Ähm. "Kleingewerbeschein" gibt es nicht, es gibt nur Gewerbescheine und dann den steuerrechtlichen Begriff des Kleinunternehmers. Was Du konkret bist, interessiert die KK aber nicht wirklich, sondern nur, welches Einkommen Du hast.
Ähm, das Nicht-Verheiratet-Sein ist wohl kaum der Grund. Du musst Versicherungsbeiträge zahlen, die sich anhand Deines Einkommens berechnen.ich müsste im MOnat so an die 300 Euro zahlen wegen der versicherung, weil ich nicht mit ihm verheiratet bin.
Zunächst mal müsstet Ihr heiraten.Nun meine Frage: wenn ich mich bei ihm mitversichere, muss ich denn immernoch die 300 Euro zahlen?![]()
Wie hoch dann die Einkommensgrenzen für familienversicherte Ehepartner sind, kann Dir auch die jeweilige Kasse sagen. Bei mitversicherten Kindern sind es 350,- bzw. 400 Euro im Monat (400,- bei einem pauschal versteuerten 400,- Euro Job). Wie viel es bei Ehepartnern sind, weiss ich nicht. Deine Krankenkasse weiss es aber.
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