Hallo zusammen,
ich habe gerade ein Gewerbe angemeldet und werde Anfang nächster Woche den Gründungsszuschuss beim Arbeitsamt beantragen.
Nun tritt folgendes Problem auf:
In den Rechtsgrundlagen für den Gründungszuschuss heißt es:
"Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind; von dieser Frist kann wegen besonderer in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden."
Meine letzte Förderung endete vor 23,5 Monaten.
Jetzt habe ich wohl ein Problem. Was heißt nun "von dieser Frist kann wegen besonderer in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden"? Was sind solche Gründe und wie kann ich sie darlegen?
Danke im Voraus!