den Gewinn, da mit Einkünften immer Einnahmen abzgl. Ausgaben gemeint ist.Muss ich hier im Feld "Gewerbe" den zu erwartenden Gewinn eintragen oder Umsatz?
Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sind das nicht.Fällt unter Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen auch ein zum Jahresende bevorstehender Umzug? Ich wohn noch bei meinem Eltern und bald ist es soweit. Muss ich die geschätzten Kosten für z.B. Mobiliar angeben??
genau, die Lohnsteuer für deine imaginären Arbeitnehmer. Demnach ist der Punkt uninteressant für dich.oder sind hier bei mir beschäftigte Angestellte gemeint?
juppMein Gewerbe läuft ab dem 01.05.07 und der Freibetrag liegt bei jährlich 17.500 €. Sehe ich es richtig dass ich maximal 17.500 /12 Monate * 8 Monate = 11.666 € als Gesamtumsatz für die Kleinunternehmer-Regelung nehmen kann?
wenn der Kunde ein Privatmensch ist würde ich den Punkt offen lassen oder "ist beantragt" oder dergleichen hinschreiben. Der Privatmann kann sich sowieso keine Vorsteuer abziehen, so dass die Angaben sowieso egal sind. Steuerlich braucht man dem Privatmann noch nicht einmal eine Rechnung erteilen.Jetzt kann ich, wenn ich Ware verkauft habe, leider keine Steuernummer auf meinen Rechnungen angeben. Ist es möglich dass ich dem Kunden einen Zettel beilege auf dem steht dass ich die Rechnung nachreiche sobald ich eine Steuernummer zugeteilt bekommen habe?
Gruß
Sven


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