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Thema: Gründungszuschuß für saisonale Selbständigkeit

  1. #1
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Gründungszuschuß für saisonale Selbständigkeit

    Folgende Situation:

    Angenommen jemand ist in einer extrem saisonalen Sommer-Branche erfolgreich selbständig, JEDOCH im Winter ALG I arbeitslos (da Umsatz gleich Null), kann man dann mit einer Genehmigung des Gründungszuschuß rechnen wenn man im Sommer weiterhin das alte Gewerbe macht und sich im Winter ein anderes Gewerbe sucht. Im Businessplan werden dann alle beiden Gewerbe gesamteinheitlich betrachtet als Gesamtjahreskonzept.

    Fallstrick hierbei ist das es für bisherig gemachte Gewerbe keine Bewilligung des Gründungszuschuß genehmigt wird und für das Sommer-Gewerbe wäre ja dies der Fall.

    Was ist eure Meinung hierzu?
    Geändert von Sven0 (06.08.2010 um 00:45 Uhr)

  2. #2
    TP-Newbie ESF Team macht alles soweit korrekt
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    Förderungen durch den ESF anstatt Gründungsschuss vielleicht hilfreich!

    Hm, gute Frage. Ob da mit Gründungszuschuss dann klappt weiß ich nicht, aber könnte mir vortellen, dass es schwierig ist, wenn du schon etwas anderes machst.

    Würde dir aber die Programme von Europäischen Sozialfond und speziell die Seite http://www.esf-meine-geschichte.de/ empfehlen. Hier kannst du dich für Förderungen bewerben und der ESF bietet eine unglaubliche Vielfalt an Programmen (Beratung, Mikrokredite, etc.) für die Existenzgründung generell oder speziell auch für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit an.

    Auf der Seite http://www.esf-meine-geschichte.de/ berichten Menschen, die Förderungen vom ESF erhalten haben über ihre Erfahrungen. Außerdem kannst du dich auf der Seite direkt an einen Ansprechpartner bezüglich deiner Idee bzw. deines Vorhabens richten. Der berät dich dann völlig unverbindlich und du kannst alle deine Fragen stellen.

    Ist einfach unkompliziert und hilfreich.
    Wünsch dir viel Glück!
    Lieben Gruß,
    Lena

  3. #3
    TP-Junior Gründerhelfer macht alles soweit korrekt Avatar von Gründerhelfer
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    Zwei Punkte die gegen eine weitere Förderung mit dem Gründungszuschuss sprechen:
    1. Nachhaltige Tragfähigkeit einer Existenzgründung - der Gründungszuschuss wird nur gezahlt wenn eine Fachkundige Stelle bescheinigt das die Existenzgründung nachhaltig tragfähig ist - wie soll diese das bescheinigen wenn von Beginn an klar ist, das dass Konzept nur saisonal funktioniert - schön rechnen ? klar das geht - einmal, zweimal eher nicht
    2. Geplante Änderung 2011 - "Wer ab 2011 zweimal als Selbständiger Arbeitslosengeld bezieht, wird in der Regel nicht mehr als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen. " - das heißt dieses Spiel selbst in der grauen Theorie ab 2011 vermutlich nicht mehr funktionieren wird, da die Vorrausetzung ja in der 90 Tage Restanspruch ALG I fundamentiert ist - wenn dieser Restanpruch aber nicht aufgebaut werden kann ist das Theoriespiel zu Ende - ein nahtloser Übergang von Selbstständigkeit zu neuer Selbstständigkeit sieht der Gründungszuschuss nicht vor.

      Für weitere Frage stehe ich gerne zur Verfügung
      Gründerhelfer

  4. #4
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    478
    zu 1.) das Konzept funktioniert ja insgesamt betrachtet da ich im Sommer das bisherige erfolgreiche Business weiter mache, das zu fördernde Winter-Business würde halt dafür sorgen das ich mich im Winter nicht mehr arbeitslos zu melden bräuchte. Aber ich verstehe schon das dies bzgl. der Erfordernisse für den Gründungszuschuß nicht in Frage kommen würde.

    zu 2.) ich bin derzeit freiwillig arbeitslos versichert und habe 9 Monate ALG I Restanspruch, deshalb trifft das Problem vorerst noch nicht auf mich zu, ABER: diese geplante Regelung finde ich eine Unverschämtheit für saisonale Berufe wie z.b. auf dem Bau (Maurer etc.). Für normale Arbeiter ist es völlig üblich im Winter ALG 1 oder Schlechtwettergeld zu beziehen, aber bei Selbständigen welche nichtmal ihr Einkommen sicher haben soll die einzige Unterstützung vom Staat auch noch gestrichen werden.

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