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Wenn ich mir einen Geschäftswagen für 30.000 € lease verbuche ich mit der 1 % Regelung 300 € monatlich als Gewinn.
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falsch. Maßgebend ist der Bruttolistenpreis des PKW und nicht der Kaufpreis bzw. die Leasingsumme oder wie auch immer das heißt. Den Bruttolistenpreis kann man beim Händler erfragen.
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Dafür kann ich dann die kompletten Leasing-Kosten und alle weiteren relevanten Kosten (Benzin,KFZ-Versicherung, Steuern und zum Beispiel Winterreifen) absetzen ?
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Im Normalfall sollte dies so sein. Es kommt dabei auf die steuerliche Zurechnung des PKW an, welche sich nach dem Leasing-Erlass richtet.
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Sprich man kann das Auto dann zu 100 % absetzen und nicht nur anteilig ?
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Wenn du eine Einnahme als Privatnutzung ansetzt sind dies wohl nicht mehr 100 %, oder?
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Oftsmals muss man bei Geschäftswagen eine Anzahlung in Höhe von 10 % leisten (zB bei der Audi AG), diesen Betrag kann man dann auch voll absetzen ?
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Wenn du deinen Gewinn mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelst dann ja.
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Kann man bei einem Geschäftswagen Kleinunternehmer sein ?
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Jupp, das geht auch als Kleinunternehmer. Die umsatzsteuerliche Behandlung mit 80 % des ertragsteuerlichen Wertes für die vorsteuerbehafteten Kosten entfällt dann natürlich.
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Was sind die Vorteile bzw. Nachteile ?
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Die Vorteile findest du in der FAQ Kleinunternehmer
Gruß
Sven