Gibt es irgendwo eine schriftliche Auftragsbeschreibung? Sofern es diese gibt, kannst Du natürlich auf dieser Basis einen Teil des Geld einfordern, da der Auftrag nicht auftragsgemäß durchgeführt wurde.
Allerdings lief hier wohl einiges schief. Üblich ist eine Anzahlung bei Projektbeginn, der Endbtrag wird aber eigentlich erst nach einer Abnahme mit schriftlichem Abnahmeprotokoll bezahlt.


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