Für die Einkommensteuererklärung musst du eine Gewinnermittlung machen, z.B. in Form einer EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Bei gesamten Einkünften unter diesem Freibetrag fällt keine Einkommensteuer an.
Guten Tag
Ich habe zwei Fragen:
Wird die Einkommensteuer nach dem Umsatz oder nach dem Gewinn ermittelt?
und
Der aktuelle Grundfreibetrag liegt derzeit bei 7.664 €. Was für Steuern bzw. Beiträge muss man abführen?
MfG Paul
Für die Einkommensteuererklärung musst du eine Gewinnermittlung machen, z.B. in Form einer EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Bei gesamten Einkünften unter diesem Freibetrag fällt keine Einkommensteuer an.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo dorintia
Danke für Deine blitzschnelle Antwort
Ich wollte noch kurz wissen, was für Steuern oder Beiträge man sonst als Kleinunternehmer bezahlen muss, wenn die Grenze der Kleinunternehmerregelung bei 17.500€ liegt. Wenn ich das richtig verstanden habe, bezahlt der Kleinunternehmer wegen sein geringen Gewinn ja beinahe keine Steuern bzw. Beiträge.
Du darfst die verschiedenen Steuerarten nicht zusammenwerfen. Bezüglich der Umsatzsteuer und der Kleinunternehmerregelung kannst du die FAQ hier lesen.
Weitergehende Beiträge wie IHK/HWK, Berufsgenossenschaft oder auch pers. Krankenversicherung sind bsp. abhängig von Umsatz-/Gewinnhöhen, Art und Umfang der Tätigkeit usw., und deshalb so pauschal gar nicht zu beantworten.
Im übrigen gibt es bei diesen Beiträgen und auch der Festsetzung der Einkommensteuer keine Unterscheidung zwischen Kleinunternehmer und regelbesteuert. Man könnte zwar pauschalisieren wenn man Kleinunternehmer immer mit wenig Gewinn gleich setzt, bzw. den Regelbesteuerten mit viel Gewinn. Kann man, sollte man aber nicht.![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Zusammenwerfen möchte ich die Steuerarten nicht, aber sie sind natürlich miteinander verknüpft.
Ich habe über folgendes Nachgedacht:
Ich, als Kleinunternehmer, der der Kleinunternehmerregelung unterliegt, ist die Umsatzgrenze 17.500 €. Unter dieser Grenze bin ich von der Umsatzsteuerabgabenpflicht befreit. Dann ist die "einzige Steuer" die ich abführen muss, die Einkommensteuer.
Wenn dann noch der Gewinn unter diesen Grundfreibetrag von 7.664 € liegt, bin ich dann ja auch von der Einkommensteuer befreit.
"einzige Steuer" in der viertletzten Zeile ist deshalb in Anführungsstrichen, da dies meine Frage oben war.
Noch zwei kurze Fragen:
Die Abgaben die Du oben geschrieben hast, kann man die alle in der EÜR als Ausgaben angeben, so dass der zuversteuerabhängige Gewinn noch kleiner ausfällt? Welche gibt es noch?
Die "persönlichen" Ausgaben wie die Krankenversicherung nicht. Ansonsten natürlich alle gewerblich veranlassten Ausgaben.
Im übrigen zahlt der Kleinunternehmer die MwSt., der Regelbesteuerte bekommt diese erstattet. Man kann z.B. auch regelbesteuert sein und trotzdem unter die Einkommensgrenze fallen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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