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Thema: 2 Fragen zum Zuschuss für Existenzgründer

  1. #16
    TP-Member Silent21 macht alles soweit korrekt
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    Ja ich bin seit Anfang 2006 gewerblich tätig. Seit 2007 bin ich umsatzsteuerpflichtig geworden.Hätte davon alleine aber nicht leben können, das geht erst seit Anfang diesen Jahres und soviel bleibt da netto nicht über (Betriebsausgaben, ESt, USt und Versicherungen abgezogen)

    ja, ich war immer über 18 in dieser Zeit


    So, ich habe soeben nochmal die IHK angerufen und dem nochmal folgendes klar gemacht:
    - seit 2006 gewerblich tätig und dementsprechend schon Umsätze generiert / Steuern abgeführt
    - Nebentätigkeit bisher neben der Ausbildung, seit 2 Monaten fest angestellt nun(in der gleichen Firma)

    Er hat eben eindeutig zu mir nochmal gesagt, es sei nix Neues, ich erhalte Gründungszuschuss vom Arbeitsamt (ich solle einen Termin machen), da ich von einer bisher nebengewerblichen Tätigkeiten in eine alleinige vollkommene Selbstständigkeit übergehe! Die Unterlagen bekomme ich die Tage zugeschickt.

    Wem soll ich denn jetzt glauben bitte? Versetzt euch doch mal in meine Lage, Steuerberater + IHK gegen eure Aussage (bisher ohne Beweise, Verweise, Links etc.)

    Ich finde im Netz nix für meinen Fall was dafür oder dagegen spricht.
    Es steht nur überall, dass wenn man schonmal gefördert worden ist, das nicht mehr geht oder dass die Förderung nur für ne Vollzeit-Selbständigkeit in Frage kommt (min. 15 Stunden) etc.

  2. #17
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    Zitat Zitat von Silent21 Beitrag anzeigen
    ja, ich war immer über 18 in dieser Zeit
    Mit Anspruch auf Kindergeld oder ohne?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #18
    TP-Member Silent21 macht alles soweit korrekt
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    Nein, Kindergeld habe ich (bzw. meine Eltern) nicht bezogen.

  4. #19
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    Was ich überhaupt nicht verstehe: warum hat der Steuerberater nicht gesagt das ein Gewerbe angemeldet werden muss?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #20
    TP-Member Silent21 macht alles soweit korrekt
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    Weil dieser sich nicht sicher war, genauso wie ein Finanzbeamter. Aber ich werde das nachholen und ich hab eigentlich dadurch jetzt auch überhaupt keine Nachteile (im aller allerschlimmsten Fall eben eine Geldbuße) Daher würde ich das Thema gerne beenden.

    Ich hab noch was zum Thema Gründerzuschuss bei Wechseln von nebengewerblicher Tätigkeit (parallel mit Angestelltenverhältnis) zu alleiniger vollkommenden Selbständigkeit gefunden:

    http://www.foerderland.de/forum/grue...t1092-s50.html

    Dieser war in der gleichen Situation wie ich heute, anscheinend hat es mit der aufgebrachten ZEit auch was zu tun.

    Naja, ich werde jedenfalls auf die Infomaterialien von der IHK warten und erstmal die Aussage von der IHK erst nehmen, sorry. Und den Termin mit dem Arbeitsamt werde ich auch noch zeitnah machen.

    Bisher spricht alles dafür, also hätte die IHK in meinem Fall Recht. Mal schauen wie das ausgeht. Wenn ihr noch was findet dann würde ich mich natürlich über eure weitere Teilnahme hier freuen.

    edit:
    Das hier spricht wieder für euch:
    http://www.nail-board.de/nagelforum/...umwandeln.html

    (nicht mehr wie 15 Stunden pro Woche und 135€ / Monat - da bin ich natürlich drüber, zumindest bei dem Verdienst)

  6. #21
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    Zitat Zitat von Silent21 Beitrag anzeigen
    Und den Termin mit dem Arbeitsamt werde ich auch noch zeitnah machen.
    Die sind der richtige Ansprechpartner.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #22
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Silent21 Beitrag anzeigen
    Ich finde im Netz nix für meinen Fall was dafür oder dagegen spricht.
    Also bitte:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gründungszuschuss

    "Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt wird, die sich selbständig machen." (...)

    Arbeitslose (ausschließlich Bezieher von Arbeitslosengeld I), die durch Aufnahme einer selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. (...)"

    Bist Du arbeitslos? Nein. Du willst vorsätzlich arbeitslos werden.

    copy

  8. #23
    TP-Member Silent21 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen

    Bist Du arbeitslos? Nein. Du willst vorsätzlich arbeitslos werden.

    copy
    Ok, den Punkt kann ich nachvollziehen. Wird einem zwar offiziell empfohlen, aber ethisch moralisch hast du Recht. Aber nehmen wir nunmal an, mein Arbeitgeber kündigt mich jetzt nun tatsächlich! Dann habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss! (unabhängig davon ob ich vorher unternehmerisch aktiv war, weil es eben nur eine Nebentätigkeit war, überwiegend eben Vollzeitstelle)
    Und genau darum geht es ja jetzt erstmal hier, aber das wird ja auch schon abgestritten bzw. du bist der Meinung dass es nicht so ist. Letztendlich steht für mich Aussage gegen Aussage derzeit.

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