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Thema: Steuernummer / Umsatzsteuernummer HILFE

  1. #1
    TP-Junior archulio macht alles soweit korrekt
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    Steuernummer / Umsatzsteuernummer HILFE

    Hallo,

    also ich habe festern meine Steuernummer vom Finanzamt für mein Gewerbe bekommen.

    Jetzt ist mir aufgefallen das ich glaub ich auch um Richtig handeln zu können auch eine Ust-ID brauche.

    Ist das richtig ?


    Ich möchte eigentlich nur eBay handeln und mit Layer werbung etwas verdienen.


    Könnt ihr mir helfen ?

    ThX Sven

  2. #2
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    Zitat Zitat von archulio Beitrag anzeigen
    Jetzt ist mir aufgefallen das ich glaub ich auch um Richtig handeln zu können auch eine Ust-ID brauche.
    Nein, allerdings ist die für manche Sachen ganz brauchbar. Z.B. um von ebay Netto-Rechnungen zu bekommen, da solche Leistungen immer hier versteuert werden müssen und man sonst 2x USt. zahlt. Sonst ist die USt.-ID noch für innergemeinschaftliche Erwerbe notwendig.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior archulio macht alles soweit korrekt
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    wenn ich eine brutto rechnung bekomme,ist das doch nciht so schlimm.... immerhin kann ich das ja gegenrechnen oder nicht ?

  4. #4
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    Ja, als Kleinunternehmer kannst du die komplette Rechnung (inkl. luxemburgischer USt.) als Ausgabe geltend machen, bist aber trotzdem verpflichtet diese Leistung hier mit 19% zu versteuern und erhältst diese Steuer nicht zurück. Ist "nur" eine Ausgabe.
    Mit der USt.-ID "sparst" du die 15% ? luxemburgische Steuer.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior archulio macht alles soweit korrekt
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    das heist also ich bezahle die rechnung an das unternehmen, kann dann aber die mwst nicht gegenrechnen und die dadurch mehr oder weniger zurück bekommen indem ich dann weniger mwst bezahle ans finanzamt ?

    also solange ich meine ware nur von deutschen händler beziehe brauche ich keine UST-id und kann die mwst gegenrechnen ?
    Geändert von archulio (12.06.2007 um 19:18 Uhr) Grund: was vergessen ^^

  6. #6
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    Genau, das FA erstattet nur deutsche Umsatzsteuer.

    Und bei ebay kommt halt noch dazu das man für solche Leistungen immer die USt. hier bezahlen muss, egal ob Kleinunternehmer oder regelbesteuert.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior archulio macht alles soweit korrekt
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    und mit ust id muss ich ebay nur den netto betrag bezahlen und keiner lei steuern, weder an ebay noch ans FA ?

  8. #8
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    Doch, diese Leistungen müssen immer hier versteuert werden!

    Nur der Regelbesteuerte bekommt die USt. über den Vorsteuerabzug erstattet, macht dann für ihn +/- 0 in der Vorsteueranmeldung.

    Der Kleinunternehmer muss diese Leistungen über die jährliche USt.-Erklärung versteuern und die USt. bezahlen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior archulio macht alles soweit korrekt
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    also ist es ja so wie ich gesagt habe...

    mit meinem normalen gewerbe und nur die steuernummer, bekomme ich eine brutto rechnung von ebay... und rechne die vorsteuer mit der mwst gegen und bekomme sie mehr oder weniger erstattet

  10. #10
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    Du kannst die luxemburgische Steuer nicht in der Voranmeldung angeben !!!
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