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Thema: Einzelunternehmen, Umsatzsteuer und Privatentnahmen

  1. #1
    TP-Junior seppelon macht alles soweit korrekt
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    Einzelunternehmen, Umsatzsteuer und Privatentnahmen

    Moin moin!

    Ich bin neu im Forum und muss sagen, super informatives Board.
    Ich habe da ein paar kleine Frage zur Gründung eines Nebengewerbes die bald ansteht...

    Und zwar möchte ich gerne ein Einzelunternehmen als Nebengewerbe gründen. Das ganze soll nicht ins Handelsregister eingetragen werden und die Kleinstgewerberegelung soll (wenn irgendwie möglich) nicht angenommen werden, da einige Betriebe auf der Kundenliste stehen, die natürlich gerne meine Dienstleistungen steuerlich geltend machen möchten.
    Sehe ich das jetzt richtig, dass ich Vorsteuer abziehen darf, Rechungen mit Umsatzsteuer schreiben darf und und und, obwohl ich nicht im Handelsregister eingetragen bin und viel wichtiger zur Gewinnermittlung eine einfache Kosten-Überschussrechnung durchführen darf?

    Zweite Frage wäre dann bezüglich Privatentnahmen. Ich würde für meine Geschäftstätigkeit ein eigenes Konto anlegen, über das auch Wareneinkäufe und Rechnungszahlungen erfolgen sollen. Darüber wird natürlich eine FiBu geführt. Wenn ich nun einen satten Gewinn erzielt habe würde ich mir das Geld auf mein privates Konto überweisen, muss das in der FiBu großartig kenntlich gemacht werden? Oder muss ich eh den gesamten Gewinn des Geschäftsbetriebes in meiner Einkommenssteuererklärung versteuern und kann somit ohne weitere Akrobatik über das Geld verfügen?


    Danke euch für die Antworten, man muss ja nicht wegen jeder Kleinigkeit seinen Steuerberater nerven

    Gruß
    Seppl

  2. #2
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    Zitat Zitat von seppelon Beitrag anzeigen
    Das ganze soll nicht ins Handelsregister eingetragen werden und die Kleinstgewerberegelung soll (wenn irgendwie möglich) nicht angenommen werden, da einige Betriebe auf der Kundenliste stehen, die natürlich gerne meine Dienstleistungen steuerlich geltend machen möchten.
    Sehe ich das jetzt richtig, dass ich Vorsteuer abziehen darf, Rechungen mit Umsatzsteuer schreiben darf und und und, obwohl ich nicht im Handelsregister eingetragen bin und viel wichtiger zur Gewinnermittlung eine einfache Kosten-Überschussrechnung durchführen darf?
    Ja, wenn dein geschätzter Umsatz unter 17500 € jährlich bleibt, musst du nur zur Regelbesteuerung optieren und bist an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.

    Zitat Zitat von seppelon Beitrag anzeigen
    Oder muss ich eh den gesamten Gewinn des Geschäftsbetriebes in meiner Einkommenssteuererklärung versteuern und kann somit ohne weitere Akrobatik über das Geld verfügen?.
    Genau.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Smile

    Zitat Zitat von seppelon Beitrag anzeigen
    Sehe ich das jetzt richtig, dass ich Vorsteuer abziehen darf, Rechungen mit Umsatzsteuer schreiben darf und und und, obwohl ich nicht im Handelsregister eingetragen bin und viel wichtiger zur Gewinnermittlung eine einfache Kosten-Überschussrechnung durchführen darf?
    gut eingelesen, stimmt genau

    Zitat Zitat von seppelon Beitrag anzeigen
    Oder muss ich eh den gesamten Gewinn des Geschäftsbetriebes in meiner Einkommenssteuererklärung versteuern und kann somit ohne weitere Akrobatik über das Geld verfügen?
    so ist es
    Privatentnahmen kannst du zwar tätigen (verbessert die Übersicht), steuerlich relevant ist aber nur der Gewinn laut EÜR

  4. #4
    TP-Junior seppelon macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ja, wenn dein geschätzter Umsatz unter 17500 € jährlich bleibt, musst du nur zur Regelbesteuerung optieren und bist an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.
    Ich habe in den vergangenen Wochen schon so einiges gelesen und auch schon einmal mit einem befreundeten Steuerberater gesprochen. Jetzt taucht hier wieder 17500€ auf, ist das denn wirklich so ein Todesbetrag? Wenn ich sowieso schon die Kleinsgewerbereglung nicht in Anspruch nehme, ändert sich oberhalb dieses Betrages überhaupt etwas?

  5. #5
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    Über 17500 € hast du eben nicht mehr die Wahl.

    Und du musst das Formular EÜR vom FA benutzen, drunter geht's auch formlos.

    Irgendwo ab 24500 € werden imho Gewerbesteuern fällig.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    Zitat Zitat von seppelon Beitrag anzeigen
    Wenn ich sowieso schon die Kleinsgewerbereglung nicht in Anspruch nehme, ändert sich oberhalb dieses Betrages überhaupt etwas?
    kommt drauf an, wieviel mehr du machst
    ab einer bestimmten Umsatzgröße musst du eine Bilanz erstellen, dann reicht EÜR nicht mehr aus

  7. #7
    TP-Junior seppelon macht alles soweit korrekt
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    Ok, damit sind meine Fragen vorerst mehr als ausreichend beantwortet und ich denke ich bin reif für den Berater

    Und die 24500€ werden in den ersten Jahren sicherlich nicht erreicht, die 17500€ könnten da aufgrund großer Warenwerte schon eher vorkommen, aber die Frage war auch mehr nach dem Prinzip "was passiert eigentlich wenn" gedacht.


    Ich danke euch somit für die nette und unglaublich schnelle Unterstützung!

  8. #8
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    Zitat Zitat von seppelon Beitrag anzeigen
    Und die 24500€ werden in den ersten Jahren sicherlich nicht erreicht,
    beim Gewerbesteuerfreibetrag geht es um den Gewinn, nicht um Umsatz

    die 17.500 € wegen KU-Regelung hingegen beziehen sich auf den Umsatz

  9. #9
    TP-Junior seppelon macht alles soweit korrekt
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    Aja, macht ansich ja auch mehr Sinn das vom Gewinn anstatt vom Umsatz abhängig zu machen... Naja sei es drum, ist erstmal sowieso nicht relevant.

    So wie ich eben gelesen habe, wird man zur Bilanzierung verpflichtet wenn man im voran gegangenen Jahr erstmal eine Umsatzschwelle von 30000€ überschritten hat (man korrigiere mich bitte falls es falsch sein sollte). Nur falls jemand selbige Fragen hat und diesen Thread findet

  10. #10
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    Zitat Zitat von seppelon Beitrag anzeigen
    So wie ich eben gelesen habe, wird man zur Bilanzierung verpflichtet wenn man im voran gegangenen Jahr erstmal eine Umsatzschwelle von 30000€ überschritten hat (man korrigiere mich bitte falls es falsch sein sollte). Nur falls jemand selbige Fragen hat und diesen Thread findet
    Psst, das war jetzt wieder Gewinn .

    Zitat von http://www.vnr.de/artikel/index_33747.html:
    "Die Umsatzgrenze wurde durch das "Mittelstandsentlastungsgesetz" auf jetzt 500.000 Euro erhöht. Die Gewinngrenze blieb vorerst unverändert bei 30.000 Euro. Das heißt: Haben Sie 2006 mehr als 500.000 Euro Umsatz oder mehr als 30.000 Euro Gewinn erzielt, müssen Sie nach Abgabe Ihrer Steuererklärung mit einem Brief vom Finanzamt rechnen, in dem es Sie zur Bilanzierung auffordert. Kommt kein solcher Brief, dürfen Sie bei der EÜR bleiben.
    Hinweis: Die Bundesregierung plant mit einem "Mittelstandsentlastungsgesetz II" auch die Anhebung der Gewinngrenze. Ab Juli 2007 soll die statt 30.000 Euro dann 50.000 Euro betragen."
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