Hoffentlich gar nicht. Überleg' Dir das nochmal gründlich.
Prinzipiell ja, aber wann, liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Sie kann die dreimonatige Sperrzeit verhängen, wie bei der Eigenkündigung auch.Gibt es die Förderung auch bei einem Aufhebungsvertrag?
Wobei?Oder helfen mir evtl diverse Bescheide vom Arzt?
Prinzipiell ja. Was Du sonst alles nachweisen musst, weisst Du hoffentlich.Bekomme man die Förderung auch, obwohl sich erspartes Geld auf dem Sparbuch befindet
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