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Thema: Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit

  1. #1
    TP-Newbie
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    Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit

    Hallo

    ich habe eine kleine Unsicherheit in Punkto Finazierung und hoffe, ein paar Tipps zu erhalten

    Situation
    Ab dem 1.6. werde ich arbeitlos sein
    Zusätzlich habe ich ein Nebengewerbe welches aber keinen bzw sehr geringen Gewinn abwirft ( einen Internetdienst )

    Ich könnte per sofort als freier Handelsvertreter eine Tätigkeit beginnen, jedoch wäre auch ein späterer Start möglich

    Frage
    Da dieser Start nur mit Hilfe des Gründerzuschuss möglich wäre , wie ist die korrekte Vorgehensweise ?

    Klar ist mir dass ich vor dem 1.6. keinen Antrag stellen kann. Kann ich aber das Arbeitsamt bereits darüber informieren, dass ich mich ab dem 1.7. selbstständig machen werde, ohne Probleme für das Arbeistlosengeld ( im Juni ) und den Gründerzuschuss zu bekommen ?


    Kann es Probleme beim Gründerzuschuss geben, da ich bereits einen Nebenerwerb, wenn auch in einer komplett anderen Branche habe/hatte ?

    Danke im voraus für den einen oder anderen Tipp

    Wolfgang

  2. #2
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    ja, lass dich von deinem AA beraten. Wenn du nicht tricksen willst, ist das unproblematisch.

    Viele Existenzgründungen brauchen einen gewissen Vorlauf (Planung o.ä.), in dieser Zeit ist man arbeitslos und erhält idR auch Arbeitslosengeld.

    Die Aussicht, dich nach einem Monat wieder los zu werden, wird bei deinem Berater offene Türen einrennen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von wodabo Beitrag anzeigen
    Klar ist mir dass ich vor dem 1.6. keinen Antrag stellen kann. Kann ich aber das Arbeitsamt bereits darüber informieren, dass ich mich ab dem 1.7. selbstständig machen werde, ohne Probleme für das Arbeistlosengeld ( im Juni ) und den Gründerzuschuss zu bekommen ?
    Du solltest auf jeden Fall sofort das Gespräch suchen:

    Kann es Probleme beim Gründerzuschuss geben, da ich bereits einen Nebenerwerb, wenn auch in einer komplett anderen Branche habe/hatte ?
    Ja, kann es. Du hast ja schon gegründet und gründest nicht neu. Aber sprich am besten direkt mit der AfA.

    copy

  4. #4
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    ja schon gegründet copy
    so wie ich verstanden habe, wollte wodabo ein Handelsgewerbe (neu) gründen, neben seinem bestehenden Internetdienst?

    Man kann übrigens auch den Existenzgründerzuschuss für die Gründung eines Existenz beantragen, welche man vorher als Nebenerwerb geführt hat, wenn diese dann zu einem "Vollerwerb" führt!

  5. #5
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    so wie ich verstanden habe, wollte wodabo ein Handelsgewerbe (neu) gründen, neben seinem bestehenden Internetdienst?
    Jaja, aber der Einzelunternehmer hat halt nur ein Gewerbe, keine zwei oder mehr. Und wenn bereits gegründet ist, kann nicht noch einmal gegründet werden. Es sei denn, man meldete das Gewerbe ab ...

    Ich würde hier direkt das Gespräch mit der AfA suchen.

    Man kann übrigens auch den Existenzgründerzuschuss für die Gründung eines Existenz beantragen, welche man vorher als Nebenerwerb geführt hat, wenn diese dann zu einem "Vollerwerb" führt!
    Das ist richtig, aber ob bei einem Gewerbe das bisher gar keinen oder nur minimalen Gewinn abwirft, große Aussichten auf Erfolg hat, wage ich zu bezweifeln. Da müsste man schon sehr überzeugend darlegen können, wieso es mit dem Gründungszuschuss auf einmal so prima laufen soll, dass es Aussicht auf Erfolg hat.

    copy

  6. #6
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Jaja, aber der Einzelunternehmer hat halt nur ein Gewerbe,
    es wird aber nicht das Gewerbe, sondern die selbständige Tätigkeit gefördert, sonst könnte ein Rechtsanwalt nie in den Genuss dieses Zuschusses kommen.

    Man kann durchaus mehrere selbständige Tätigkeiten haben.

    ansonsten hast du Recht, direktes Gespräch!

    ebenfalls stimme ich dir bei den Erfolgsaussichten des bisherigen Nebenerwerbes zu, weniger das durchzubekommen (AfA prüft nicht wirklich streng und die qualifizierte Stelle, na ja, da treiben einige Schindluder mit) ABER

    idR. ist es günstiger das Arbeitslosengeld zu bekommen und sich eine vernünftige Stelle zu suchen, als in irgendetwas Zeit und Geld zu investieren, was keine Aussicht auf Erfolg hat.

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    es wird aber nicht das Gewerbe, sondern die selbständige Tätigkeit gefördert, sonst könnte ein Rechtsanwalt nie in den Genuss dieses Zuschusses kommen.
    Natürlich werden auch freiberufliche Existenzgründungen gefördert, aber eben nur Neugründungen oder die Umstellung von nebenberuflicher Tätigkeit auf hauptberufliche, weil auch diese der Existenzsicherung dienen.

    Man kann durchaus mehrere selbständige Tätigkeiten haben.
    Tätigkeiten, ja. Das ist ja hier so ein Fall, bisherige Tätigkeit 'Internetdienst', künftige Tätigkeit Handelvertretung – aber eben alles im Rahmen eines Gewerbes. Der TE bekäme ja keinen zweiten 'Gewerbeschein', sondern er muss den vorhandenen erweitern lassen.

    ansonsten hast du Recht, direktes Gespräch!

    idR. ist es günstiger das Arbeitslosengeld zu bekommen und sich eine vernünftige Stelle zu suchen, als in irgendetwas Zeit und Geld zu investieren, was keine Aussicht auf Erfolg hat.
    Würde ich auch so sehen.

    copy

  8. #8
    TP-Newbie
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    Hallo

    zunächst Danke für die vielen Tipps und Information

    Ich werde das Thema ansprechen, da dort eh ein Termin mit der Leistungsabteilung ansteht

    Da ich es ein wenig unklar formuliert habe
    Bislang bin ich Angestellter mit einem Nebenjob und würde zukünftig Handelsvertreter (mit Nebenjob) sein.

    Es geht mir in der Tat nicht ums tricksen oder ähnliche sondern darum, dass ich ohne Zuschuss den Handelsvertreterjob nicht anfangen kann, da es halt ei paar Monate braucht bis die Provisionen so fliesen, dass man davon leben kann. Die Einnahmen aus dem Nebenjob spielen dabei keine Rolle (sind ja eh meist negativ ). Der Nebenjob kann auch nicht abgemeldet werden da die Kosten noch ein wenig weiterlaufen ( Servermieten usw ) und auch Domains auf diese Firma angemeldet sind

    Sollte das Arbeitsamt "no" sagen, dann muß ich in der Tat leider arbeitslos bleiben bzw was anderes finden

  9. #9
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    Für den Gründungszuschuss musst Du ein Konzept mit Tragfähigkeitsbescheinigung für das "Gewerbe" vorlegen. Sollte in dem Fall Handelsvertreter generell nicht das Problem sein.

    Das Gewerbe solltest Du dann als Haupterwerb umschreiben lassen und mit dem Punkt Handlesvertreter erweitern. Falls das nicht bewilligt wird, kannst Du ja mit dem Arbeitsamt sprechen, ob eine Überbrückung bis zum ersten Geldeingang möglich ist. Notfalls vll. als Darlehen. Ich denke das eine schnelle Beendigung der Arbeistlosigkeit auch in deren Sinne ist.

    Möglichkeiten gibt es sicher.

    Greetz Mike

  10. #10
    TP-Junior
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    Auf alle Fälle musst du ein Existenzgründerseminar absolvieren, das geht 3 Wochen und wird vom Arbeitsamt gestützt. Dort bekommt man alle anfänglichen Infos die man benötigt um selbstständig zu werden. Auch was man für Fördermittel beantragen kann.
    Solltest du beim Arbeitsamt Fördermittel beantragen , musst du wie schon form2plus ein Gründerkonzept vorlegen. Wenn das alles in Ordnung geht bekommst du 9 Monate lang die Förderung.

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