nein
4800 EUR Krankenversicherungsgrenze, kommst du drüber musst du ca. 700 EUR private Krankenversicherung zahlen. Der Betrag sollte realistisch zu erzielen sein. Ich zahle bei meinem Rundumpaket 960 EUR. Folglich sind es 700 EUR, die du mehr erwirtschaften musst. Dann kommt die 2. Grenze mit den 7.680 EUR. Leider sieht die derzeitige rechtliche Lage nicht danach aus, dass die privaten Versicherungsbeiträge abgezogen werden können. Es gibt aber mehrere Verfahren, die vor dem BFH anhängig sind um die Krankenversicherungsbeiträge von den Einkünften und Bezügen abzuziehen (einfach mal in das Forum der Jurathek schauen). Das Bafög, sofern es nicht als Darlehen gewährt wird, gehört dann bei der Berechnung des Kindergeldes als Einnahme, wobei pauschal eine Kostenpauschale i.H.v. 180 EUR von diesen Bezügen abgezogen wird. Kommst du also mit deinen gewerblichem Gewinn und deinem Bafög abzgl. der 180 EUR über die Grenze von 7.680 EUR, so entfällt das Kindergeld und auch der Anspruch auf Freistellung der Studiengebühren. Dann wäre es allerdings so, dass du die Studiengebühren als sogenannte besondere Ausbildungskosten wieder von deinen Einkünften und Bezügen abziehen kannst und unter Umständen wieder Kindergeld bekommen würdest.
Es steht also die Frage im Vordergrund, wieso man dich doppelt subventionieren sollte, wenn du über die jeweiligen Grenzen kommst und zusätzlich auch die Leistungen erhalten solltest. Ich finde das System daher durchaus legitim, dass du deine Arbeitskraft innerhalb dieser Betragsgrenzen halt umsonst hergibst, da du ja als Leistung das Kindergeld bekommst.
Es sind übrigens nicht 5.200 EUR, die du mehr verdienen musst, sondern:
a) die Krankenversicherungsbeiträge ca. 700 EUR
b) das Kindergeld 1.848 EUR
c) die Studiengebühren (174 EUR, oder wieviel sind das?)
macht nicht 5.200 EUR, sondern max. 2.700 EUR
Gruß
Sven
PS: Korrigiert mich wenn ich falsch liege
EDIT: Zahlendreher geändert