Lass' es bloss sein. Schule abbrechen, ohne ordentlichen Schulabschluss dastehen und dann mit Null Erfahrung 'selbstständig' machen - das geht doch zu 99% in die Hose.
Im Prinzip wie bei allen anderen auch - das Problem ist, dass Du als Schüler ...Nun habe ich über den Existenzgründerzuschuss gelesen, und auch das man sich erst arbeitslos melden muss. Leider habe ich nirgendwo darüber gelesen wie das bei Schülern ist.
... ja wohl noch nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und entsprechend auch keinen Anspruch auf ALG1.Also muss ich nach dem ich nicht mehr auf der Schule bin, Arbeitslosengeld beantragen
Aus o.g. Grund wohl gar nicht. Kein Anspruch auf ALG, kein Gründungszuschuss.und wann kann ich dann den Existenzgründerzuschuss beantragen bzw. erwarten.
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