Hallo!
Um den Existenzgründerzuschuss zu erhalten, musst du Arbeitslosengeld beziehen und die Gründung muss erfolgen, nachdem der Zuschuss bewilligt wurde.
Wenn du also nun selbst kündigst und ein Einzelunternehmen gründest ("übernehmen" geht in diesem Falle nicht, denn der Einzelunternehmer IST die Firma) und danach zum Arbeitsamt gehst, wirst du weder ALG (weil nicht arbeitslos) noch den Existenzgründungszuschuss (da kein ALG) erhalten.
Grüße
daniela
//Edit: Bendenke auch, wenn du selbst kündigst, dass du zunächst für wahrscheinlich 3 Monate "gesperrt" wirst und kein ALG beziehen kannst, solange nicht triftige Gründe für die Kündigung vorliegen.


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