Da ich diesbezüglich kein Thema gefunden habe, schreibe ich einfach mal drauf los............
Ab 01.07.2007 wird für alle natürlichen Personen die Identifikationsnummern vergeben, die die "alte" Steuernummern dann ablösen werden. Jeder Steuerpflichtiger erhält eine eindeutige und unveränderliche Nr., die allerspätestens 20 Jahren nach dessen Tod gelöscht wird. Diese Nr. trägt man dann sozusagen ein Leben lang mit sich.
Warum?
Bisher wurden jeweils finanzamtsbezogene Steuernummern vergeben. Da aber durch die Steuernummer eine unmissverständliche Zuordnung nicht möglich ist (so zumindest ein Argument) kommt nun die Identifikationsnummer zu Hilfe. So soll es z. B. bei Wohnsitzwechsel dann keine Probleme mehr geben.
Hauptargument wird aber sicherlich die „reibungslose Zusammenführung steuerlicher Daten“ sein. Ich sage nur „Kontenabruf“
§ 93b AO bzw. „Rentenbezugsmitteilung“
§ 22a EStG!
Wieder ein Schritt mehr zum gläsernen Steuerbürger!
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich in §§ 139b, 139d AO, § 5 EGAO sowie in der Steueridentifikationsnummerverordnung
(StIdV).
Die Identifikationsnummer besteht dabei aus ingesamt 10 Ziffern und einer Prüfziffer, welche vom Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) vergeben wird.
Was wird gespeichert?
Für jeden Steuerpflichtigen werden folgende Daten gespeichert:
· Die Identifikationsnummer ( bzw. die Wirtschafts-Identifikationsnummer bei Unternehmen)
· Zuname, Vorname sowie frühere Namen
· Doktorgrad, Künstlernamen
· Geburtstag und Ort, sowie das Geschlecht
· Adresse
· Zuständige Finanzbehörden
· Todestag
Wer darf diese Daten verwenden?
Grundsätzlich darf nur die Finanzverwaltung diese Nummer verwenden, es sei denn, Rechtsvorschriften eröffnen den anderen Institutionen diese Möglichkeit.
Wie läuft das Ganze?
Die Einwohnermeldeämter teilen bis zum 30.09.2007 für jeden Einwohner die o.g. Daten an das BZSt mit und das Bundeszentralamt teilt dann wiederum die Nummern den jeweiligen Steuerpflichtigen mit. Bei Geburten nach dem 30.09.2007 werden die o.g. Daten automatisch mitgeteilt. Dies gilt auch für Zuzüge nach diesem Tage.
Wirtschaftlich Tätige erhalten eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (
§ 139c AO), wobei eine Verordnung dafür m. E. noch nicht vorhanden ist. Daher habe ich diesen Part, vorerst, nicht miteinbezogen. Aber auch diese wird sicherlich bald kommen!
Wann genau diese Nummern tatsächlich bei den Steuerpflichtigen eintreffen werden, so soll angeblich Mitte 2008 damit gerechnet werden können........
Kein Anspruch auf Vollständigkeit!!