Normalerweise sollte man erst den Antrag stellen und sich dann selbstständig machen, nicht umgekehrt.
Nicht, wenn es "wieder" Hauptgewerbe ist - wer eine bis dahin nebenberufliche Selbstständigkeit zur hauptberuflichen machen will und natürlich die sonstigen Voraussetzungen erfüllt (zum Beispiel überhaupt Anspruch auf ALG 1 hat), kann den Gründerzuschuss bekommen. Aber erst hauptberuflich, dann nebenberuflich und dann wieder hauptberuflich wird so nicht gefördert.Schule und Gründerzuschuss gleichzeitig funktioniert nicht. Allerdings habe ich gehört, dass ich mein Gewerbe als Nebengewerbe laufen lassen kann und nach der Schule dann den Gründerzuschuss erhalten kann, wenn es wieder ein Hauptgewerbe ist.
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