Für die dauerhafte Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung müssen immer beide Bedingungen erfüllt sein.
Wenn man im zweiten Jahr nicht unter den 50000 € bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung von vornherein nicht in Anspruch genommen werden.
Hallo ich hab das Forum jetzt ja rauf und runter gelesen, meine Frage ist jetzt folgende wenn ich in diesem Jahr einen Umsatz von 16555€ gemacht habe und im nächsten Jahr einen Umsatz von 49555€ mache (mal angenommen)! Bleibe ich dann in der Kleinunternehmerregelung oder wozu ist dieser Richtwert 50.000?? Verstehe ich nicht!
Im §19 steht auch das der Umsatz zzgl. der darauf anfallenden Steuern... bla bla .... heißt das wenn ich einen Umsatz von 16555,- hatte ich zzgl. 19% rechnen muß? Ist das dann der Umsatz den das Finanzamt berücksichtigt??
Man man ist das ein schwieriges etwas...![]()
Für die dauerhafte Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung müssen immer beide Bedingungen erfüllt sein.
Wenn man im zweiten Jahr nicht unter den 50000 € bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung von vornherein nicht in Anspruch genommen werden.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Das sehe ich etwas anders. Wer dauerhaft Kleinunternehmer sein möchte, muss immer unter 17.500 Euro Umsatz bleiben. Im Falle des hier Fragenden wäre er im Jahr 1 (Umsatz 16.555) und im Jahr 2 (Umsatz 49.555) Kleinunternehmer. Ab dem Jahr 3 aber nicht mehr, weil im Jahr 2 über 17.500 Euro.
Das ist für Laien nicht ganz einfach, hat man das jedoch einmal verstanden, ist es einfach.
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