Stichwort 'Hinzuverdienst':
"Wer Erziehungsgeld bezieht, darf nebenher bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die etwas komplizierten Verdienstgrenzen stehen im Kapitel Erziehungsgeld."
http://www.ratgeber-e-lancer.de/030401.html
Infos gibt's hier: http://www.existenzgruender.de/exper...rung/index.phpKann mir einer sagen ob es da irgendwie Unterstützung gibt?
aber allzu große Hoffnungen würde ich mir an Deiner Stelle nicht machen. Gefördert werden in der Regel nur Existenzgründer, die (im Rahmen bestimmter Hinzuverdienstgrenzen) sich eine 'hauptberufliche' Existenz aufbauen wollen.
Bei Deinen Foto-Vorhaben gibt es zusätzlich noch zu beachten:
http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html
Daraus:
"Zum Bereich der handwerklichen Fotografie gehören Personen und Sachfotografien, also z.B. Porträt-, Paß-, Bewerbungs-, Hochzeitsfotos, Architektur- und Produktfotografie. Wer im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit diese Art von Aufnahmen machen möchte, der übt selbständig ein Handwerk aus. Und da liegt oft das Problem, denn um selbständig einem Handwerk nachgehen zu dürfen, benötigt man im Regelfall den Meisterbrief."
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