Es gibt keine "Überbrückungszeit". Ihr müsstet jetzt schon was zurücklegen um die erste Zeit über die Runden zu kommen. Der Schritt aus einem Arbeitsverhältnis in die Selbständigkeit ist euer Risiko.
Hallo Leute,
und zwar werden mein Mitgründer und ich uns selbstständig machen!
Der Termin bei der IHK steht erst noch an, habe aber eine Frage die mich brennend interessiert:
Wir beide sind derzeit noch in einen festen Berufsverhältnis als Arbeitnehmer!
Da die Selbstständigkeit sehr viel Planung beantsprucht, ist es ja nicht möglich, zu kündigen und am nächsten Tag gleich selbstständig zu arbeiten.
Bei Eigenkündigung ist eine Sperrzeit von Arbeitslosengeld von 3 Monaten festgelegt.
Wie verhält sich hier der Staat bei Leuten die sich selbstständig machen wollen?
Wir haben vor am Ende des Jahres evtl. Sept/Okt zu starten, planen aber ca. mit 2-3 Monaten die wir davor brauchen um alles zu managen und auf die Beine zu stellen.
Kann man hier nun auf Geld für den Lebensunterhalt hoffen oder beruft man sich auch hier auf die 3 Monate Sperrzeit?
Wir kommen aus Bayern falls das relevant ist.
Danke im Vorraus!
Es gibt keine "Überbrückungszeit". Ihr müsstet jetzt schon was zurücklegen um die erste Zeit über die Runden zu kommen. Der Schritt aus einem Arbeitsverhältnis in die Selbständigkeit ist euer Risiko.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Doch, ist es. Es ist auch möglich, die Selbstständigkeit zu planen, während man noch arbeitet - es ist sogar grundsätzlich möglich zu gründen, während man das tut (vorausgesetzt man beachtet ein paar Dinge wie das Konkurrenzverbot mit dem eigenen Arbeitgeber).
'Der Staat' verhält sich so, dass er dir da alle Freiheiten gibt, aber dein unternehmerisches Risiko in dieser Situation nicht mit unseren Steuern mindert.Wie verhält sich hier der Staat bei Leuten die sich selbstständig machen wollen?
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Warum wollt Ihr beide parallel kündigen, wo noch nicht absehbar ist, wie sich das ganze entwickelt? Wäre es nicht sinnvoller, wenn erst einmal nur einer kündigt und Ihr dann abwartet, wie es sich entwickelt? Dann hättet Ihr auch noch ein Gehalt um über die Runden zu kommen.
Meines Wissens wird Überbrückungsgeld nur bezahlt, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Dies ist aber bei einer Sperrfrist nicht so. Es reicht bereits, wenn ein einziger Tag Arbeitslosengeld durch das Arbeitsamt gezahlt wird. Aber dies ist ja bei einer Sperrfrist erst nach 3 Monaten der Fall.
Also entweder: Geld auf die Seite, kündigen und die 3 Monate durchstehen oder
Kündigen lassen
Hallo,
Überbrückungsgeld gibts nicht mehr. Das nennt sich jetzt Gründungszuschuss. Dieser wird sich ab 01.11.2011 grundlegend ändern. Sofern ihr selber kündigt, gibts eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitsamt. In dieser Zeit könnt ihr gründen, der Zuschuss wird aber erst nach der Sperrzeit ausgezahlt. Weiterhin ist bei Gründung in der Sperrzeit eine Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung nicht möglich.
Aufgrund der Änderungen habe ich ein kleines pdf verfasst, was sich alles beim Gründungszuschuss ändert:
Ratgeber Gründungszuschuss
Viele Grüße und viel Erfolg
Michael Köhler
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