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Thema: Fragen bezüglich des Gründungszuschusses

  1. #1
    TP-Junior
    Registriert seit
    Dec 2008
    Beiträge
    15

    Fragen bezüglich des Gründungszuschusses

    Hallo,
    ich grüße alle Nutzer des Forums.
    Ich habe einige Fragen und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
    Ich beschreibe zu erst einmal den Verlauf meiner Situation.

    -Bis zum 31.08.2009 habe ich ein einjähriges Freiwilliges Soziales Jahr gemacht.

    -Am 16.10.2009 meldete ich ein Gewerbe im Haupterwerb an, da ich keine passende Ausbildungsstelle gefunden habe. Ab diesem Zeitpunkt verdiene ich mir ein monatliches Taschengeld in Höhe von ca. 150EUR. Zeitaufwand für dieses Gewerbe entspricht wöchentlich unter 15h aber ist somit der „Hauptverdienst“. Dies ist der Grund wieso das Gewerbe als Haupterwerb „Vollzeit“ angemeldet wurde.

    EDIT: Kindergeld habe ich zu dem Zeitpunkt nicht erhalten, da ich nicht Arbeitssuchend/Arbeitslos gemeldet war.

    -Am 12.11.2009 meldete ich mich verspätet Arbeitssuchend und erhielt somit auch wieder Kindergeld. Das Kindergeld erhalte ich noch bis heute.

    -Am 07.01.2010 erfuhr ich, das ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hatte. Weil während des FSJ Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

    -Da mir dies vom Arbeitsamt nicht mitgeteilt wurde, stellte ich zum Zeitpunkt der Arbeitssuchendmeldung (12.11.2009) einen Rückwirkenden Antrag auf Arbeitslosengeld 1. Dieser wurde auch genehmigt.


    Ich hoffe es ist soweit alles verständlich ausgedrückt.
    Nun zu meinen Fragen:

    -------------------

    Zwischen dem Zeitraum als das Gewerbe eröffnet wurde und ich mich Arbeitssuchend/Arbeitslos gemeldet habe, verdiente ich wie schon erwähnt monatlich 150EUR.

    1.
    Darf man während man Arbeitssuchend gemeldet ist ein Gewerbe betreiben, das im Haupterwerb gemeldet ist, tatsächlich wöchentlich aber unter 15h betrieben wird?

    1.1.
    Darf man während man Arbeitslos gemeldet ist ein Gewerbe betreiben, das im Haupterwerb gemeldet ist, tatsächlich wöchentlich aber unter 15h betrieben wird?

    1.2.
    Darf man während man Schule/Ausbildung macht ein Gewerbe betreiben, das im Haupterwerb gemeldet ist, tatsächlich wöchentlich aber unter 15h betrieben wird?

    -------------------

    Ich habe nun den Antrag auf Arbeitslosengeld vor mir liegen und direkt in der zweiten Frage wird danach gefragt, ob Nebenbeschäftigungen als „Arbeitnehmer, Selbstständiger oder mithelfender Familienangehörige“ bestehen oder aufgenommen werden.

    Die Beraterin im Arbeitsamt sagte mir, das man einen Nebenverdienst von bis zu 170EUR erwirtschaften darf. Wenn der Nebenverdienst die 170EUR überschreitet wird das Arbeitslosengeld demensprechend gekürzt.

    2.
    Soll ich hier erwähnen, das ein Gewerbe besteht wodurch ein monatliches Nettoeinkommen von 150EUR erzielt wird oder soll ich nichts von dem Gewerbe erwähnen?

    EDIT: Ich frage deswegen, weil das Gewerbe ja tatsächlich im Haupterwerb gemeldet ist(ich damit aber wie schon erwähnt unter 15h verbringe)
    Im Nebenerwerb wäre es ja kein Problem.


    -------------------

    3 Monate vor Ablauf der letzten Zahlung des Arbeitslosengelds besteht die Möglichkeit zusätzlich den Gründungszuschuss in Höhe von monatlich 300EUR zu beantragen.

    3.
    Besteht die Möglichkeit das momentane Gewerbe zu übernehmen und den Gründungszuschuss zu beantragen?

    Wenn nein: Spielt das Eröffnungsdatum des Gewerbes hierbei eine Rolle?

    Wenn ja: Muss das momentane Gewerbe für die Zeit bis zur 3 monatigen Antragsfrist für den Gründungszuschuss, in ein Teilzeit Gewerbe umgeschrieben werden oder kann es weiterhin als Haupterwerb betrieben werden?

    EDIT: Das Gewerbe würde identisch bleiben mit dem das momentan ausgeübt wird. Der Gewinn würde lediglich steigen, da man das Gewerbe dann tatsächlich Hauptberuflich betreiben würde!

    ------------------

    Monatlicher Arbeitslosengeldanspruch beispielsweise 1000EUR.
    Monatlicher Gründungszuschuss 300EUR.

    Antragstellung auf Gründungszuschuss erfolgt beispielsweise 3 Monate vor Ablauf der letzen Arbeitslosengeld Zahlung.


    4.
    Erhalte ich zzgl. zu dem Gründungszuschuss weiterhin 9 Monate die üblichen 1000EUR Arbeitslosengeld oder wird der Restanspruch in dem Fall für die restlichen 3 Monate, sprich 3000EUR auf die folgenden 9 Monate aufgeteilt?

    FAZIT: Es würde sich somit für die nächsten 9 Monate ein monatlicher Arbeitslosengeldanspruch von 333,333EUR ergeben. Hinzu würden noch 300EUR Gründungszuschuss kommen.


    PS: Entschuldigt diese Frage, aber ich lese überall etwas anderes.

    -------------------

    Ich hoffe Ihr könnt mir einige Fragen beantworten, denn ich möchte ungerne einfach unbedacht das Gewerbe ab u.- anmelden, wenn es auch anders geht. Außerdem würde dies unnötig Zeit und Geld verschlingen.

    Ich bitte um hilfreiche Antworten.



    Mit freundlichen Grüßen
    Felix S.

  2. #2
    TP-Specialist
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    4.678
    Zitat Zitat von flexsr Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich grüße alle Nutzer des Forums.
    Ich habe einige Fragen und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
    Hast du schon mal mit dem zuständigen Berater bei der AfA gesprochen? Falls nicht, hol' das nach. Umgehend.

    Zwischen dem Zeitraum als das Gewerbe eröffnet wurde und ich mich Arbeitssuchend/Arbeitslos gemeldet habe, verdiente ich wie schon erwähnt monatlich 150EUR.

    1.
    Darf man während man Arbeitssuchend gemeldet ist ein Gewerbe betreiben, das im Haupterwerb gemeldet ist, tatsächlich wöchentlich aber unter 15h betrieben wird?
    Unwahrscheinlich. Sprich mit der AfA. Es ist schon die Frage, ob du überhaupt Anspruch auf ALG 1 hast - dazu musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ein hauptberuflich Selbstständiger tut das in der Regel nicht. Wieso arbeitest du nicht mehr und schenkst dir das ganze Theater mit der AfA?

    1.1.
    Darf man während man Arbeitslos gemeldet ist ein Gewerbe betreiben, das im Haupterwerb gemeldet ist, tatsächlich wöchentlich aber unter 15h betrieben wird?
    Das ist die selbe Frage.

    1.2.
    Darf man während man Schule/Ausbildung macht ein Gewerbe betreiben, das im Haupterwerb gemeldet ist, tatsächlich wöchentlich aber unter 15h betrieben wird?
    Das kommt darauf an, was die Schule oder dein Ausbildungsbetrieb dazu sagt, tendentiell würde ich das bezweifeln. Ausserdem würde ich mal die Krankenkasse zu dem Thema befragen ...

    Ich habe nun den Antrag auf Arbeitslosengeld vor mir liegen und direkt in der zweiten Frage wird danach gefragt, ob Nebenbeschäftigungen als „Arbeitnehmer, Selbstständiger oder mithelfender Familienangehörige“ bestehen oder aufgenommen werden.
    Ja, bestehen.

    Soll ich hier erwähnen, das ein Gewerbe besteht wodurch ein monatliches Nettoeinkommen von 150EUR erzielt wird oder soll ich nichts von dem Gewerbe erwähnen?
    Natürlich _musst_ du das erwähnen.

    3.
    Besteht die Möglichkeit das momentane Gewerbe zu übernehmen und den Gründungszuschuss zu beantragen?
    Unwahrscheinlich. Grds. werden auch bis dato nebenerwerblich selbstständig betriebene Tätigkeiten gefördert, aber du bist eben nicht nebenerwerblich selbstständig. Sprich mit der AfA.

    Wenn nein: Spielt das Eröffnungsdatum des Gewerbes hierbei eine Rolle?
    Ja, natürlich.

    copy

  3. #3
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von flexsr Beitrag anzeigen
    Ab diesem Zeitpunkt verdiene ich mir ein monatliches Taschengeld in Höhe von ca. 150EUR. Zeitaufwand für dieses Gewerbe entspricht wöchentlich unter 15h aber ist somit der „Hauptverdienst“. Dies ist der Grund wieso das Gewerbe als Haupterwerb „Vollzeit“ angemeldet wurde.
    Du hast hier schon den entscheidenden Fehler gemacht.

    Ich rate dir schleunigst deinen Gewerbeschein ändern zu lassen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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