Nein.
Hallo, ich purzel hier ins Forum gleich mit mehreren steuerlichen Fragen und hoffe, das ist okay![]()
meine Situation: freischaffende Künstlerin, kein Gewerbe, nur Steuernummer, also nix am Hute mit Umsatzsteuer
grundsätzliche Situation: wenn ich eine Rechnung ausstelle (was ich ja ab 100 Euro Einnahme machen muss m.W.) muss ich ja meine Steuernummer auf der Rechnung angeben...
gemäss meiner Situation habe ich normalerweise nur eine Steuernummer, aber keine Ust-ID.
Sinnvoller ist es aber doch normalerweise für jeden, der Rechnungen ausstellt, sich dabei der USt-IdNr. zu bedienen, um eine Angabe der allgemeinen Steuernummer zu umgehen.
Habe gelesen, dass die „normale“ Steuernummer nämlich häufig als Berechtigungsausweis für Anrufer dient, die mit den Finanzbehörden sprechen (z. B. Steuerberater).
Daher sollte es doch eigentlich vermieden werden, die Steuernummer öffentlich zu machen... ?!![]()
meine Frage: kann ich eine Ust-ID beantragen, auch wenn ich sie im Grunde nicht benötige, weil ich ja keine Umsatzsteuer abführe (eben um sie auf eine Rechnung zu stellen statt der norm. Steuernr.) oder geht das gar nicht? Bzw. würde ich bei Beantragung eine Ust-ID von vorneweg überhaupt nicht erhalten?
Netter Gruss, JeanneArs
Nein.
auch Kleinunternehmer können eine UStID-Nr. beantragen.
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__27a.html
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Aber nicht, wenn man sie eigentlich nicht braucht, und das war ja die eigentliche Frage.
ich weiß, die Praxis sieht da aber anders aus. Da wird die UStID-Nr. fast ausschließlich für solche Zwecke benutzt.Aber nicht, wenn man sie eigentlich nicht braucht, und das war ja die eigentliche Frage.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure Antworten!![]()
Offensichtlich sind die Meinungen hier geteilt, ob das möglich ist (zumal ohne eventuelle Nachteile bei der Besteuerung zu erleiden)...
Da es hier unterschiedliche Meinungen dazu gibt, bin ich aber jetzt ehrlich gesagt ('tschuldigung) in dieser Frage auch noch nicht weiter als vorher...
Oder auf den Punkt gebracht, ist diese Handhabung, da offenbar doch gängig, zwar nicht erwünscht aber auch nicht verboten? Kann man dadurch Nachteile haben?
Geändert von JeanneArs (04.05.2007 um 04:00 Uhr) Grund: Ergänzung :-)
Netter Gruss, JeanneArs
Dann nochmal in länger :-)
Ich habe das so verstanden: USt willst Du nicht abführen, nur die Nummer auf die Rechnung schreiben. Das geht nicht.
Wenn du ne Nummer haben willst, musst du dich vorher beim FA umsatzsteuerpflichtig melden(geht auch als Kleinunternehmerin), sonst kannst du die Nummer nicht bekommen. Dann muss aber auch USt ausgewiesen und abgeführt werden.
Als ich noch keine USt-ID hatte, habe ich allerdings auch keine Steuernummer auf die Rechnung geschrieben. Was insgesamt nur einmal zu einer Rückfrage geführt hat und dem Kunden habe ich die Nummer dann so zugemailt... Soweit ich weiss, sieht das FA dass auch nur in Sachen Umsatzsteuer / Vorsteuerabzug kritisch. Als Nachweis für Aufwand zählt auch eine nicht formvollendete Rechnung.
Das ist doch genauso missverständlich.
Wenn ein Kleinunternehmer eine USt.-ID beantragt, z.B. für igE, ändert sich an der Besteuerungsart erstmal gar nichts.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
hmm.. O.k. ich revidiere meine Aussage. Es geht wohl doch eine USt-ID zu bekommen und weiterhin umsatzsteuerbefreit zu bleiben. Allerdings nicht über den elektronischen Formular-Weg, sondern manuell mit dieser Vergabestelle in Saarloius. so sagt google. ich war felsenfest überzeugt... so kann man sich irren.
Na ja, es ändert sich schon was. Durch die Hingabe der Umsatztsteuer-ID bekommt man Umsatzsteuerfrei geliefert und ist dann selbst für die Versteuerung der Einkäufe zuständig. Bei den Verkäufen ändert sich nichts.
Das Gesetz sieht vor, dass auch Kleinunternehmer eine Steuernummer auf ihren Rechnungen haben müssen.
Nur wird es niemanden interessieren, wenn keine drauf steht. Einzig und allein ist dies eine Anforderung bezüglich des Vorsteuerabzugs und deshalb muss dann die Rechnung auch lt. § 14 (4) Nr. 2 UStG eine Steuernummer drauf haben, sonst kein Vorsteuerabzug lt. § 15 (1) Nr. 1 UStG.
Natürlich reicht eine solche Rechnung ohne Steuernummer für den Betriebsausgabenabzug beim Empfänger.
Nach meinem Wissen hat es noch nie Probleme gegeben, wenn ein Kleinunternehmer keine Steuernummer auf seinen Rechnungen drauf schreibt.
Die Rechnung sollte (muss nicht) aber einen Hinweis enthalten, dass der Aussteller Kleinunternehmer gem. § 19 UStG ist.
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