Hast Du die Hilfe zum Ausfüllen des Bogens bekommen und gelesen? Die meisten Antworten auf Deine Fragen dürften daraus hervor gehen.
Hallo,
ich bin ALG II Empfänger und habe mit der Arge vereinbart meine geplante selbstständige Tätigkeit auszuüben.
Leider konnte mir der Sachbearbeiter keine hilfreichen Informationen vermitteln da er sich mit selbstständigen Leistungsempfängern nicht auskennt.
Aus diesem Grunde wollte er einen Gewerbeschein sehen den ich vor kurzem vom Gewerbeamt erhielt.
Ich führe eine künstlerische Tätigkeit aus.
Im zweitem Geschäftsjahr wird die Tätigkeit als Webdesigner ebenfalls aufgenommen.
Ich falle in die Kleinunternehmerregelung.
Nun ist der Bogen "Fragen zur Steuerlichen Erfassung eingetroffen"
Was muss ich nun beachten um bestmöglichst auszufüllen.
Familienstand / ich bin Ledig muss ich das da hinschreiben?
Bankverbindung/.. Muss diese aufgeführt werden?
Steuerliche Beratung/.. kann ich doch leer lassen oder?
Kammer/... die Ihk hat sich noch nicht gemeldet obwohl das Gewerbe vor 2 Monaten angemeldet wurde. Lass ich am besten auch leer.
Voraussichtliche Einkünfte/.. da Schreibe ich aus selbstständiger Arbeit hin ...aber ist das erste Jahr der Betriebseröffnung nun März 2007-März 2008?
Angabe zur Gewinnermittlung/.. Muss ich hier etwas ankreutzen?
Muss ich überhaupt als Kleinunternehmer irgendetwas dem Finanzamt noch schicken?
Danke für die Beantwortung es wäre sehr hilfreich.
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Also bei künstlerischer Tätigkeit betreibst du gar kein Gewerbe, brauchst keinen Gewerbeschein...
Du bist Freiberufler!
Wie sich das mit Webdesign verhält, weiss ich nicht, in Zusammenhang mit künstlerischer Tätigkeit ist Gewerbe jedenfalls Unsinn.
Webdesign ist jedoch keine künstlerische Tätigkeit, so dass ein Gewerbe anzumelden ist.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Hallo,
Kann mir einer noch sagen ob sich das Finanzamt nach dem Bogen nochmal meldet.
Muss ich überhaupt ne EÜR machen wenn mein Gewinn unter diesen 17.000 Euro im Jahr liegt?
Und wann muss ich die Einreichen?
es wird dir die Steuernummer mitteilen wenn noch keine vorhanden ist.Kann mir einer noch sagen ob sich das Finanzamt nach dem Bogen nochmal meldet.
ja, die ist auf jeden Fall einzureichen.Muss ich überhaupt ne EÜR machen wenn mein Gewinn unter diesen 17.000 Euro im Jahr liegt?
zusammen mit den restlichen Unterlagen der Einkommensteuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres.Und wann muss ich die Einreichen?
Gruß
Sven
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Normalerweise schicken die dir dann noch was... welche Steuernummer u.ä.
Die EÜR musst du auf jeden Fall machen, irgendwie musst du ja deinen Gewinn ermitteln, unter 17500 € kann die halt auch formlos sein.
EkSt.-Erklärung mit den entsprechenden Anlagen (z.B. GSE), EÜR und USt.-Erklärung werden bis zum 31.05. des Folgejahres eingereicht.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo ...
Sie haben "einfach so" eine Gründung vollzogen, ohne das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II zu beantragen... warum?
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
Hallo,
ich konnte kein Einstiegsgeld beantragen da ich trotz gut ausgearbeiteter Unterlagen von meinem ALG II Regelsatz einen Steuerberater finanzieren sollte der monatlich der Arge alles absegnet.
Desweiteren wäre das Einstiegsgeld laut Sachbearbeiter auf 6 Monate befristet und nur unter Sonderbedingungen danach noch zu beziehen.
Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, welche Hürden alleine nur mit der Angabe von Einnahmen im Fortzahlungsantrag des ALG II verbunden waren.
Der Sachberater vermittelte trotz Information über den Beginn der selbstständigen Tätigkeit Ein Euro Maßnahmen.
Es musste ständig telefoniert und schriftlich alles genaustens vermittelt werden.
Der Hammer war noch, dass der Regelsatz plötzlich für die ganze BG eingestellt wurde da der Sachbearbeiter annahm, dass ich postalisch nicht erreichbar wäre obwohl nie ein Brief als unzustellbar zurückgesendet wurde.
Grund war wohl, dass ich nicht zu einem Termin erschienen bin obwohl ich ihm mitgeteilt habe, dass ich alle relevanten Informationen über die Selbstständigkeit im letzten Gespräch erläutert worden sind.
Schließlich wurde ich noch mit dem Satz konfrontiert, dass ich mich auf Kosten der Gesellschaft selbstständig machen würde.
Die Arge ist einfach nur verpeilt denn ich habe ein Konzept vorgelegt mit dem ich ohne Sanktionen innerhalb von 2 Jahren komplett aus dem ALG II herausfallen würde.
Morgen muss ich wieder hin denn ich muss abklären wieso die Zahlstelle der Arge einfach einen angeblichen Einnahme Betrag von ca. 180,00 Euro auf das ALG II verrechnet hat obwohl ich mit einem Einschreiben deutlich gemacht habe, dass dieser Betrag im Bewilligungsbescheid unrichtig ist.
Desweiteren soll ich an einer Maßnahme für Selbstständige teilnehmen obwohl ich angegeben habe, dass ich 10 stunden täglich arbeite.
Tja dann dauert der ALG II Bezug wahrscheinlich länger bei solchen menschenunwürdigen Zuständen.
Hallo ...
Sie sollten den Antrag auf Einstiegsgeld über den Vorgesetzten des Sachbearbeiters stellen, mit dem Hinweis, dass der Sachbearbeiter Sie als "Schmarotzer" empfindet.
Sowas kann wahre Wunder wirken und verschlechtern können Sie sich ja nun wirklich nicht mehr.
Viel Erfolg!
MfG
BEBOUB
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