschritten wird und das Finanzamt kann dir dies nachweisen. IMHO unmöglich

    Das dürfte das Finanzamt aber auch wissen und so frage ich mich, ob du im vorletzten Jahr bereits 17.500 EUR überschritten hast, da die Kleinunternehmerregelung nur dann möglich ist, wenn man im Vorjahr weniger als 17.500 EUR und im laufenden Jahr weniger als 50.000 EUR Gesamtumsatz erwirtschaftet hat.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior
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    Hi,
    danke erst einmal.
    Ich hatte im Jahr 2005 deutlich unter 10000 Euro Umsatz und lag in 2006 knapp unter 20000€, also knapp drüber.
    Ich persönlich denke nicht, dass man mir da Vorsatz unterstellen kann.
    Mal mit der Sachbearbeiterin einen Termin ausmachen um zu hören, was sie eigentlich will.
    Gruß
    Tom

  4. #4
    TP-Specialist
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    Hattest Du das GEwerbe in 2005 ab dem 1.1. angemeldet oder erst später im Jahr?

  5. #5
    TP-Greis
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    ich gehe davon aus, dass sie die USt für das Jahr 2007 haben will, weil für das Jahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr möglich ist, zumal der Gesamtumsatz im Vorjahr oberhalb von 17.500 EUR lag.

    Gruß
    Sven
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  6. #6
    TP-Junior
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    Ja für das Jahr 2007 wurde es auch gefordert, was ich nachvollziehen und auch realisieren kann.
    Gruß
    Tom

  7. #7
    TP-Junior
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    Nein, es wurde im Sept. 2004 angemeldet. In diesen drei Monaten gab es kaum Umsatz, zumal ich erst Mitte 2005 voll angefangen habe.

  8. #8
    TP-Junior
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    Unhappy Q Sven Nochmal die USt NAchforderung

    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    nein, kann es nicht. Es sei denn du hast an Anfang letzten Jahres deine Prognose vorsätzlich falsch eingeschätzt indem du wusstest, dass der Gesamtumsatz überschritten wird und das Finanzamt kann dir dies nachweisen. IMHO unmöglich

    Das dürfte das Finanzamt aber auch wissen und so frage ich mich, ob du im vorletzten Jahr bereits 17.500 EUR überschritten hast, da die Kleinunternehmerregelung nur dann möglich ist, wenn man im Vorjahr weniger als 17.500 EUR und im laufenden Jahr weniger als 50.000 EUR Gesamtumsatz erwirtschaftet hat.

    Gruß
    Sven
    Ich hab inzwischen mit dem FA gesprochen. Denen ist nichts bekannt von wegen Vorsatz etc.
    Gibt es da irgendetwas, womit ich das belegen kann?
    Passus im Gesetz oder Gerichtsurteil, irgendwas?
    Danke im Voraus
    Tom

  9. #9
    TP-Lady-Mod
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    Wenn du mit denen gesprochen hast... werden sie dir doch sicher nochmals eine Begründung genannt haben, oder?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Supporter Avatar von junimond
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    Wenn du im Vorjahr, also 2005 nicht bereits die 17500 € überschritten hast, dann können sie nicht für 2006 plötzlich rückwirkend die USt verlangen.
    Kann sein, das die das mal versuchen, aber dem musst du nicht nachkommen.
    Die Regelug ist eindeutig. Es muss immer im Vorjahr eine entsprechende Überschreitung stattgefunden haben oder eben die 50000€ Grenze überschritten worden sein.
    Welche Begründung haben sie denn auf dem FA genannt?
    Ohne Begründung geht ja zunächst gar nichts. Die müssen zumindest entsprechende Prargraphen nennen, auf deren Grundlage sie so etwas fordern. Mit diesen Paragraphen kann man dann entweder hier fragen oder besser noch zu einem Steuerberater gehen.
    Da reicht oft ein Brief mit Verweis auf die entsprechenden Regelungen und das FA zieht alles zurück.
    Bei den Umsätzen, die du genannt hast, kann es nicht rechtens sein, was sie von dir fordern. Nur ab 2007 können sie dich jetzt auf umsatzsteuerpflichtig setzen.
    Es sei denn, du hast Rechnungen mit MWST ausgewiesen...

  11. #11
    TP-Junior
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    Hi,
    also die schreiben natürlich das der Umsatz in 2005 überschritten wurde, da ich 2006 noch gar nicht eingereicht habe. Nach §4 (3) EStG.
    Womit ich für 2006 USt plflichtig werde. Für die Jahre danach natürlich auch, was ich ja nachvollziehen kann.
    Aber die 50000€ Grenze habe ich nicht überschritten, nicht mal annähernd.
    Gruß
    Tom

  12. #12
    TP-Junior
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    Hi,
    also so eine richtige Aukuft habe ich nicht bekommen.
    Er sagte, dass er noch nei was davon gehört hätte, dass mir Vorsatz nachzuweisen sein muss?
    Er habe mit seiner Vorgestzten gesprochen und die wollte von meinem Steuerberater (hab gar keinen ) den entsprechenden Paragraphen haben.
    Ich habe also quasi den Sven zitiert, nur mal so.
    Jetzt steh ich also wieder da und weiß nicht weiter.
    Vielleicht sollte ich mich ja doch mal von einem Steuerberater beraten lassen.
    Gruß
    Tom

  13. #13
    TP-Lady-Mod
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    Was steht denn im entsprechenden Bescheid? Hast du mal Widerspruch eingelegt? Warum hast du nicht auf einer ausführlichen und von Seiten des FA begründeten Auskunft bestanden?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
    TP-Junior
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    Ich zitiere:
    s.g.H.
    anhande der eingereichten Gewinnermittlung 2005 nach §4(3) EStG ist ersichtlich, das der Umsatz die Grenze von 17500€ überschritten hat.
    Die Kleinunternehmerregelung trifft nicht mahr zu, (§19 UStg) daher sind sie verpflichtet ab KJ 2006 zur Regelbestuerung zu wechseln und damit Umsatzst. abzuführen.
    Fpr das Kj 2006 muss damit eine Umsatzsteuererkl. abgegeben werden. Beachten sie, dass sämtliche im KJ 2006 erzielten Umsätze der UST zu unterwerfen sind
    Auch die die nach dem KJ 2006 sind sie verpflichtet jährlich USt erklärungen einzureichen.
    Ende Zitat.
    Im Einkommensteuerbescheid allerdings, verlangen sie ab 10.6. und danach alle 1/4 Har eine Umsatzsteueranmeldung o.s.ä.
    Gruß
    Tom

  15. #15
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von analyse Beitrag anzeigen
    anhande der eingereichten Gewinnermittlung 2005 nach §4(3) EStG ist ersichtlich, das der Umsatz die Grenze von 17500€ überschritten hat.
    Du hast geschrieben, du hättest in 2005 deutlich unter 10000 € Umsatz gemacht und erst 2006 mehr als 17500 €. Wer bringt jetzt da was durcheinander, du oder das FA? Und wir reden hier von Umsatz, nicht von Gewinn.
    Also das sollte sich doch wohl klären lassen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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