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Thema: Beantragung Gründerzuschuß: Frage zum Zeitpunkt der Gründung

  1. #1
    TP-Newbie
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    Beantragung Gründerzuschuß: Frage zum Zeitpunkt der Gründung

    Erst mal ein freundliches "Hallo" an diese community,

    toll dass es dieses Forum gibt und offenbar viele kompetente Leute (nach den Diskussionen und Tipps die ich gelesen habe) hier posten.

    Zu meiner Frage.
    Zunächst die Hintergründe:
    Ich habe Anfang Feb09 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben mit folgenden Konditionen:
    - widerrufliche Freistellung mit Lohnfortzahlung ab sofort (Feb09)
    - Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnises
    - Laufzeit (Beendigung der Anstellung) bis Ende Dez09
    - Sonderkündigungrecht mit 2 Wochen Vorlauf zum Monatsende, falls ich vorher etwas neues finde.
    - Kapitalisierungsklausel (im Falle meiner vorzeitigen Kündigung wird mir der restliche Lohnanspruch bis Dez09 auf die Abfindung hinzugerechnet)

    Ich habe die Zeit seit Feb. genutzt, mir zu überlegen, ob ich wieder in ein Anstellungsverhältnis gehe oder mich selbständige mache.
    Die Entscheidung ist seit April für Selbständig gefallen (sonst wär ich ja nicht in diesem Forum ). Idee entwickelt, Konzept erstellt, Businessplan geschrieben, Beratung von versch. Stellen eingeholt (übrigens: Aktivsenioren sind super) etc. Das Projekt bzw. Konzept ist "rund" und ich möchte nun in die Umsetzungphase gehen (geplanter Verkaufsstart Anfang Nov.09).
    Ich habe daher zum 30.6 mit 2 Wochen Vorlauf gekündigt und bin ab 1.7 arbeitslos.
    Ich bin nun zwar ab 1.7 "arbeitslos", aber laut Bescheid der AA erst ab 28.10 leistungsberechtigt (Sperrzeit/Ruhenszeit wg. Abfindung und Nichteinhaltung der ges. Kündigungsfrist, wobei ich das noch klären muss, da es Urteile gibt, die sagen, dass als Zeitpunkt der "Kündigung" das Datum des Aufhebungsvertrags zählt).
    Da ich eine GmbH gründen werde (und zusätzlich zu Beginn der Verkaufs-Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung vornehme), muss ich demnächst den Gesellschaftervertrag abschließen und beim Amstgericht einreichen, damit ich "geschäftsfähig" bin und im Namen der Firma einkaufen kann.

    Nun kann ich den Grüderzuschuß nur erhalten, wenn ich mind. 1 Tag leistungsberechtigt für Arbeitslosengeld bin.

    Nun folgende Frage:

    Was gilt denn als "Veränderung" der Verhältnisse (also Übergang arbeitslos-selbständig) den ich bei der AA melden muss:
    - Zeitpunkt der GmbH Gründung?
    - Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung?
    - Zeitpunkt, ab wann ich offiziell sage, dass ich mehr als 15h/Woche arbeite?

    Ab wann darf ich den Antrag auf Gründerzuschuß stellen um diesen auch zu erhalten? Am 2.7 oder erst ab 29.10?
    Hängt vom Zeitpunkt der Antragstellung die Zusage an sich ab, oder nur der Beginn der Auszahlung?
    Es wäre fatal, wenn ich bis Ende Okt. warten müsste um meine GmbH zu gründen; ich könnte ja bis dahin keine Geschäfte im Namen der Firma machen.

    Ich hoffe, dass ich mein Problem halbwegs verständlich erklärt habe.

    Danke fürs lesen bis hierher und Danke im voraus für Ideen, wie ich die Punkte "Gründerzuschuß" und "Beginn der Selbstädigkeit" unter einen Hut bekomme.

    Grüße

    Christian

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von zellstoff Beitrag anzeigen
    Nun folgende Frage:

    Was gilt denn als "Veränderung" der Verhältnisse (also Übergang arbeitslos-selbständig) den ich bei der AA melden muss:
    - Zeitpunkt der GmbH Gründung?
    - Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung?
    - Zeitpunkt, ab wann ich offiziell sage, dass ich mehr als 15h/Woche arbeite?
    Hast du schon mal mit deinem Berater, deiner Beraterin bei der Agentur für Arbeit genau über diese Fragen gesprochen? Wenn nicht, tu es.

    Ab wann darf ich den Antrag auf Gründerzuschuß stellen um diesen auch zu erhalten? Am 2.7 oder erst ab 29.10?
    IMO am besten sofort, aber siehe oben: Termin machen, die Auskünfte direkt von der Stelle holen, von der du Leistungen willst, nicht in Internetforen.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
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    Hi copy,

    ja ich habe mit der AA über dieses Thema gesprochen. Antwort: "Wir sind keine Beratungsagentur. Wann sie gründen, müssen sie schon selbst wissen."
    Warum ich in Foren poste?
    Ich hatte die Hoffnung, dass es hier Leute gibt, die einen ähnlich gelagerten Fall hatten und Ihre Erfahrungen weitergeben möchten.
    Schade dass Du der Meinung bist, dass ich in Foren diese Art von Fragen nicht stellen sollte. IMO gibt es genau deshalb Foren, um sich über Themen auszutauschen und Erfahrungen einzuholen. Genau das versuche ich hier...

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von zellstoff Beitrag anzeigen
    Hi copy,

    ja ich habe mit der AA über dieses Thema gesprochen. Antwort: "Wir sind keine Beratungsagentur. Wann sie gründen, müssen sie schon selbst wissen."
    Du hast ja wesentlich mehr als nur die eine Frage gestellt...

    Warum ich in Foren poste?
    Nein, danach habe ich nicht gefragt. Und auch sonst niemand.

    Schade dass Du der Meinung bist, dass ich in Foren diese Art von Fragen nicht stellen sollte.
    Das habe ich wo geschrieben? Ehrlich gesagt ist das eine ziemlich komische Reaktion auf meine Frage danach, ob du mit der Stelle, von der du die Leistung willst, schon gesprochen hast ... das ist nämlich leider keine Selbstverständlichkeit und aus deinem ersten Beitrag ging das auch nicht hervor ...

    IMO gibt es genau deshalb Foren, um sich über Themen auszutauschen und Erfahrungen einzuholen. Genau das versuche ich hier...
    Hier geht es aber um bares Geld und um Aussagen, die du rechtsverbindlich brauchst. Die findest du nicht in einem Forum (in dem individuelle Rechtsberatung sowieso verboten ist). Vielleicht hast du Glück, und jemand erzählt dir, wie es bei ihm oder ihr war - nur: kaufen kannst du dir davon gar nichts. Daher mein Hinweis.

    copy

  5. #5
    TP-Newbie
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    Nochmal Hi copy, (Begrüßungen schaden nicht)

    ehrlich gesagt habe ich keine Lust mich über das Thema "Sinn oder Unsinn" dieses posts zu unterhalten, weil mich das keinen Schritt weiter bringt. Von daher verzichte ich einfach auf eine Antwort auf Deine Fragen.
    Sollte sich hier jemand bewegen, der weitere konstruktive Meinungen zu dem Thema hat, würde ich mich freuen.

  6. #6
    TP-Moderator Avatar von fuchzga
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    1.841
    Hi Christian,

    Zitat Zitat von zellstoff Beitrag anzeigen
    Ich bin nun zwar ab 1.7 "arbeitslos", aber laut Bescheid der AA erst ab 28.10 leistungsberechtigt (Sperrzeit/Ruhenszeit wg. Abfindung und Nichteinhaltung der ges. Kündigungsfrist, wobei ich das noch klären muss, da es Urteile gibt, die sagen, dass als Zeitpunkt der "Kündigung" das Datum des Aufhebungsvertrags zählt).
    Wenn du einen Bescheid hast, dann warst du also schon bei der AA. Sehr gut. Es soll Leute geben, die erst vorstellig werden, wenn sie bereits entlassen sind.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, möchtest du am 01.11. starten. Demzufolge sollte doch 28.10. kein Problem für dich sein, denn du bist dann leistungsberechtigt...?

    Zitat Zitat von zellstoff Beitrag anzeigen
    Da ich eine GmbH gründen werde (und zusätzlich zu Beginn der Verkaufs-Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung vornehme), muss ich demnächst den Gesellschaftervertrag abschließen und beim Amstgericht einreichen, damit ich "geschäftsfähig" bin und im Namen der Firma einkaufen kann.
    Das geht doch IMHO nur über einen Notar? Wäre mir neu, wenn man das selbst beim Amtsgericht abgibt.

    Zitat Zitat von zellstoff Beitrag anzeigen
    Nun folgende Frage:

    Was gilt denn als "Veränderung" der Verhältnisse (also Übergang arbeitslos-selbständig) den ich bei der AA melden muss:
    - Zeitpunkt der GmbH Gründung?
    - Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung?
    - Zeitpunkt, ab wann ich offiziell sage, dass ich mehr als 15h/Woche arbeite?
    Ich würde sagen "Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung". Aber: Erst Zuschuss beantragen, dann Gewerbe anmelden.

    Zitat Zitat von zellstoff Beitrag anzeigen
    Es wäre fatal, wenn ich bis Ende Okt. warten müsste um meine GmbH zu gründen; ich könnte ja bis dahin keine Geschäfte im Namen der Firma machen.
    Du musst nicht nur bis Ende Oktober warten. Das wird mindestens bis in den November rein dauern.

    Besten Gruss.

  7. #7
    TP-Junior
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    19
    Hallo zellstoff,


    Geht es dir auch um den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt? Diesen bekommt man wenn man noch mindestens 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

    Beantragen tust du diesen mit deinen Gründerkonzept und der Teilnahme an einen sogenannten Existenzgründerseminar. Nur wie das ist weil du eine Sperre hast ,musst du dich direkt bei deinen Berater erkundigen.

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