Zitat:
Zitat von skalar
wie sieht das als Nebenerwerb aus ?
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Solange Kinder in Ausbildung (also Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium) oder ausbildungsplatzsuchend sind
und unter 25
(ab Geburtsjahr 1983) und weniger als 7680 Euro an eigenem Einkommen haben, steht den Eltern Kindergeld zu.
Trifft eine der Bedingungen nicht zu, gibt es auch kein Kindergeld mehr (abgesehen von Einzelfällen nach § 32 Abs. 5 EStG - betrifft Wehr- und Zivildienstableistungen während der Ausbildung - und bei Schwerbehinderten, die sich nicht selbst unterhalten können).
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