+ Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Kleinunternehmer - Ein paar Fragen

  1. #1
    TP-Junior Dsquared macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    7

    Kleinunternehmer - Ein paar Fragen

    Ich hab zum 01.05.2007 ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet.
    Dies ist ein reiner Nebenerwerb da ich bereits vollbeschäftigt bin.
    Nun hab ich zu dem Fragenbogen der steuerlichen Erfassung ein paar Fragen.

    Punkt 3.1 Voraussichtliche Einkünfte aus:
    Land- und Forstwirtschaft, Selbstständiger Arbeit, Nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Sonstigen Einkünften

    Muss ich hier im Feld "Gewerbe" den zu erwartenden Gewinn eintragen oder Umsatz?

    Punkt 3.2 Vorrausichtliche Höhe der:
    Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, Steuerabzugsbeträge

    Fällt unter Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen auch ein zum Jahresende bevorstehender Umzug? Ich wohn noch bei meinem Eltern und bald ist es soweit. Muss ich die geschätzten Kosten für z.B. Mobiliar angeben??

    Steuerabzugsbeträge ist doch Lohnsteuer? Die wird bei meinem Vollzeitjob bereits abgebucht. Muss ich die als Kleinunternehmer nochmal zahlen, oder sind hier bei mir beschäftigte Angestellte gemeint?

    Mein Gewerbe läuft ab dem 01.05.07 und der Freibetrag liegt bei jährlich 17.500 €. Sehe ich es richtig dass ich maximal 17.500 /12 Monate * 8 Monate = 11.666 € als Gesamtumsatz für die Kleinunternehmer-Regelung nehmen kann?

    Da ich den Bogen leider erst am Samstag bekommen habe und mich heute darüm kümmern kann ist es natürlich schlecht dass ich morgen schon starten will.
    Der Handel soll über die eBay-Plattform erfolgen und natürlich ordentlich ablaufen.
    Jetzt kann ich, wenn ich Ware verkauft habe, leider keine Steuernummer auf meinen Rechnungen angeben. Ist es möglich dass ich dem Kunden einen Zettel beilege auf dem steht dass ich die Rechnung nachreiche sobald ich eine Steuernummer zugeteilt bekommen habe?

    Ich hab mir bereits die FAQ mehrmals angeschaut und konnte mich dank eurer Hilfe bereits selbst gut informieren. Wäre schön wenn ihr bei meinen speziellen Fragen noch ein paar Antworten parat habt. Vielen Dank schon im Voraus!

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Muss ich hier im Feld "Gewerbe" den zu erwartenden Gewinn eintragen oder Umsatz?
    den Gewinn, da mit Einkünften immer Einnahmen abzgl. Ausgaben gemeint ist.

    Fällt unter Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen auch ein zum Jahresende bevorstehender Umzug? Ich wohn noch bei meinem Eltern und bald ist es soweit. Muss ich die geschätzten Kosten für z.B. Mobiliar angeben??
    Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sind das nicht.

    oder sind hier bei mir beschäftigte Angestellte gemeint?
    genau, die Lohnsteuer für deine imaginären Arbeitnehmer. Demnach ist der Punkt uninteressant für dich.

    Mein Gewerbe läuft ab dem 01.05.07 und der Freibetrag liegt bei jährlich 17.500 €. Sehe ich es richtig dass ich maximal 17.500 /12 Monate * 8 Monate = 11.666 € als Gesamtumsatz für die Kleinunternehmer-Regelung nehmen kann?
    jupp

    Jetzt kann ich, wenn ich Ware verkauft habe, leider keine Steuernummer auf meinen Rechnungen angeben. Ist es möglich dass ich dem Kunden einen Zettel beilege auf dem steht dass ich die Rechnung nachreiche sobald ich eine Steuernummer zugeteilt bekommen habe?
    wenn der Kunde ein Privatmensch ist würde ich den Punkt offen lassen oder "ist beantragt" oder dergleichen hinschreiben. Der Privatmann kann sich sowieso keine Vorsteuer abziehen, so dass die Angaben sowieso egal sind. Steuerlich braucht man dem Privatmann noch nicht einmal eine Rechnung erteilen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior Dsquared macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    7
    Danke für die fixe Antwort Sven!
    Noch ein Frage:
    Ein Teil der Ware besteht aus Tuningartikeln vom Zweiradrennsport. Hier ist teilweise ein sehr hoher Verschleiss vorhanden. Auf welchen Zeitraum muss ich Garantie bzw. Gewährleistung auf die Ware geben?

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre, Garantie ist immer freiwillig.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior Dsquared macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    7
    ich hab leider vergessen zu ergänzen dass es sich teilweise um gebrauchtwaren handelt.

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    bei Gebrauchtwaren beträgt die gesetzliche Gewährleistung 1 Jahr
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #7
    TP-Junior Dsquared macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    7
    bevor ich einen neuen thread aufmache:

    ich hab am 15.05 bereits meine erste ebay-rechnung erhalten.
    diese beläuft sich auf ca. 45.- € und wurde von meinem geschäftskonto abgebucht, allerdings brutto mit den 15% aus luxemburg.

    ich hab immer noch keine steuernummer bzw. ust-id erhalten.
    der fragebogen wurde vor 2 1/2 wochen an das fa versendet.
    ich kann ohne ust-id schließlich keine nettorechnung bei ebay beantragen.

    wie verhalte ich mich richtig?

  8. #8
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Hast du denn eine USt.-ID beantragt?

    Frag doch mal persönlich beim FA nach.

    Als ich 'ne ganz liebe Mail an das Zentralamt geschickt habe... hatte ich 2 Tage später die Nummer ... vielleicht Zufall ...

    Dir ist aber bewusst das du diese Leistungen von ebay hier noch zusätzlich versteuern musst, ja?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior Dsquared macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2007
    Beiträge
    7
    ich hab die ust-id im Fragenbogen der steuerlichen Erfassung beantragt und werde morgen mal anrufen.
    mir ist klar dass ich eine nettorechnung bei ebay beantragen, und diese per ust-voranmeldung versteuern muss.
    leider wurde bereits die erste rechnung mit 15% brutto abgebucht, wie bekommt das fa die restlichen 4% von mir?

  10. #10
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Das FA bekommt 19% von dir. Es will ja deutsche MwSt. und keine luxemburgische.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

+ Antworten

Stichworte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51