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Thema: Kleingewerbe

  1. #1
    TP-Junior
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    Kleingewerbe

    Hallo,

    ich habe nun einige Fragen offen stehen.
    Also, ich möchte gerne ein Kleingewerbe anmelden, weil ich meine gebastelten Sachen gerne verkaufen möchte.
    Mein Freund ist vollzeit arbeiten. Wir sind beide bei der Ikk versichert, aber einzeln und nciht zusammen. Ich habe nun bei der Ikk angefragt wegen einen Kleingewerbeschein.....ich müsste im MOnat so an die 300 Euro zahlen wegen der versicherung, weil ich nicht mit ihm verheiratet bin. Nun meine Frage: wenn ich mich bei ihm mitversichere, muss ich denn immernoch die 300 Euro zahlen? Soviel verdiene ich ja noch nicht mal.
    Ich hoffem ihr könnt mir weiter helfen...
    Ich freue mich über jede Antwort

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von flowermausi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe nun einige Fragen offen stehen.
    Also, ich möchte gerne ein Kleingewerbe anmelden, weil ich meine gebastelten Sachen gerne verkaufen möchte.
    Mein Freund ist vollzeit arbeiten. Wir sind beide bei der Ikk versichert, aber einzeln und nciht zusammen. Ich habe nun bei der Ikk angefragt wegen einen Kleingewerbeschein.....
    Ähm. "Kleingewerbeschein" gibt es nicht, es gibt nur Gewerbescheine und dann den steuerrechtlichen Begriff des Kleinunternehmers. Was Du konkret bist, interessiert die KK aber nicht wirklich, sondern nur, welches Einkommen Du hast.

    ich müsste im MOnat so an die 300 Euro zahlen wegen der versicherung, weil ich nicht mit ihm verheiratet bin.
    Ähm, das Nicht-Verheiratet-Sein ist wohl kaum der Grund. Du musst Versicherungsbeiträge zahlen, die sich anhand Deines Einkommens berechnen.

    Nun meine Frage: wenn ich mich bei ihm mitversichere, muss ich denn immernoch die 300 Euro zahlen?
    Zunächst mal müsstet Ihr heiraten.

    Wie hoch dann die Einkommensgrenzen für familienversicherte Ehepartner sind, kann Dir auch die jeweilige Kasse sagen. Bei mitversicherten Kindern sind es 350,- bzw. 400 Euro im Monat (400,- bei einem pauschal versteuerten 400,- Euro Job). Wie viel es bei Ehepartnern sind, weiss ich nicht. Deine Krankenkasse weiss es aber.

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  3. #3
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    Hm, wenn sie jetzt aber z.B. 50 EUR im Monat verdienen würde, was dann??

  4. #4
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    Zitat Zitat von sahne23 Beitrag anzeigen
    Hm, wenn sie jetzt aber z.B. 50 EUR im Monat verdienen würde, was dann??
    Meine Glaskugel habe ich leider gerade verlegt ... Nur ihre Versicherung kann ihr sagen, was dann.

    edit: O.k., fast so gut wie eine Glaskugel:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung

    Das für den Fall, dass sie heiraten würde und über ihren Dann-Mann mitversichert wäre.

    Was jetzt wäre, -> Versicherung fragen.

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  5. #5
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    Hm, aber ihre Versicherung hat ihr gesagt sie müsse um die 300 EUR zahlen.

    Das kann doch gar nicht sein, wenn sie nur ganz wenig verdient??

  6. #6
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    Zitat Zitat von sahne23 Beitrag anzeigen
    Hm, aber ihre Versicherung hat ihr gesagt sie müsse um die 300 EUR zahlen.

    Das kann doch gar nicht sein, wenn sie nur ganz wenig verdient??
    Wir wissen doch überhaupt nicht, _was_ sie gefragt hat ... und auf welcher Basis die Antwort der Versicherung gegeben wurde .... wir wissen auch nicht, was flowermausi _jetzt_ an Beiträgen bezahlt ...

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  7. #7
    TP-Lady-Mod
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    Eben, das habe ich mich auch gefragt... wie ist sie jetzt versichert? Geht sie einer Arbeit nach - in welchem Umfang, ist sie arbeitslos...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Junior
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    huhu,

    also, ich bin Hausfrau. Ich bekomme nichts von Amt, weil mein Lebensgefährte zuviel verdient. Ich bin ganz normal bei Ikk versichert und zwar alleine und nicht mit meinen Lebensgefährten zusammen.

  9. #9
    TP-Junior
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    Vielelicht hilft das auch noch, ich habe eine 2 jährige Tochter und bin somit noch in Elternzeit.Und ich möchte ein Kleinunternehmen.

  10. #10
    TP-Lady-Mod
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    Du bist momentan noch in einem Angestelltenverhältnis? Oder warst du vorher arbeitslos?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von flowermausi Beitrag anzeigen
    Vielelicht hilft das auch noch, ich habe eine 2 jährige Tochter und bin somit noch in Elternzeit.
    "Somit" wohl nicht, man _muss_ ja nicht in die Elternzeit gehen ... aber egal.

    Du bist also in Elternzeit, aha - d.h. Du warst vorher in einem Angestelltenverhältnis und ganz normal bei der IKK krankenversichert, ja?

    Dann bist Du (mit Kind) jetzt beitragsfrei versichert?

    Dann gibt es eine sog. 'Geringfügigkeitsgrenze' für eigenes Einkommen. Du darfst also ein bisschen (!) 'was dazuverdienen, wie viel, kann Dir Deine KK sagen. Geh' halt mal hin oder ruf nochmal an. Wenn Du die Geringsfügigkeitsgrenze überschreitest, fällst Du (natürlich) aus der beitragsfreien Versicherung. Und da Du selbstständig arbeiten willst, gibt es auch keinen Arbeitgeber, der die Hälfte Deines Beitrages bezahlt - also musst Du den komplett selbst bezahlen.

    Rede noch mal mit der IKK, geh' hin oder rufe an. Aber sammle Dir vorher die Argumente zusammen, mach' Dir eine Liste, mit Fragen, die Du stellen willst. Mach' ihnen klar, dass Du keinesfalls mehr zu verdienen gedenkst, als eben nach der Geringfügigkeit erlaubt ist ...

    Und ich möchte ein Kleinunternehmen.
    Du möchtest die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, ja.

    Aber das ist eine _steuerliche_ Angelegenheit, das hat mit der Krankenkasse nichts zu tun, ok.?

    Wenn Du selbstständig arbeiten willst, musst Du schnell anfangen, Dir alle notwendigen Informationen zusammen zu suchen. Fang' doch mal mit den FAQ hier im Forum an und ziehe unbedingt eine Existenzgründerberatung zum Beispiel bei der IHK in Betracht!

    Sonst geht das nämlich garantiert in die Hose ...

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