Hi,
wenn ich richtig informiert bin, dann richtet sich die Höhe des Gründungszuschuss nach der Höhe des Arbeitslosengeldes I (ALG I).
Das ALG I kann man sich auch online berechnen lassen:
http://www.pub.arbeitsamt.de/alt.html
Bleibt die Frage, welches ALG I bekommt jemand, der aus der Ausbildung heraus arbeitslos wird?

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