Hallo,
Wenn ich den Gründungszuschuss beim Arbeitsamt beantrage, muss dieses schon vor der tatsächlichen Gründung des Unternehmens passieren oder kann man dies auch nach der Gründung einreichen?
danke für eure hilfe![]()
danke für die schnelle antwort!
Ein Nebengewerbe liegt vor! Dieses soll nun zum Vollgewerbe werden![]()
Hallo, ich habe da auch mal eine Frage, die ganz gut passt. Wie ist es, wenn man die Firma (GmbH) während der Berufstätigkeit gründet und dann ein halbes Jahr später kündigt. Geschäftsführer ist ein anderer, sodass man zu dem Zeitpunkt als zweiter Geschäftsführer in eine GmbH einsteigt, deren Gesellschafter man vorher schon war.
Hat man da einen Anspruch auf einen Zuschuss?
Ich weis, dass man, wenn man vorher seine Anteile in Treuhand gibt und die dann erst übernimmt, dass es dann definitiv den Zuschuss gibt. Den Unterschied sehe ich allerdings nicht, da Gesellschafter sein ja nichts mit Tätigkeiten zu tun hat.
Weiß hier jemand, ob das Treuhandverfahren dennoch nötig ist und wenn ja, warum?
Danke im Voraus!![]()
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