Das ist nicht dusselig... die haben recht. Du hast es nicht angegeben, du hättest deine Einkünfte erklären müssen, auch wenn diese 0 sind. Du hast es versäumt dein altes Gewerbe abzumelden.
Und ja, die können das ablehnen.
Hallo bin neu und habe mal nen paar fragen wozu ich dringend antworten brauche!
Also werde mich zum 01.07.2009 selbständig machen! Habe den gründerzuschuss beantragt am 28.05.2009!Heute am17.06.09 rief mich meine Sachbearbeiterin an und sagte sie hätte ein problem mit den Antrag-- wie folgt.
2004 habe ich ein gewerbe Angemeldet in dem gleichen bereich, in dem ich jetzt erst Tätig werde, aus versehen habe ich dieses nicht abgemeldet und habe einen sozialversicherungs pflichtigen job aufgenommen!Desweiteren habe ich auch nichts nebengewerblich in diesem bereich gemacht!
War dann beim Amt zur anmeldung des gewerbes für dieses jahr 2009 und siehe da war noch angemeldet seit 2004!Habe damals Überbrückungsgeld beantragt was ich aber denen wieder zurück überwiesen habe!(sozusagen habe ich keins in anspruch genommen!)
Jetzt sagt mein Bearbeiterin dies sei ein problem zur Förderung des Gründerzuschusses sie müsste mit der leistungs abteilung telefonieren aber dort würde keiner ans telefon gehen(ja ne is klar)desweiteren hätte ich in diesem bereich auch nebengewerblich arbeiten können, was ich aber nicht angegeben hätte????!!!!!?????Ist die dusselig!!!!!?????!!!!hab ich ja auch nie!
Und zu gutem schluss könnte sie sich erst nächste woche mittwoch melden da sie nicht da ist!(in den letzten 3 monaten war die vielleicht anderthalbmonate zu erreichen)Also 1 woche bevor ich meine tätigkeit aufnehme! Können die das ablehnen aus diesem Grund?
Das ist nicht dusselig... die haben recht. Du hast es nicht angegeben, du hättest deine Einkünfte erklären müssen, auch wenn diese 0 sind. Du hast es versäumt dein altes Gewerbe abzumelden.
Und ja, die können das ablehnen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Doch das habe ich angegeben!Im gespräch mit meiner Sachbearbeiterin, darauf hat sie sich nicht geäußert!Ausserdem liegen als anlage zeugnisse bei die das wiederlegen
Sorry für die Satzzeichen!
Mein letzjährigen tätigkeiten sowie Arbeitszeugnisse, desweiteren auf Anforderung von denen meine Steuerbescheide.
Was mich nur wurmt das die Sachbearbeiterin bereits wusste das ich nen gewerbe seit 2004 habe und kein wort darüber verloren hat!
Und was sollen die belegen oder widerlegen?
Und wo ist da das spezielle Problem?desweiteren auf Anforderung von denen meine Steuerbescheide.
Was mich nur wurmt das die Sachbearbeiterin bereits wusste das ich nen gewerbe seit 2004 habe und kein wort darüber verloren hat!
So etwas sollte dich eher wurmen:
"War dann beim Amt zur anmeldung des gewerbes für dieses jahr 2009 und siehe da war noch angemeldet seit 2004!"
Da kommen schon gewisse Zweifel auf, ob du nicht ein bisschen sehr verpeilt bist. Sorry.
copy
DAs sagt ja absolut gar nichts darüber aus, ob Du in der Zeit nicht auch nebenher versucht hast, mit dem Gewerbe Fuß zu fassen, es dabei aber nicht weit gebracht hast.
Vermutlich ist sie einfach davon ausgegangen, dass Du besser als jeder andere Mensch weißt, was Du selbst auf Deinen Namen angemeldet hast und was nicht. Was aber natürlich unentschuldbar naiv von ihr warWas mich nur wurmt das die Sachbearbeiterin bereits wusste das ich nen gewerbe seit 2004 habe und kein wort darüber verloren hat!![]()
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