Hallo und Guten Morgen,
ich habe gestern vom Finanzamt die Auforderung bekommen, bzw. die Erinnerung, ich solle doch die Umsatzsteuererklärung 2006 noch einreichen. Nun bin ich echt verunsichert. Ich werde da am Montag anrufen, aber wollte vorher mal fragen.
Die Beiträge als Kleinunternehmer werde ich vermutlich nie überschreiten. Ich übe das Gewerbe im Nebenverdienst (bin Angesteller) seit 2003 aus und musste noch nie eine solche Erklärung einreichen. Es hat bisher immer die Einnahme / Überschußrechnung mit Fahrtenbuch bei der normalen Steuererklärung mit der Anlage Gewerbebetrieb gereicht.
Haben die sich vertan, oder wie ist das zu verstehen? Ich habe auch schon eine Menge hier gelesen und bin nun der Meinung, dass ich nicht dazu verpflichtet sind, aber bin doch ein wenig verunsichert.
Danke euch.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
nein, nichts mit ebay und auch keine Ust-ID beantragt. Im letzten Jahr richtig wenig Umsätze gehabt. Steuerbescheid habe ich ja auch schon vor 3 Monaten bekommen, also ich verstehe das nicht. Und jetzt wollen die die Erklärung. Und in dem Steuerbescheid steht auch nichts drin, dass ich da noch was nachreichen soll oder ähnliches.
Geändert von taco (24.06.2007 um 12:02 Uhr)
Warum muss ich mich eigentlich immer für die Gesetze rechtfertigen ...![]()
Da ich jetzt hier in der Fülle der Informationen nicht das konkret gesuchte gefunden habe- an vielen Stellen steht es aber genauso wie ich es geschrieben habe u.a. auch in den Kleinunternehmer-FAQ..
verlink ich mal einen Beitrag aus dem Elster-Forum: https://www.elster.de/cgi-bin/ubba/u...c;f=8;t=000145
find ich sehr treffend formuliert
Das denke ich auch, deshalb meine zusätzlichen Fragen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Es ist genau so, wie bislang gesagt. Eigentlich muss auch ein Kleinunternehmer ein USt Jahreserklärung abgeben.
Nur verzichten viele FA darauf, weil die sowieso genug zu tun haben.
Jetzt kann es 2 Gründe haben, warum die eine sehen wollen:
1. eine eifriger FA Beamter möchte mal wieder übereifrig dem Gesetze genüge tun und besteht deshalb auf die Jahreserklärung
2. dem FA liegen irgendwelche Daten/Erkenntnisse oder einfach eine Vermutung vor, die die Frage aufgeworfen haben, das der Steuerpflichtige vielleicht doch USt-pflichtig sein könnte, sei es eine Kontrollmitteilung oder einfach nur die Vermutung, das die Umsätze höher sein könnten.
Die wollen dann einfach wissen, was Sache ist.
Glücklicherweise ist ja das Ausfüllen der Jahreserklärung in wenigen Minuten gemacht und gut ist.
ich fülle diese ja aus wenn es gefordert ist, aber können die nicht vorher fragen. Erstellen erst die Steuererstattung und 3 Monate später kommen die und wollen diese Erklärung haben. Danke dennoch an euch.
Ist ja nur ne Formalität, wenn alles seine Ordnung hat.
Daraus entstehen ja für dich keine Zahlungsverpflichtungen.
Ist ein reiner bürokratischer Vorgang ohne Auswirkung.
Es lebe die parlamentarische Bürokratie![]()
eine Frage habe ich noch, sorry, ist seit 3 Jahren das erste mal das ich sowas ausfüllen muss. in dem Vordruck steht.
"Die Zeilen 24 und 25 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz
2005 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 17 500 betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist."
Habe ich nicht überschritten und auch nicht verzichtet, also muss ich da nichts eintragen, oder?
doch, die Zeilen sind auszufüllen, denn Sie haben ja "nicht mehr als 17500,-- Umsatz".
Einfach die erste Seite ausfüllen, unterrschreiben und vielleicht mit einem kleinen Anschreiben zum FA!
Gruß E.
Wenn du solche Behauptungen in die Welt setzt?![]()
Wie ich es mir gedacht habe, die finden keinen Grund:
Behauptung 1: um die Umsatzhöhe festzustellen
Behauptung 2: ein am 31.12. bestehender Großauftrag, der am 2.1 storniert wird.
Behauptung 3: da Unternehmer, im §18 mitgemeint
Zu 1: um die Umsatzhöhe festzustellen, brauche ich keine Umsatzsteuererklärung. Das ergibt sich aus der EÜ.
Zu 2: Auch hier klärt die Umsatzsteuerklärung nichts, was nicht auch andere Unterlagen (vor allem die EÜ) schon hergeben.
Auch führt ein Auftrag noch nicht zur Umsatzsteuer. Erst wenn er ausgeführt zu einer Forderung führt, entsteht Umsatzsteuerpflicht.
Zu 3: Wenn das gelten würde, dann wären alle Überschusseinkünftler, der Wohnraumvermieter ebenso wie derjenige, der ein paar Aktien kauft und verkauft, als Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet. Das Finanzamt will sich diese Arbeit sparen. Logisch.
Außerdem könnte bei extremer Auslegung der § 19 als Spezialvorschrift angesehen werden, die Vorrang vor dem 18 hat (Warum taucht der §18 so früh auf, warum nicht erst als §30, um alle zu erfassen?)
An Taco:
Wie du richtigerweise geschrieben hast, erst mal anrufen. Kannst ja dann berichten. Viel Glück!
Ich werd mich trotzdem hüten einfach hinzuschreiben: "nööööö, brauchst du überhaupt nicht als Kleinunternehmer", "was das FA von dir will, egal, kannste ignorieren..." oder ähnliches![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Die Einkommenssteuererklärung hat ja nicht zwangsläuftig was mit der Umsatzsteuererklärung zu tun.
Dem Gesetz nach ist m. E. jeder Gewerbetreibene verpflichtet, die Umsatzsteuererklärung abzugeben, nur wird eben teilweise seitens des FA darauf verzichtet, diese auch einzufordern.
Warum man sie jetzt will, da braucht es eigentlich keine Begründung für, denn Du bist verpflichtet, sie jährlich abzugeben, schon alleine damit das FA erkennen kann, ob die Berechtigung für die Kleinunternehmerregel nach wie vor vorhanden ist.
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