a) Gründerzuschuss nur bei Anspruch auf ALG I, mindestens noch 90 Tage Restanspruch.
b) hängt vom Gesellschaftervertrag, der Anteilsverteilung und ggf. den Arbeitsstunden ab. Theoretisch schon, da können aber kleine Details einen Strich durch die Rechnung machen... also lieber vorher alles genau klären.

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