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Thema: Abgaben eines Kleinunternehmers

  1. #1
    TP-Junior Pasternak macht alles soweit korrekt Avatar von Pasternak
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    Abgaben eines Kleinunternehmers

    Guten Morgen,
    da ich neu im Forum bin und dies mein erster Beitrag ist, möchte ich zu erst alle mal grüßen.

    So

    Ich habe eine Frage bezüglich der steuerlichen Abgaben eines Kleinunternehmers. Wie heißen die, wie hoch ist der Prozentsatz und wo muss man die angeben, damit sie versteuert werden.

    Edit: Ich bin etwas verwirrt, da wenn der Kleinunternehmer schon von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, was zahlt er denn?

    MfG Paul
    Geändert von Pasternak (30.06.2007 um 09:34 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Einkommenssteuer. UNd dazu gibt es keinen pauschalen Satz, bitte die Tabellen und Rechner verwenden die man mit google in 10 Sekunden findet und die hier im Forum schon ca. 5.000 mal verlinkt wurde.

  3. #3
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Obwohl die Problematik sicher schon oft diskutiert wurde, ist das ja komliziert mit der Kleinunternehmer-Regelung.

    Wenn ich jetzt beispielsweise in 2007 an Einnahmen (nicht Umsatz) 10.000 EURO erwirtschaftet habe, fällt dann automatisch die Kleinunternehmer Regelung weg?


    Oder anders herum: Wenn jetzt die Regelung im nächsten Jahr wegfallen lassen würde und nun brav die Ust-Voranmeldung machen müßte, ist dann immer noch die Einkommenssteuer fällig? Wäre ja dann doppelt besteuert.

  4. #4
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    was ist an der Kleinunternehmer-Regelung kompliziert?

    1. Bitte erklären Sie mal, was für Sie Einnahmen sind, die nicht durch Umsatz entstanden sind.

    2. Bitte erklären Sie, was inwiefern 2-fach besteuert werden würde.

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  5. #5
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    [QUOTE=BEBOUB;7765281. Bitte erklären Sie mal, was für Sie Einnahmen sind, die nicht durch Umsatz entstanden sind.

    2. Bitte erklären Sie, was inwiefern 2-fach besteuert werden würde.

    MfG
    BEBOUB[/QUOTE]

    Hallo...

    zu 1.): Umsatz habe ich lediglich eingeklammert, damit nacher nicht irgendein Besserwisser fragt, ob ich Einnahmen oder Umsatz meine...

    zu 2.): Wenn ich monatlich die Ust-Voranmeldung mache UND 1x jährlich die Einkommenssteuer Erklärung würde ich ja 2x Steuern zahlen, oder wie wird das gesehen?

  6. #6
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Ein Kleinunternehmer macht keine USt Voranmeldungen
    USt hat nicht mit EKSt zu tun.
    Ich würde einfach mal empfehlen, die entsprechenden Beiträge zum thema Kleinstunternehmer durchzulesen.
    Da steht schon alles drin.
    Ansonsten kann ich JEDEM Anfänger empfehlen, wenigstes einmal zu einem Steuerberater zu gehen und sich einmal das ganze Procedere erklären zu lassen.
    So ein Beratungsgespräch kostet nicht viel, dauert nicht länger als eine 3/4 h und bewahrt vor bösen Überraschungen.
    ansonsten ist die Kleinunternehmerregelung eher die absolut einfachste Regelung, die unser Steuerrecht zu bieten hat.
    alles was danach kommt ist tausendmal komplizierter.
    Kleinunternehmer weisen einfach keine USt aus und geben einmal im Jahr eine EKSt ab. Dann müssen sie sogar nur eine vereinfachte EÜR machen und sich so ziemlich um nix kümmern, was es sonst noch an "schönen" Dingen im dt. Steuerrecht gibt.

  7. #7
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von junimond Beitrag anzeigen
    Ein Kleinunternehmer macht keine USt Voranmeldungen
    USt hat nicht mit EKSt zu tun.
    Ich würde einfach mal empfehlen, die entsprechenden Beiträge zum thema Kleinstunternehmer durchzulesen.
    Da steht schon alles drin.
    Ansonsten kann ich JEDEM Anfänger empfehlen, wenigstes einmal zu einem Steuerberater zu gehen und sich einmal das ganze Procedere erklären zu lassen.
    So ein Beratungsgespräch kostet nicht viel, dauert nicht länger als eine 3/4 h und bewahrt vor bösen Überraschungen.
    ansonsten ist die Kleinunternehmerregelung eher die absolut einfachste Regelung, die unser Steuerrecht zu bieten hat.
    alles was danach kommt ist tausendmal komplizierter.
    Kleinunternehmer weisen einfach keine USt aus und geben einmal im Jahr eine EKSt ab. Dann müssen sie sogar nur eine vereinfachte EÜR machen und sich so ziemlich um nix kümmern, was es sonst noch an "schönen" Dingen im dt. Steuerrecht gibt.
    Naja, eine Antwort auf meine Frage war das nun wirklich nicht.
    Das es Steuerberater gibt, das weiß ich auch. Wenn man keine Fragen stellen darf, dann sollte man dieses Forum schließen.

    Ich fragte am Anfang:

    Wenn ich jetzt beispielsweise in 2007 an Einnahmen (nicht Umsatz) 10.000 EURO erwirtschaftet habe, fällt dann automatisch die Kleinunternehmer Regelung weg?

  8. #8
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Man darf natürlich Fragen stellen, aber die freundlichen Hinweise galten der Tatsache, das man aus deinen Fragen herauslesen kann, das du dir offensichtlich nicht die Mühe gemacht hast, diesen sehr auffälligen FAQ thread http://www.traum-projekt.com/forum/9...ternehmer.html über Kleinunternehmer zu lesen.
    Da wird deine Frage eigentlich breit und ausführlich beantwortet.
    Da steht doch ganz gross und verständlich:

    Kleinunternehmer= UMSATZ niedriger als 17500 € im Jahr

    Da steht nichts: Gewinn muss so und so hoch sein.
    Du kannst Gewinn machen soviel du willst, solange dein Umsatz nicht höher als 17500 € ist. Dadurch ergibt sich einfach aus der Logik der Sache, das der Gewinn automatisch immer kleiner als der Umsatz sein muss.
    Mit nem Umsatz unter 17500 kann man ja keinen Gewinn von 20.000 € generieren.
    Mir scheinen hier ein paar ganz grundsätzliche Dinge nicht klar zu sein, oder man weigert sich einfach, bereits umfangreich zusammengetragenes Wissen in verständlich präsentierter Form einfach mal zu lesen.
    Sorry, ist aber so und nicht böse gemeint.
    Lies doch bitte einfach mal alles unter obigen link durch und wenn dann noch Fragen sind, dann frag nochmal nach

  9. #9
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Und wenn ich in 2007 über 17500 EUR Umsatz komme, bedeutet das in 2008 die Kleinunternehmerregelung wegfällt?

  10. #10
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Richtig!
    2007 mehr Umsatz als 17500 € -> 2008 kein Kleinunternehmer mehr.
    Und Achtung!
    Das musst du selbst beachten und nicht darauf warten, das das FA aktiv wird.
    Wenn du am 31.12.2007 den Strich unter das Jahr 2007 machst und feststellst, das du über 17500 € gekommen bist, dann musst du von dir aus tätig werden und entsprechend agieren.

  11. #11
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Da habe ich noch zwei wahrscheinlich doofe Fragen,

    die erste:

    Was passiert, wenn ich es nicht selber beachte, die Kleinunternehmer-Regelung umzustellen, sonder lasse es ganz dreist weiterlaufen, obwohl mein Umsatz in die Höhe schnellt. (Nur eine Theorie)

    die zweite:

    Kann ich die Regelung auch während des laufenden Jahres abbrechen oder nur jeweils zum neuen Geschäftsjahr?

    (Sorry, wollte Dich vorhin nicht angreifen, aber ich bin nicht so ein Neuling hier wie es zu sein scheint, habe auch schon oft die FAQ gelesen, aber manchmal gibt es halt Fragen aus dem Bauch heraus.

  12. #12
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Zitat Zitat von wilber Beitrag anzeigen
    Da habe ich noch zwei wahrscheinlich doofe Fragen,

    die erste:

    Was passiert, wenn ich es nicht selber beachte, die Kleinunternehmer-Regelung umzustellen, sonder lasse es ganz dreist weiterlaufen, obwohl mein Umsatz in die Höhe schnellt. (Nur eine Theorie)
    Dann kriegst irgendwann, wenn es dem FA auffällt eine Aufforderung, deine USt Erklärung abzugeben und dann wird vom FA nachgefordert. Das kann zügig passieren, also nach Abgabe der Steuererklärung für 2007, kann sich aber auch verschleppen.
    Bekanntlich dürfen die das ja bis zu 10 Jahre rückwirkend und das kann sehr, sehr teuer werden.
    Dann wird auf alle Erlöse USt fällig, völlig unabhängig davon, das man in den Rechnungen keine USt ausgewiesen hat.
    Sollte man nicht machen weil teuer und viel Ärger.

    die zweite:

    Kann ich die Regelung auch während des laufenden Jahres abbrechen oder nur jeweils zum neuen Geschäftsjahr?

    (Sorry, wollte Dich vorhin nicht angreifen, aber ich bin nicht so ein Neuling hier wie es zu sein scheint, habe auch schon oft die FAQ gelesen, aber manchmal gibt es halt Fragen aus dem Bauch heraus.
    Natürlich kann man im laufenden Jahr auch auf Verzicht der Kleinunternehmerregelung bestehen, nur müsste man dann ja alle Ausgangsrechnungen korrigieren und von den Auftraggebern USt nachfordern, was die nicht sehr erfreuen wird.
    Oder du verzichtest mal gerade auf 19 bzw. 7% deiner Erlöse, weil du die gleich mal als USt abführen darfst.
    Ok, du darfst dann auch Vorsteuer gegenrechnen, aber ich kann mir nicht viele Konstrukte vorstellen, wo das wirklich günstig ist.
    Solltest du aber unerwartet in einem Jahr über die 17500€ hinausschiessen, was ja immer mal passieren kann (so hat sich bei mir zum Beispiel der K-status durch einen einzigen unerwarteten dicken Auftrag erledigt), so wird man ja nicht automatisch rückwirkend UStpflichtig, sondern erst ab dem nächsten Jahr.
    So hab ich das dann noch gehalten. Mein Umsatz in dem Jahr war schlagartig auf 30.000 € hochgeschnellt und im Folgejahr war ich dann UStpflichtig.
    Das fa hat es ja gefreut, weil sie endlich mal ordentliche Steuerzahlungen von mir gesehen haben

  13. #13
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    Dann kriegst irgendwann, wenn es dem FA auffällt eine Aufforderung, deine USt Erklärung abzugeben und dann wird vom FA nachgefordert.
    Kann man dann auch die - natürlich ebenfalls nicht gezahlte - Vorsteuer geltend machen?
    ...Meine Meinung

  14. #14
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    wenn die Leistung ausgeführt wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorhanden kann man auch das.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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