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Thema: Kindergeld für Selbständige

  1. #1
    TP-Newbie BuiS macht alles soweit korrekt
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    Smile Kindergeld für Selbständige

    __
    Geändert von BuiS (06.08.2008 um 16:19 Uhr)

  2. #2
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    sondern Hauptberuflich selbständig tätig
    dann gibt es auch kein Kindergeld.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    Zitat Zitat von BuiS Beitrag anzeigen
    Hallo,

    hab mal kurze Fragen zum Kindergeld.
    Wie läufts den wenn man Kindergeld bekommt und Selbständig ist, bekommt man da noch Kindergeld? Ausbildungssuchende bekommen Kindergeld,
    Genau - Kindergeld bekommen grds. die Eltern von Kindern und Jugendlichen, die noch in der Ausbildung (oder auf der Suche danach) sind und auch entsprechend wenig eigenes Einkommen haben.

    Wenn Du das nicht mehr bist - in Ausbildung, bekommen Deine Eltern auch kein Kindergeld mehr, egal wieviel oder wie wenig Einkommen Du hast.

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  4. #4
    TP-Junior skalar macht alles soweit korrekt
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    wie sieht das als Nebenerwerb aus ?

  5. #5
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    Zitat Zitat von skalar Beitrag anzeigen
    wie sieht das als Nebenerwerb aus ?
    Solange Kinder in Ausbildung (also Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium) oder ausbildungsplatzsuchend sind und unter 25 (ab Geburtsjahr 1983) und weniger als 7680 Euro an eigenem Einkommen haben, steht den Eltern Kindergeld zu.

    Trifft eine der Bedingungen nicht zu, gibt es auch kein Kindergeld mehr (abgesehen von Einzelfällen nach § 32 Abs. 5 EStG - betrifft Wehr- und Zivildienstableistungen während der Ausbildung - und bei Schwerbehinderten, die sich nicht selbst unterhalten können).

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  6. #6
    TP-Junior skalar macht alles soweit korrekt
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    egal als Haupteinnahmequelle bzw. Das Gewerbe als Nebenverdienst?

  7. #7
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    Eine Selbständigkeit - egal in welcher Form - ist kein Kriterium.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Zitat Zitat von skalar Beitrag anzeigen
    egal als Haupteinnahmequelle bzw. Das Gewerbe als Nebenverdienst?
    Gibt es die Frage auch auf Deutsch?

    Zitat Zitat von dorintia
    Eine Selbständigkeit - egal in welcher Form - ist kein Kriterium.
    Doch. Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann nicht zur gleichen Zeit 'hauptberuflich' in Ausbildung oder ausbildungssuchend sein. Entweder - oder.

    Deshalb gibt es in diesem Fall (hauptberuflich selbstständig) eben auch kein Kindergeld. Womit wir wieder am Anfang des Threads wären. ;-)

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    Geändert von copy (25.04.2008 um 21:08 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Doch. Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann nicht zur gleichen Zeit 'hauptberuflich' in Ausbildung oder ausbildungssuchend sein. Entweder - oder.
    Das stimmt schon, aber wenn man es eben so begründet kommen dann die Fragen "geht's aber bei Nebengewerbe?"...

    Warum jemand nicht in Ausbildung sein kann ist doch nebensächlich. Fakt ist man muss es sein. (Außer den paar o.g. Ausnahmen.)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Junior skalar macht alles soweit korrekt
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    Danke, die Antwort kam an.....

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