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Thema: Fördermöglichkeiten vom Staat

  1. #1
    TP-Newbie
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    Fördermöglichkeiten vom Staat

    Hallo zusammen,

    ich möchte mich mit einem bekannten Selbstständig machen im Bereich Ecommerce Beratung. Momentan sind wir beide in festen Arbeitsverhältnissen.

    Als Unternehmensform haben wir uns die Mini GmbH ausgesucht, da es unserer Meinung nach die beste Unternehmensform von "2chefs" ist

    Nun zu meinen Fragen:

    Da wir uns zu zweit selbstständig machen welche Fördermöglichkeiten haben wir?

    Ist es Richtig, dass nur die Firma gefördet wird und nicht die jeweilige Person? (ein Bekannter hat sich selbstständig gemacht und bekommt Summe xxx)

    Was ist eure Meinung/Erfahrung in Bezug auf die Unternehmensform? Gibt es da vielleicht eine bessere?

    Dankr für euer Feedback

    Gruß

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Reuter Beitrag anzeigen
    Da wir uns zu zweit selbstständig machen welche Fördermöglichkeiten haben wir?
    Wie kommst du denn darauf, dass ihr überhaupt irgendwelche 'Förderungen' bekommt?


    Schau' dir mal www.foerderland.de an

    Ist es Richtig, dass nur die Firma gefördet wird und nicht die jeweilige Person?
    Nein. Auch Einzelunternehmer, die z.B. aus der Arbeitslosigkeit gründen, können gefördert werden - die haben überhaupt keine Firma.

    Was ist eure Meinung/Erfahrung in Bezug auf die Unternehmensform? Gibt es da vielleicht eine bessere?
    Die Frage ist so nicht zu beantworten. Definiere "besser". Besser oder schlechter ergeben nur im Kontext mit einer Bezugsgröße einen Sinn.

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  3. #3
    TP-Senior
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    Hi...

    da ist ein grundlegender Gedankenfehler drinnen. Genauso wie alle anderen solltest du dich mit dem Unterschied von selbstständig und Firma gründen vertraut machen.

    Zur Gründung einer GmbH, egal ob Mini oder normale, beauftragt ihr einen Notar mit den Formalitäten und die Sache ist erledigt. Der Notar schickt eine Rechnung für die erbrachte Leistung, die ihr bezahlen müßt. Das ist das gleiche als wenn du zum Frisör gehst. Du beauftragst eine Leistung und mußt sie bezahlen. Für sowas gibt es keine Förderungen.

    Mit der GmbH seit ihr auch nicht selbstständig, da die GmbH ein eigenes Objekt (juristische Person) ist.

    Damit das ganze überhaupt einen Sinn macht, muß die GmbH euch als Arbeitnehmer anstellen. Das ist ein ganz normaler Arbeitgeberwechsel. Dafür gibt es auch keine Förderungen.

    Wenn die GmbH jetzt was neues inovatives entwickelt, gibt es vielleicht Förderungen für konkrete Projekte. Oder wenn die GmbH sagt, wir schaffen sofort 20 Arbeitsplätze gibt es auf komunaler Ebene sicherlich jemanden der bereit ist über Förderungen zu verhandeln. Aber alleine mit der Aussage, wir stellen 2 Leute ein, die bisher sogar einen Job hatten wirst du keinen hinterm Ofen hervor locken.

    Bei einer KapGs. bist du selbst als Geschäftsführer "nur" ein Arbeitnehmer wie in jeder anderen Firma auch. Da ist alleine die Firma das zentrale Organ und muß was interessantes bieten um Förderungen zu erhalten.

    Bei Förderungen für Einzelgewerbe geht es in vielen Fällen darum das der Inhaber / Gründer etwas Geld kriegt um satt zu werden und kein Fall für Sozialleistungen wird. So das in dem Fall relativ schnell und pauschal Unterstützung gewährt wird. Das ist bei einer KapGs. aber nicht erforderlich. Sie muß nicht essen und sie kriegt auch kein Harz IV. Wenn Sie kein Geld hat muß man sie halt schließen.

    Zur Unternehmensform:
    1. Ich persönlich halte nichts davon Geschäfte mit Freunden zu machen. Das ist eine persönliche Meinung, andere sehen das (auch erfolgreich) anders. Aber es gibt immer wieder Situationen wo geschäftliche Entscheidungen getroffen werden müssen, die im Konflikt zur Freundschaft stehen.

    2. Ich halte nichts von Konstelationen, egal mit welcher Rechtsform wo es 2 Chefs gibt. meiner meinung nach, kann es in einer Firma nur eine Person geben die das sagen hat. Das kann ein 49:51 Verhältnis sein, so das der Unterschied gering ist. Aber, wenn keine Einigkeit herscht oder hergestellt werden kann, muß einer die verbindliche Entscheidung treffen, und das ist dann der der die 51% hält.

    3. Die Frage ist, was habt ihr für Erfahrungen in der Unternehmensführung? Zwei guten Mechanikern würde ich jetzt was anderes sagen wie zwei guten Abteilungsleitern in der Buchhaltung.

    Eine Mini GmbH lehne ich alleine wegen dem imageschädlichen UG (haftungsbeschränkt) ab. Das ist einfach nur lausig. Wenn es eine KapGs. werden soll, bin ich immernoch für eine klassische GmbH. Man muss sich natürlich im klaren drüber sein, das das führen einer KapGs. nicht ganz einfach ist. Auch eine "Mini GmbH" unterliegt den gleichen Regeln, sprich bringt rechtlich keinerlei Vorteile.

    Bei Personengewerbe zu zweit bleibt eigentlich nur eine GbR.


    Gruß Neffe
    Geändert von neffe (22.04.2011 um 01:38 Uhr)

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