Noch eine Frage:
Wie stelle ich das mit dem mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein an?Gefördert wird nur, wer auch tatsächlich arbeitslos ist. Der Gründer muss mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein, um den Gründungszuschuss zu erhalten. Wer einen direkten Übergang aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in die Selbstständigkeit plant, hat keinen Anspruch auf eine Förderung mit dem Gründungszuschuss.
1. Schritt) Sich kündigen lassen
2. Schritt) ........
Glaube ich muss da auch nochmal die IHK anrufen.


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