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Thema: 2 Fragen zum Zuschuss für Existenzgründer

  1. #1
    TP-Member Silent21 macht alles soweit korrekt
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    2 Fragen zum Zuschuss für Existenzgründer

    Hallo zusammen,

    aktuelle Situation:

    Ich habe seit einiger Zeit ein Nebentätigkeit, mit welcher ich gut verdiene. Parallel habe ich eine Ausbildung gemacht und bin nun seid 2 Monaten fest angestellt. Für diese Nebentätigkeit habe ich bisher versäumt, ein Gewerbeschein wegen mehrmaligen Umzugs und Unsicherheit (Steuerberater war sich nicht sicher, ob ich dafür ein Gewerbeschein brauch) anzumelden. Ich werde mir den Gewerbeschein aber nun zeitnah holen, da ich weiß, das man dafür auf jeden Fall einen brauch.

    Ich möchte nun mein Angestelltenverhältnis kündigen und in die reine Selbständigkeit überhegen. Die IHK sagte mir, ich erhalte einen Gründerzuschuss, 9x "Arbeitslosengeld" und 300€ Pauschal / Monat für Versicherungen.
    Ich solle mich aber auf jeden Fall kündigen lassen, und nicht selbst kündigen.


    Nun zu den konkreten Fragen:

    1) Könnte ich bei Zuschuss irgendwelche Probleme erhalten?
    2) Was ist wenn mich der Arbeitgeber nichgt kündigen will (was ich aber nicht glaube)
    3) Ist es egal, dass ich erst 2 Monate beim Arbeitgeber fest angestellt bin (vorher 3 Jahre Ausbildung)
    Bekomme ich also 60% vom Netto 9 Monate lang + 300€ / Monat pauschal?

    Vielen Dank.

  2. #2
    TP-Member Silent21 macht alles soweit korrekt
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    Noch eine Frage:

    Gefördert wird nur, wer auch tatsächlich arbeitslos ist. Der Gründer muss mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein, um den Gründungszuschuss zu erhalten. Wer einen direkten Übergang aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in die Selbstständigkeit plant, hat keinen Anspruch auf eine Förderung mit dem Gründungszuschuss.
    Wie stelle ich das mit dem mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein an?

    1. Schritt) Sich kündigen lassen
    2. Schritt) ........

    Glaube ich muss da auch nochmal die IHK anrufen.

  3. #3
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    Ganz abgesehen davon, dass ich diese 'Ich lasse mich kündigen, damit ich noch ordentlich Kohle vom Staat abgreifen kann', ziemlich daneben finde, weil sie IMO ein Missbrauch von Steuermitteln sind:

    Zitat Zitat von Silent21 Beitrag anzeigen
    1) Könnte ich bei Zuschuss irgendwelche Probleme erhalten?
    Ja. Denn Du betreibst Dein Gewerbe bereits und willst nur deshalb 'arbeitslos' werden, weil das Gewerbe so gut läuft - der Gründungszuschuss ist aber für Neugründungen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus führen.

    Der Antrag auf den Gründungszuschuss ist _vor_ Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen. Das scheidet bei Dir also aus.

    Bekomme ich also 60% vom Netto 9 Monate lang + 300€ / Monat pauschal?
    Du bekämest ca. 60% des durchschnittlichen Nettoverdienstes der vergangenen 12 Monate (durch Deine Ausbildung also ein wesentlich niedrigerer Betrag als 60% Deines derzeitigen Nettoverdienstes) und zusätzlich noch 300,- pauschal für 9 Monate.

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  4. #4
    TP-Member Silent21 macht alles soweit korrekt
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    Danke erstmal für deine Antwort.

    Naja deine Meinung kann ich nur teilweise nachvollziehen. Ich kann zwar davon leben, jedoch es ist natürlich ein gewisses Risiko, gerade zu Anfang, immerhin entfällt ein Volltags-Netto-Lohn. Die IHK weiß, dass ich bereits ein Nebengewerbe habe, hat mich trotzdem genau beraten, wie ich den Zuschuss erhalte.

    Ich dachte ich erhalte 60% des letzten Nettolohns für 9 Monate + 300€ Pauschal / Monat.

    Da ich bis zur Kündigung, dann erst ca. 4 Gehälter erhalten habe, würde das dann so zusammengerechnet werden?

    1) 4x Angestellten-Netto-Lohn + 8x Azubi-Netto-Vergütung) : 12 (Durschschnitt)
    2) Durchschnitt herunterrechnen auf 60% *9 Monate + 2700€ (9x300€)
    Geändert von Silent21 (13.08.2008 um 12:02 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Silent21 Beitrag anzeigen
    Danke erstmal für deine Antwort.

    Naja deine Meinung kann ich nur teilweise nachvollziehen. Ich kann zwar davon leben, jedoch es ist natürlich ein gewisses Risiko, gerade zu Anfang, immerhin entfällt ein Volltags-Netto-Lohn.
    Das nennt sich unternehmerisches Risiko. Wer das nicht eingehen will, soll kein Unternehmer werden, sondern Angestellter bleiben.

    Die IHK weiß, dass ich bereits ein Nebengewerbe habe, hat mich trotzdem genau beraten, wie ich den Zuschuss erhalte.
    Übel. Wie gut, dass ich als Freiberufler nicht Zwangsmitglied in dieser Organisation sein muss.

    Ich dachte ich erhalte 60% des letzten Nettolohns für 9 Monate + 300€ Pauschal / Monat.
    Bekommst Du aber nicht. Du bekommst (vorausgesetzt Du kannst die Agentur für Arbeit erfolgreich täuschen) nur das, was auch ein ALG1-Empfänger bekäme und das sind nunmal ca. 60% des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate.

    Wenn die Agentur für Arbeit irgendwann Wind davon bekommt, dass Du Dein Gewerbe schon eine ganze Weile betreibst - etwa durch den Abgleich deiner Daten mit dem Finanzamt - würde ich mich an Deiner Stelle auf Ärger einstellen.

    copy

  6. #6
    TP-Member Silent21 macht alles soweit korrekt
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    Bekommst Du aber nicht. Du bekommst (vorausgesetzt Du kannst die Agentur für Arbeit erfolgreich täuschen) nur das, was auch ein ALG1-Empfänger bekäme und das sind nunmal ca. 60% des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate.
    Ich sehe das persönlich nicht auf dem Niveau wie du, schließlich geht man in die komplette Selbständigkeit über und da ist eine Starthilfe sicherlich angebracht, ganz abgesehen davon, dass man später evlt. den ein oder anderen einstellt. Aber lassen wir das Thema.

    Wenn die Agentur für Arbeit irgendwann Wind davon bekommt, dass Du Dein Gewerbe schon eine ganze Weile betreibst - etwa durch den Abgleich deiner Daten mit dem Finanzamt - würde ich mich an Deiner Stelle auf Ärger einstellen.
    Klingt plausibel, ich werde das nochmal mit meinem Steuerberater und mit der IHK abklären. Jedoch gab es bisher ja keinen Gewerbeschein, und das Gewerbe läuft dann sozusagen erst ab dem Tag, wo ich ihn hole. Allerdings würde wie du sagst, die Steuernummer ja zugeordnet werden.

    P.S. Ich nehme an, meine genannte Rechnung ist korrekt?

  7. #7
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    Ich sehe das persönlich nicht auf dem Niveau wie du, schließlich geht man in die komplette Selbständigkeit über und da ist eine Starthilfe sicherlich angebracht, ganz abgesehen davon, dass man später evlt. den ein oder anderen einstellt. Aber lassen wir das Thema.
    Starthilfe, wozu???
    Die kriegen andere auch nicht in deiner Situation. Das was du vor hast nennt man Betrug und wird hier sicherlich nicht unterstützt.

    und das Gewerbe läuft dann sozusagen erst ab dem Tag, wo ich ihn hole.
    nö, das Gewerbe ist ab dem Tag anzumelden ab dem es betrieben wurde. Eine nicht rechtzeitige Anmeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  8. #8
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    Hallo Sven,

    ok, ich kenne eure Meinung nun. Dann sieht es ja so aus, als machen das irgendwie alle, selbst die IHK & Consorten empfehlen und beraten da einen zu. Aber lassen wir das Thema nun.

    Das mit der Buße ist mir bekannt. Jedoch wenn es keine Buße gibt, dann gilt das Gewerbe trotzdem ab dem Tag - es ist nicht rückwirkend beantragbar.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Silent21 Beitrag anzeigen
    Jedoch gab es bisher ja keinen Gewerbeschein, und das Gewerbe läuft dann sozusagen erst ab dem Tag, wo ich ihn hole.
    Für das Finanzamt und den Steuerbescheid zählt dieser Tag herzlich wenig. Ein Gewerbe betreibt man ab dem Moment der ersten gewerblichen Handlung.

    Und Begrenzungen des Hinzuverdiestes gibt es bei Leistungen vom AA auch.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
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    klar kann das rückwirkend beantragt werden bzw. muss es sogar.

    Gruß
    Sven
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  11. #11
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    Dann kann ich insgesamt nicht nachvollziehen warum zwei Bekannte das vor einiger Zeit genauso gemacht haben. Und zum anderen kann ich auch nicht nachvollziehen, warum mich der Steuerberater und die IHK dahingehend dann falsch berät. Mal abgesehen davon, dass mir es nicht zustehen würde, nach eurer Erkenntnis, gibt es anscheinend bzw. offentsichtlich eine Möglichkeit, den Zuschuss zu erhalten, ohne im Nachhinein "Ärger" zu erhalten.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Silent21 Beitrag anzeigen
    Ich sehe das persönlich nicht auf dem Niveau wie du, schließlich geht man in die komplette Selbständigkeit über
    Genau das ist das unternehmerische Risiko.

    und da ist eine Starthilfe sicherlich angebracht, ganz abgesehen davon, dass man später evlt. den ein oder anderen einstellt. Aber lassen wir das Thema.
    Das ist besser, ja - hier sind nämlich jede Menge Selbstständige, die ohne eine "Starthilfe" selbstständig geworden sind, die durch Täuschung und Missbrauch von Transferleistungen von der Allgemeinheit bezogen wurde.

    Klingt plausibel, ich werde das nochmal mit meinem Steuerberater und mit der IHK abklären. Jedoch gab es bisher ja keinen Gewerbeschein, und das Gewerbe läuft dann sozusagen erst ab dem Tag, wo ich ihn hole.
    Du wirst aber die Einkünfte, die Du schon ohne Gewerbeschein erzielt hast, versteuern müssen - es sei denn, Du möchtest auch noch Steuerhinterziehung betreiben.

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  13. #13
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Du wirst aber die Einkünfte, die Du schon ohne Gewerbeschein erzielt hast, versteuern müssen - es sei denn, Du möchtest auch noch Steuerhinterziehung betreiben.

    copy
    Insgesamt finde ich es schade, wie man hier beraten wird. Ich informiere mich doch bisher nur, und habe bisher meinem Steuerberater und der IHK vertraut, da diese in diesem Bereich ja ganz klar mehr Kompetenz aufweissen wie ich. Einem wird hier gleich zich Sachen vorgeworfen. Bisher HABE ich es ja noch nicht gemacht.

    Zum Thema Steuern, ich habe letztes Jahr für 2006 Steuern abgeführt (Kleinunternehmer)
    Dieses Jahr führe ich für 2007 Steuern ab (Unternehmer - bin seit Januar 2007 umsatzsteuerpflichtig)

    Alles ganz legal und korrekt!
    Geändert von Silent21 (13.08.2008 um 13:25 Uhr)

  14. #14
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    Zitat Zitat von Silent21 Beitrag anzeigen
    Dann kann ich insgesamt nicht nachvollziehen warum zwei Bekannte das vor einiger Zeit genauso gemacht haben.
    Weil die Hemmschwelle zu niedrig ist, sich durch ein bisschen Trickserei und Bescheisserei auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern? Aber nein, das machen ja nur 'die Großen' ....

    Mal abgesehen davon, dass mir es nicht zustehen würde, nach eurer Erkenntnis,
    Nein, nicht nach unserer Erkenntnis, sondern nach der Gesetzeslage.

    gibt es anscheinend bzw. offentsichtlich eine Möglichkeit, den Zuschuss zu erhalten, ohne im Nachhinein "Ärger" zu erhalten.
    Natürlich - der Gründungszuschuss steht denjenigen zu, die bereits arbeitslos sind und um aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen, den Schritt in die Selbstständigkeit wagen - mit einem Konzept, das von einer fachkundigen Stelle als tragfähig erachtet wird.

    Er steht nicht denjenigen zu, die bereits so erfolgreich selbstständig arbeiten dass sie feststellen 'Hey, das kann ich hauptberuflich machen, aber ich will abgreifen, was geht' und die sich dann vorsätzlich in 'Arbeitslosigkeit' begeben.

    Insgesamt finde ich es schade, wie man hier beraten wird.
    Und ich finde es schade, dass Du hier mit so einer 'Das steht mir zu' und 'Andere machen das auch'-Attitüde auftrittst.

    Ich informiere mich doch bisher nur, und habe bisher meinem Steuerberater und der IHK vertraut, da diese in diesem Bereich ja ganz klar mehr Kompetenz aufweissen wie ich. Einem wird hier gleich zich Sachen vorgeworfen.
    Dir wir hier gar nichts vorgeworfen - ich habe geschrieben "Es sei denn".

    Bisher HABE ich es ja noch nicht gemacht.
    Gut, dann kannst Du es Dir ja auch noch einmal überlegen.

    Zum Thema Steuern, ich habe letztes Jahr für 2007 Steuern abgeführt (Kleinunternehmer)
    Dieses Jahr führe ich für 2007 Steuern ab (Unternehmer, Umsatzsteuerpflichtig)

    Alles ganz legal und korrekt!
    Du bist schon seit 2006 selbstständig tätig und willst 2008 einen Gründerzuschuss?

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  15. #15
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    Warst du eigentlich während deiner Ausbildung (teilweise) über 18 Jahre alt?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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