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Alt 06.08.2006, 15:14   #16
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Levis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Scheinbar will keiner von Euch "unglaublich erfolgreichen" Geschäftsleuten uns Studenten verstehen oder Ihr habt Angst, dass wir Euch Aufträge wegnehmen. Keine Ahnung was da los ist
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Alt 06.08.2006, 15:40   #17
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designfanatiker hilft, wo's gehtdesignfanatiker hilft, wo's gehtdesignfanatiker hilft, wo's geht
Ich bin generell gegen staatliche Subventionen. Wer selbst für seinen Unterhalt sorgen kann soll dies gefälligst auch tun. Alles andere gefährdet den Wettbewerb.
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Alt 06.08.2006, 16:46   #18
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Ich versteht es echt nicht.

Ich beschwere mich doch nicht über Subventionen oder Ähnliches.

Ich beschwere mich darüber, dass ich, unter der Annahme, dass ich einen Gewinn von über 4.800 € im Jahr (was zum Leben als Student einfach nicht reicht!) mache, über 10.000 € verdienen muss, damit sich dieser Schritt überhaupt lohnt. Ich muss also quasi 10.000 € - 4.800 € = 5.200 € verschenken! Erst dann lohnt sich der erste verdiente Euro überhaupt.

Haben wir uns jetzt?

Als Student kann ich nunmal nicht nebenbei 20.000 € jährlich verdienen, damit sich das Ganze lohnt (Stichwort "Selbständigkeit mit allen Konsequenzen"). Soviel zu DukeXP's Aussage...
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Alt 06.08.2006, 17:32   #19
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Haben wir uns jetzt?
nein

4800 EUR Krankenversicherungsgrenze, kommst du drüber musst du ca. 700 EUR private Krankenversicherung zahlen. Der Betrag sollte realistisch zu erzielen sein. Ich zahle bei meinem Rundumpaket 960 EUR. Folglich sind es 700 EUR, die du mehr erwirtschaften musst. Dann kommt die 2. Grenze mit den 7.680 EUR. Leider sieht die derzeitige rechtliche Lage nicht danach aus, dass die privaten Versicherungsbeiträge abgezogen werden können. Es gibt aber mehrere Verfahren, die vor dem BFH anhängig sind um die Krankenversicherungsbeiträge von den Einkünften und Bezügen abzuziehen (einfach mal in das Forum der Jurathek schauen). Das Bafög, sofern es nicht als Darlehen gewährt wird, gehört dann bei der Berechnung des Kindergeldes als Einnahme, wobei pauschal eine Kostenpauschale i.H.v. 180 EUR von diesen Bezügen abgezogen wird. Kommst du also mit deinen gewerblichem Gewinn und deinem Bafög abzgl. der 180 EUR über die Grenze von 7.680 EUR, so entfällt das Kindergeld und auch der Anspruch auf Freistellung der Studiengebühren. Dann wäre es allerdings so, dass du die Studiengebühren als sogenannte besondere Ausbildungskosten wieder von deinen Einkünften und Bezügen abziehen kannst und unter Umständen wieder Kindergeld bekommen würdest.

Es steht also die Frage im Vordergrund, wieso man dich doppelt subventionieren sollte, wenn du über die jeweiligen Grenzen kommst und zusätzlich auch die Leistungen erhalten solltest. Ich finde das System daher durchaus legitim, dass du deine Arbeitskraft innerhalb dieser Betragsgrenzen halt umsonst hergibst, da du ja als Leistung das Kindergeld bekommst.

Es sind übrigens nicht 5.200 EUR, die du mehr verdienen musst, sondern:
a) die Krankenversicherungsbeiträge ca. 700 EUR
b) das Kindergeld 1.848 EUR
c) die Studiengebühren (174 EUR, oder wieviel sind das?)

macht nicht 5.200 EUR, sondern max. 2.700 EUR

Gruß
Sven

PS: Korrigiert mich wenn ich falsch liege

EDIT: Zahlendreher geändert
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Geändert von Sven (06.08.2006 um 17:41 Uhr).
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Alt 06.08.2006, 17:45   #20
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
wäre mir neu. In der DA-FamEStG sind die Studiengebühren noch als besondere Ausbildungskosten angegeben.

Zitat:
Zitat von DA-FamEStG 63.4.2.8 (2)
1Besondere Ausbildungskosten sind z. B. Aufwendungen für
– Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte
– Bücher, die für die Ausbildung benötigt werden
– Arbeitsmittel
– Studiengebühren. Hierzu zählen insbesondere auch Studiengebühren, die bei Überschreitung einer bestimmten
Studiendauer oder für ein Zweitstudium erhoben werden, nicht jedoch die üblichen Semester- oder Rückmeldegebühren.
– ein Auslandsstudium.
http://www.bzst.de/003_menue_links/0...amESt_2004.pdf

EDIT: Bevor der nächste schreibt, dass die DA-FamEStG von 2004 ist, richtig, allerdings werden die Aktualisierungen zum Ende hin angehängt, so dass der Text doch auf dem aktuellen Stand ist.
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Geändert von Sven (06.08.2006 um 17:48 Uhr).
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Alt 08.08.2006, 10:29   #21
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Benutzerbild von Jules_B
 
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Jules_B ist auf einem guten Weg
Bei mir war das auch so ein super Hickhack mit den KK...ich darf 350 im Monat freiberuflich verdienen sonst muss ich mich selbst versichern...


Wenn ich einen größeren Auftrag habe muss ich dann ein wenig die Rechnungen schieben...Allerdings arbeite ich auch nicht jeden Monat!

LG JULES
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