dann gibt es auch kein Kindergeld.sondern Hauptberuflich selbständig tätig
Gruß
Sven
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Geändert von BuiS (06.08.2008 um 16:19 Uhr)
dann gibt es auch kein Kindergeld.sondern Hauptberuflich selbständig tätig
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Genau - Kindergeld bekommen grds. die Eltern von Kindern und Jugendlichen, die noch in der Ausbildung (oder auf der Suche danach) sind und auch entsprechend wenig eigenes Einkommen haben.
Wenn Du das nicht mehr bist - in Ausbildung, bekommen Deine Eltern auch kein Kindergeld mehr, egal wieviel oder wie wenig Einkommen Du hast.
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wie sieht das als Nebenerwerb aus ?
Solange Kinder in Ausbildung (also Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium) oder ausbildungsplatzsuchend sind und unter 25 (ab Geburtsjahr 1983) und weniger als 7680 Euro an eigenem Einkommen haben, steht den Eltern Kindergeld zu.
Trifft eine der Bedingungen nicht zu, gibt es auch kein Kindergeld mehr (abgesehen von Einzelfällen nach § 32 Abs. 5 EStG - betrifft Wehr- und Zivildienstableistungen während der Ausbildung - und bei Schwerbehinderten, die sich nicht selbst unterhalten können).
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egal als Haupteinnahmequelle bzw. Das Gewerbe als Nebenverdienst?
Eine Selbständigkeit - egal in welcher Form - ist kein Kriterium.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Gibt es die Frage auch auf Deutsch?
Doch. Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann nicht zur gleichen Zeit 'hauptberuflich' in Ausbildung oder ausbildungssuchend sein. Entweder - oder.Zitat von dorintia
Deshalb gibt es in diesem Fall (hauptberuflich selbstständig) eben auch kein Kindergeld. Womit wir wieder am Anfang des Threads wären. ;-)
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Geändert von copy (25.04.2008 um 21:08 Uhr)
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Danke, die Antwort kam an.....
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