Also ich gebe in meiner EÜR Datum und Rechnungsnummer an. Es sollte sich ja jeder Posten anhand der entsprechenden Rechnung und des Kontoauszuges nachvollziehen lassen.
Ich lass das übrigens EasyCash&Tax machen.
Kleinunternehmer mit EÜR und weniger als 17.500 Euro im Jahr Einkommen.
Wie muss nun die Auflistung in der EÜR aussehen.
Ich möchte das Amtliche Formular nicht nutzen...
reicht es aus wenn man die monatlichen Einnahmen und Ausgaben mit den Einkünften aufgliedert oder muss für jede Buchung ein Datum mit dem Artikelnamen angegeben werden?
Vielen Dank...
Also ich gebe in meiner EÜR Datum und Rechnungsnummer an. Es sollte sich ja jeder Posten anhand der entsprechenden Rechnung und des Kontoauszuges nachvollziehen lassen.
Ich lass das übrigens EasyCash&Tax machen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
ja danke ..
ich habe die software auch war mir nur bei den detail-angaben nicht sicher.
muss man wirklich den kontoauszug so lange aufheben?
Jepp, wie alle anderen Belege und Rechnungen 10 Jahre lang.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
also ich habe hier schon einen ganzen schrank voll mit unterlagen.
10 jahredas ist ja furchtbar...
was passiert denn wenn der schrank feuer fängt und alles verloren geht?
dann solltest du dich auf § 163 AO berufen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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