Gude.
Das besprichst du am besten direkt mit dem Fallmanager bei der AfA - grds. kommt eine Förderung auch in Betracht, wenn eine bisherige nebenberufliche Selbstständigkeit zur hauptberuflichen werden soll.Die Frage die sich mir aber aufdrängt, wie ist das mit der Förderung durch die Arge wenn ich bereits gleichberechtigter Teilhaber einer kleinen GbR bin?
Nein, das ist dann eben ein Teil deiner Selbstständigkeit.oder kann die GbR während der Selbstständigkeit auch als Nebentätigkeit weiterlaufen? (Selbstständig und Nebenberuflich selbstständig.. wohl ehr nicht..?))
Prinzipiell ja. http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord...erkennung.htmlWas auch noch interessant wäre, kommt man als Webdesigner/Entwickler als Freiberufler in Frage?
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, aber er vielleicht 20 % und du 80 %... dafür gibt es Verträge.