Da würde ich an eurer Stelle aber unbedingt mal einen Steuerberater/Rechtsanwalt beratend hinzuziehen, der euch im Detail rechtssicher erklärt, was ihr alles tun und vor allem was ihr unterlassen müsst, damit ihr bei dieser Kooperation nicht doch eine GbR bildet. Denn schon das gemeinsame Interesse begründet u.U. die GbR, nicht der Verwaltungsakt. Schon Wohn- oder Lottogemeinschaften können eine GbR sein ...
Ich würde da mal direkt das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der AfA suchen, denn bisher tust du ja nicht das, auf dessen Grundlage ...Wie sieht es hier mit laufendem Gründungszuschuss aus? Wird mir dieser weiter gewährt? Muss ich etwas besonderes beachten?
... der Gründungszuschuss gewährt wurde. Ich würde nicht warten, bis sich die AfA vielleicht bei dir meldet ...Mein Businessplan bezieht sich auf eine alleinige Tätigkeit. Die beim Arbeitsamt eingereichte Gewerbeanmeldung bezieht sich jedoch auf die GbR.
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