Nun ja, eigentlich mußt Du die für 2006 ja bis übermorgen abgeben![]()
Hallo ihr Lieben,
ich habe jüngst meine ESt- und USt-Erklärung für 2005 abgegeben und muss ca. 3000 € USt zahlen. Zur Zeit ist mein Voranmeldungszeitraum jährlich, jetzt wird es für 2007 wohl auf jeden Fall vierteljährlich werden. Meine sehr wichtige Frage an euch: Kann das FA nun verlangen, dass ich sofort eine USt-Voranmeldung für 2006 abgebe oder wird es warten, bis ich meine Jahresumsatzsteuererklärung 2006 abgebe? Ich bin für jeden Rat und Hinweis sehr dankbar!
Viele Grüße!
Jan
Nun ja, eigentlich mußt Du die für 2006 ja bis übermorgen abgeben![]()
Steuerberater, daher automatische Fristverlängerung bis Jahresende, ggf. bis 28.2.08. Selbiger hat zwar schon was dazu gesagt, möchte mich da aber nicht allein auf ihn verlassen, das ist mir einfach zu wichtig. Deshalb wäre ich für Erfahrungen bzw. Kenntnis von anderen Boardteilnehmern mehr als dankbar! LG, Jan
??? Hast Du dich da vertippt????
Also die USt Voranmeldungen für 2006 müssten schon längst abgegeben sein. Die USt Jahreserklärung hat, lt. deinen Angaben (Steuerberater), ja dann noch bisschen Zeit.
Solange keine Info vom Amt kommt, dass auf quartalsmäßige Abgabe umgestellt wurde, gibst monatlich für 2007 ab. Die melden sich dann schon, wenn´s Ihnen nicht passt! So würd ich es machen.
Hoffe konnte weiterhelfen!
Gruss
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Hm...der Gedanke kam mir auch schon, allein: Warum hat mich mein StB darauf nicht hingewiesen...? *Stirnrunzel* Fall das wirklich so ist und nicht nur ich bzw. mein StB, sondern auch das FA das "verschwitzt" hat, werden sie spätestens bei Prüfung der USt-Erklärung 2005 darauf kommen, dass ihnen für 2006 noch etwas fehlt ;-( Oder haben wir hier irgend etwas übersehen?
@ AO Gott - bezieht sich der Name auf die AO? Aber wohl nicht auf die USt!!
Wenn bisher jährliche USt war, ergibt sich ein Übergang zu der Verpflichtung von Voranmelduingen erts, wenn das FA erkannt hat, dass nunmehr die USt-Jahresschuld über 512,-- liegt. Also waren bisher keine VA`s abzugeben.
Es muss erwartet werden, dass das FA zum nächsten Termin ( kommt darauf an, wie schnell die Unterlagen verarbeitet werden) eine vierteljährliche USt anfordern wird. Auch wird das FA den Abschluss 2006 vorzeitig anfordern und sich nicht mit 31.12.2007 und schon gar nicht 28.2.2008 begnügen!!
Schon mal die Unterlagen 2006 vorbereiten!
Gruß Eugenie
@ Eugenie: vielen Dank für deine Antwort! Das entspricht in etwa dem, was mein StB gesagt hat, wobei der meinte, dass die manchmal davon absehen, den Abschluss 2006 - gemeint ist hier wahrscheinlich die USt-Erklärung [oder Voranmeldung?] 2006 - den ESt hat ja m.E. nix damit zu tun) vorzeitig anzufordern. Könntest du mir sagen, aus welchem §§ sich diese Möglichkeit des FA ergibt? Damit wäre mir sehr geholfen!
[Schon mal die Unterlagen 2006 vorbereiten!]
Mache ich trotzdem!
Weißt du, wie viel Zeit das FA für einen vorzeitige USt-Jahreserklärung erfahrungsgemäß lässt?
Liebe Grüße
Jan
Hallo Jan,
das kommt sehr auf das Finanzamt an! Hier bei uns gibt es Finanzämter da kommen die Bescheide nach drei Wochen und im Bezirk nebenan nach 6 Monaten!
Aber ich vermute, dass das FA sowohl ESt als auch USt vorzeitig anfordern wird, denn es wittert Nachzahlungen!!
Gruß Eugenie
SORRY!
Hab anstatt "jährlich" monatlich gelesen!
Gleichlautende Ländererlasse, 2.1.2007, o. Az.
1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2006
2. Fristverlängerung
I. Abgabefrist für Steuererklärungen
(1) Für das Kalenderjahr 2006 sind die Erklärungen
* zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,
* zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen nach §§ 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,
* zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -,
* zur Umsatzsteuer sowie
* zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes
nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO)
bis zum 31.5.2007
bei den Finanzämtern abzugeben.
(2) Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des dritten Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2006/2007 folgt.
II. Fristverlängerung
(1) Sofern die vorbezeichneten Steuererklärungen durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt werden, wird die Frist nach § 109 AO allgemein
bis zum 31.12.2007
verlängert. Bei Steuererklärungen für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln (Abschn. I Abs. 2), tritt an die Stelle des 31.12.2007 der 31.3.2008.
(2) Es bleibt den Finanzämtern vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. Von dieser Möglichkeit soll insbesondere Gebrauch gemacht werden, wenn für Beteiligte an Gesellschaften und Gemeinschaften Verluste festzustellen sind, wenn hohe Abschlusszahlungen erwartet werden oder wenn die Arbeitslage der Finanzämter es erfordert. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass die Erklärungen laufend fertig gestellt und unverzüglich eingereicht werden.
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)